Telefonakquise Erlaubt

Erlaubte Telefonerfassung

Der Telefonerwerb eine Liebe auf den zweiten Blick! Aber noch wichtiger ist die Erfolgsquote bei der Telefonakquise. wird bald erkennen, dass es eine große Debatte über die Telefonakquise gibt. Darf sie oder darf sie nicht? Worauf ist zu achten, um eine gute und professionelle Telefonakquise durchzuführen?

Rechtskonforme Telefonakquisition: Was erlaubt ist - und was nicht

Der Telefonerwerb unterliegt in Deutschland einem schmalen gesetzlichen Regelwerk. Für Privatleute ist es zwar schwer bis gar nicht möglich, aber es gibt durchaus Ausgangspunkte für das B2B-Geschäft. Angesichts dieses Gefährdungspotenzials ist es besonders wichtig, sich im Hinblick auf eine Akquisitionskampagne mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Wichtigste Grundsätze für den Telefonerwerb sind in § 7 UWG enthalten.

Infolgedessen ist jede kommerzielle Tätigkeit (einschließlich eines Telefonats), die einen Teilnehmer unzumutbar schikaniert, untersagt. Im Falle von Anzeigen muss davon ausgegangen werden, dass sie unzulässig sind, vor allem wenn ersichtlich ist, dass der Anrufer keine Werbegespräche empfangen möchte. Schon vor einigen Jahren hat der Gesetzentwurf den Verkaufsgesprächen an Privatleute ein Ende gesetzt.

Private Haushalte dürfen nur dann zu Werbungszwecken angerufen werden, wenn sie ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben. Hinweis: Es genügt nicht, den Anrufer zuerst zu befragen, ob er mit dem Telefongespräch zufrieden ist. Für den telefonischen Erwerb von Einzelpersonen sollten Sie wissen: Vorsorglich sollte die Zustimmungserklärung des Anrufers in schriftlicher Form erfolgen. Es ist nicht richtig, die stille Zustimmung des Anrufers zu akzeptieren, nur weil er dem Telefongespräch nicht zustimmt.

Die Zustimmung darf nicht in den Allgemeinen Bedingungen versteckt werden. Auch für bestehende Kunden, mit denen Sie bereits vorher angerufen haben, brauchen Sie eine separate Einverständniserklärung. Wenn Sie Anschriften erwerben wollen, muss der Anbieter beweisen, dass alle Ansprechpartner einer Kontaktaufnahme zu werblichen Zwecken zustimmen. Die " vermutete Zustimmung " ist entscheidend für die Entscheidung, ob Sie geschäftliche Beziehungen herstellen dürfen.

Dies ist zulässig, wenn ein tatsächlicher Bezug zwischen dem aufgerufenen Betrieb und Ihrem Gebot gegeben ist (z.B. ein Fliesenproduzent, der einen Dachdecker ansprechen möchte). Aufrufe sind auch dann zulässig, wenn bereits Geschäftsverbindungen existieren oder aufgenommen wurden oder wenn der Auftragnehmer sein diesbezügliches Anliegen gegenüber Dritten zum Ausdruck gebracht hat.

Praktischer Tipp: Stets nett am Apparat sein und nicht aggressiv oder böse werden. Beanstandungen über belästigende Werbegespräche ergeben sich oft durch unfreundliche telefonische Verkäufer. Profitieren Sie von diesem Vorteil für Ihr Untenehmen, indem Sie durch einen Wettbewerb auf sich aufmerksam machen.... Aber nicht jede schöpferische Eingebung ist in Deutschland erlaubt. Versicherungen, die bei Abschluss des Vertrages von ihren Auftraggebern keine telefonische Werbeerlaubnis erhalten haben, dürfen sie nicht zur Abgabe neuer Offerten oder zur Vertragsverlängerung aufrufen.

Mehr zum Thema