688 Bgb

D-688 Bgb

Der Verwahrungsvertrag verpflichtet den Verwahrer, eine ihm vom Verwahrer übergebene bewegliche Sache aufzubewahren (§ 688 BGB). Verwahrte vertragliche Verpflichtungen. Die Kennzahl 688 enthält die charakteristische Leistung für die Vertragsart Custody-Vertrag. Gegenwärtiger und historischer Volltext des § 688 BGB. Die Verwahrung ist in den §§ 688 bis 700 BGB geregelt.

688 BGB - Vertragliche Aufbewahrungspflichten - Rechtsvorschriften

Bürgerlicher Senat des Bundesgerichtshofes musste noch einmal über die Entscheidung befinden, unter welchen Bedingungen die Umkehr der Beweislast nach § 476 BGB greift. Ob und unter welchen Bedingungen Gaspreissteigerungen einer Eigenkapitalkontrolle nach § 315 BGB unterlagen, musste der BGH beurteilen. Die tatsächliche Erwerbsvoraussetzung im Sinn der 929, 932 S. 2 BGB hat der Käufer einer bewegten Sache vorzuweisen und nachzuweisen.

Daher muss er auch nachweisen, dass er das Eigentum an der Ware vom Verkäufer im Sinn von 932 S. 2 BGB erworben hat. Der Ausschluß der ordentliche Beendigung gemäß 20 Abs. 4 MTV Elektro- und Metallwirtschaft NRW wird bei einer Beendigung aufgrund einer Änderung des Betriebes im Sinn von 111 BetrVG grundsätzlich nicht unterlassen.

Die Eingliederung eines nach § 20 Abs. 4 MTV Elektro- und Metallwirtschaft NRW nicht kündbaren Mitarbeiters in die.... Verrechnet ein Hausherr einen Concierge-Service als "sonstige Betriebskosten" für die Bewohner eines Gebäudes gemäß des Mietvertrages und bezeichnet den Concierge-Service in seiner Mieterzeitschrift etc. so, dass dieser in Ermangelung der Bewohner Päckchen erhält und einlagert, so ist dies....

Archivtext-Bürgerliches Code §§§ 688-704

Die Verwahrungsvereinbarung zwingt den Depositar, einen Gegenstand, der durch den Deponenten übergebene beweglich ist, für ihn vorzuhalten. A Vergütung für Die Speicherung wird stillschweigend als vereinbart angesehen, wenn die Speicherung der Website Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erfolgen hat. Wenn die Verwahrung kostenlos wird übernommen, haftet der Verwalter gegenüber für nur für die Pflege, die er in seinen eigenen Belangen anwendet.

1 Im Zweifelsfall ist die Verwahrstelle nicht befugt, den hinterlegten Gegenstand bei einem Dritten zu verwahren. 2Wenn die Verwahrung bei einem Dritten zulässig ist, haftet der Depositar nur für ein ihm zuzurechnendes Versäumnis. 1Die Verwahrstelle ist befugt, die vereinbarten Aufbewahrungsarten an ändern anzunehmen, wenn sie die Umständen akzeptieren kann, dass der Deponent in Kenntnisstand die Änderung würde genehmigt.

2Die Depotstelle benachrichtigt den Deponenten, bevor sie die Änderung vornimmt, und wartet auf die Entscheidung des Deponenten, es sei denn, dass mit der Verschiebung ein Risiko einhergeht. Wenn der Depositar zum Zweck der Lagerung Ausgaben tätigt, die er gemäß für für Umständen bereithalten darf, so ist der Deponent zum Ersatz verpflichtet. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Verwahrstelle hat den durch die Art des deponierten Gegenstandes verursachten Sachschaden zu erstatten, es sei denn, er weiß oder muss die Gefährlichkeit des Gegenstandes zum Zeitpunkt der Deponierung nicht wissen, noch muss er sie dem Depositar gemeldet haben oder der Depositar hat sie fristlos gekannt.

Die Einlieferer können den deponierten Gegenstand zu jeder Zeit unter zurückfordern aufbewahren, auch wenn die Einlagerung auf für geplant ist. 1Die Verwahrstelle kann, wenn ein Zeitpunkt für die Verwahrung nicht feststeht, zu jedem Zeitpunkt die Rücknahme des deponierten Gegenstandes auffordern. 2Wenn eine Frist angegeben ist, kann er die frühe Rücknahme nur aus wichtigem Grunde einfordern. aDie Rückgabe der deponierten Sache muss an dem Ort stattfinden, an dem die Sache aufbewahrt wurde; bDie Depotstelle ist nicht dazu angehalten, die Sache zum Deponenten zu befördern.

Wenn der Treuhänder eingezahltes Kapital für benutzt, ist er ab dem Zeitpunkt der Nutzung zur Verzinsung des Geldes verpflichte. 1 ) Der Deponent zahlt bei Ende der Lagerung die vereinbarten Gebühren. Wenn die Speicherung vor Ablauf von für endet, kann der Verwalter einen Teil von Vergütung entsprechend seinen früheren Erfolgen, wenn nicht aus dem Vertrag über, den Vergütung ein anderer erlangt.

Wenn fungible Dinge so verwahrt werden, dass das Vermögen bei der Depotbank übergehen und diese dazu zu verpflichten ist, Dinge der gleichen Gattung, Güte und Anzahl zurückzugewähren, dann gelten die Bestimmungen über das Pfand. 2Lässt der Deponent dem Depositar die Verwendung der hinterlegten fungiblen Gegenstände zu, so gelten die Bestimmungen von über ab dem Moment, in dem der Depositar die Gegenstände erwirbt.

Ein Wirt, der Beschädigung Fremden beherbergt, hat den entstandenen Sachschaden durch den Untergang, die Zerstörung oder die Vernichtung von Gegenständen zu erstatten, die ein Gastbetrieb in Begleitung dieses Gewerbebetriebes mitgebracht hat. Dinge, die außerhalb des Gasthauses oder anderweitig außerhalb des Gasthauses vom Wirt oder seinen Mitarbeitern während der Zeit, in der der Gasthof untergebracht ist, oder an einem Platz außerhalb des Gasthauses oder vom Wirt im Allgemeinen oder anderweitig außerhalb des Gasthauses in Gewahrsam gebracht werden; Dinge, die vom Wirt oder seinen Mitarbeitern innerhalb einer vertretbaren Zeitspanne vor oder nach dem Zeitpunkt, in dem der Gasthof oder seine Mitarbeiter untergebracht wurden, in Gewahrsam genommen werden.

Die Entschädigungspflicht entfällt, wenn der Schaden, die Zerstörung oder die Beschädigung durch den Mieter, einen Gefährten des Vermieters oder eine vom Mieter mitgenommene Begleitperson oder durch die Natur der Sache oder durch höhere Gewalt zustande kommt. Schadenersatzverpflichtung gilt nicht für Kraftfahrzeuge, in einem Kraftfahrzeug zurückgelassene Gegenstände und lebendes Tier.

Der Restaurantbetreiber ist nach § 701 nur bis zu einem Wert haftbar, der dem 100-fachen des Unterkunftspreises für eines Tages, jedoch zumindest bis zu einem Wert von 600, maximal bis zu einem Wert von 3500 â?

Der Wirt haftet, wenn der Schaden, die Zerstörung oder Beschädigung von ihm oder seinen Angehörigen verursacht wird; wenn es sich um eingeführte Gegenstände, die er zur Lagerung übernommen verweigert hat oder deren Übernahme zur Lagerung er gegen die Regelung des Paragraphen 3 verstößt. Der Restaurantbesitzer ist dazu angehalten, Gelder, Wertpapiere, Wertgegenstände und andere Wertgegenstände an übernehmen zu verwahren, es sei denn, sie sind im Vergleich zu der Größe oder dem Rank des Restaurants von übermÃübermà ( "Wert oder Umfang") oder dass sie gefährlich sind.

2 Er kann fordern, dass sie in einem abgedichteten oder abgedichteten Behältnis übergeben sind. 2 Insofern kann auch nicht auf für verzichtet werden, wenn der Schaden, die Zerstörung oder Beschädigung durch den Wirt oder durch Personen des Wirtes vorsätzlich oder etwa fahrlässig hervorgerufen wird oder dass es sich um Dinge handele, die der Wirt entgegen der Regelung des  702 Abs. 3 nicht zur Einlagerung übernommen hat.

1Die dem Mieter aufgrund der §Â 701, 702 zustehenden AnsprÃ?che verfallen, wenn nicht der Mieter unverzüglich, nachdem er von dem Schaden, der Zerstörung oder der Beschädigung, die der Vermieter bekannt gibt, erfahren hat. 2 Dies trifft nicht zu, wenn die Dinge vom Wirt bis zur Lagerung übernommen waren oder wenn durch ihn oder seine Leute Verluste, Zerstörung oder Beschädigung verursacht werden.

1 Der Wirt hat für seine Anforderungen für Appartement und andere an den Gast zur Zufriedenheit seiner Bedürfnisse gewährte Dienstleistungen, einschließlich Kosten, ein Zurückbehaltungsrecht an den mitgebrachten Waren. 2 Die für das Vermieterpfandrecht auf für anwendbaren Bestimmungen der  559 S. 3 und §§ 560 bis 563 gelten entsprechend.

Mehr zum Thema