Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung Cookies
Warnung vor Cookiesdurch Cookies). Guten Tag allerseits, ist für die Nutzung von Piwik eine Cookie-Notiz nach EU-Recht erforderlich? Cookies werden verwendet, um die Website und die Dienstleistungen für Sie zu optimieren.
Warnung vor Cookies: Informationen und Hinweise!
Kekse sind in der modernen Internetwelt ein Teil des täglichen Lebens. Individuelle Werbemöglichkeiten werden aber auch durch Cookies möglich. Ist ein Cookie-Gesetz vorgeschrieben? Kann ich eine Abmahnung wegen gesetzeswidriger Cookies erhalten? Der Leitfaden behandelt diese Fragestellungen, verdeutlicht die aktuelle Cookie-Richtlinie in Deutschland sowie den Bezug zu den EU-Anforderungen und schildert die Anforderungen des Großkonzerns Google im Jahr 2015.
In der EU gibt es eine Direktive zu Cookies und deren Einsatz. Darin ist festgelegt, dass die Nutzer ihre Zustimmung geben müssen, bevor sie genutzt werden können. Für die Durchführung der entsprechenden Richtlinien sorgen die Staaten selbstständig. Auch die EU-Keksrichtlinie bildet da keine Ausnahme. Nein. Viele Website-Betreiber sind durch die vagen gesetzlichen Bestimmungen verunsichert, die ebenfalls eine Warnung wegen Cookies fürchten.
Auch die EU-Kommission ist der Ansicht, dass die geltenden Vorschriften in Deutschland vollständig ausreichen - allerdings müssen die Anbieter keine zusätzliche Zustimmung durch Klicken auf "Cookies akzeptieren" einholen. In den vergangenen Jahren gab es keine Vorfälle, aber eine Warnung durch Cookies ist derzeit nicht vollständig ausgeschlossen. Nur dann können Cookies auf diesen Webseiten eingesetzt werden.
Diejenigen, die diese Genehmigung nicht erhalten, sind nicht nur permanent dem potenziellen Warnrisiko für Cookies ausgeliefert, sondern werden früher oder später auch von Google bestraft, was zu einer Verweigerung des Zugangs zu diesen Services führen kann. Kann ich eine Warnung vor Cookies vermeiden? Obwohl auch der Durchschnitt der allgemeinen Informationen über die Nutzung der Datenspeicherung möglich ist (ohne Zustimmung), besteht nach wie vor ein niedriges Sicherheitsrisiko.
Eine Warnung wegen Cookies ist nach dem derzeitigen Stand der Dinge in Deutschland wenig wahrscheinlich, da das TMG derzeit als ausreicht.
Braucht jede Website einen Cookie-Hinweis?
Zahlreiche Betreiber von Websites stellen ihren Besuchern einen Cookie-Hinweis auf der Internetseite zur Verfügung. Doch die meisten Anwender ärgern sich darüber. Benötigen die Betreiber der Seite überhaupt einen solchen Cookie-Hinweis? Was muss in der Erklärung zum Datenschutz enthalten sein? Wie soll der Cookie-Warntext auszusehen haben? Nahezu alle Websites benutzen Cookies. Sie dienen dazu, Benutzer zu erkennen und ihr Surfverhalten auf einer Internetseite zu vereinfachen, zum Beispiel dadurch, dass der Benutzer seine Zugriffsdaten nicht bei jedem erneuten Aufruf erneut eintragen muss oder erkennt, was der Benutzer bereits erstanden hat.
Die rechtliche Behandlung in der EU wird durch die sogenannte "Cookie-Richtlinie" geregelt. Allerdings ist diese EU-Cookie-Richtlinie, die in solchen FÃ?llen die ausdrÃ?ckliche Zustimmung des Users vorschreibt, von Deutschland nicht umgesetzt worden. Das ist in Deutschland nicht der Fall, deshalb trifft die Verordnung auf uns nicht zu. Es genügt also, den Benutzer zu informieren und auf ein Einspruchsrecht zu verweisen.
Dies kann in einem Cookie-Hinweis mit einem Link zur Datenschutz-Erklärung geschehen. Trotz der EU-Cookie-Richtlinie besteht in Deutschland derzeit keine unmittelbare Verpflichtung, die Nutzung von Cookies zuzulassen. Wie die EU-Kommission festgestellt hat, muss die Cookie-Direktive in Deutschland gar nicht erst implementiert werden, da die aktuellen Vorschriften in Deutschland bereits die Anforderungen der Cookie-Direktive einhalten.
Merkwürdig, denn die deutsche Regelung sieht keine Zustimmung vor (d.h. ein Klicken auf "Ja, ich bin einverstanden"), sondern nur einen Verweis auf das Einwandrecht. Daher besteht ein bestimmtes Sicherheitsrisiko, wenn Sie auf Ihrer Website keinen Cookie-Verweis einrichten. Ist eine Cookie-Meldung obligatorisch, was können Website-Betreiber speziell tun?
Rechtssichere Antwort: Die Betreiber der Website sollten die Zustimmung der Benutzer eingeholt haben. Die Einwilligungserklärung für einen Cookie-Vermerk sollte beim ersten Zugriff auf die Website erscheinen (Cookie-Warnung). In den Texten zur Verwendung von Cookies sollte möglichst genau angegeben werden, um welche Informationen es sich handelt, wofür sie verwendet werden und an wen diese Informationen gegebenenfalls weitergegeben werden.
Dieser muss vom Benutzer mit einem Mausklick bestätigt werden. In der Mitte: Sie teilen dem Benutzer die Verwendung von Cookies und sein Einspruchsrecht (Cookie-Banner) beim ersten Aufruf der Seite mit, geben aber Ihre Zustimmung zurück. Hier muss der Benutzer nicht anklicken und den Vorgang abschließen. Website-Betreiber, die kein AdSense einsetzen (siehe Pkt. 3.), können auch warten, ob und wie Deutschland die Direktive ggf. in den kommenden Wochen umsetzen wird.
Achtung: In ALLEN Ausführungen sollten Sie jedoch eine entsprechende Passage zu Cookies und Anweisungen für den Benutzer, wie Sie das Einsetzen von Cookies unterbinden können, in Ihre Datenschutzbestimmungen einfügen. Nutzen Sie unseren kostenfreien Datenschutzgenerator: Obwohl dies die Ausgabe von Cookies nicht explizit reglementiert, wird die Verordnung zum Schutz der Privatsphäre ab 2019 dies tun.
Die Betreiber von Websites, die Cookies einsetzen, müssen ihre Datenschutzbestimmungen bis spätestens 05.05.2018 umformulieren. Das DSGVO fordert, dass in der Erklärung zum Datenschutz die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von Cookies festgelegt werden. Alle AdSense-Benutzer müssen seit Oktober 2015 über Google-Cookies informiert werden. Zu diesem Zweck hat Google die "Richtlinie über die Zustimmung der Benutzer in der EU" ins Netz gestellt und muss die Zustimmung der Benutzer eingeholt haben.
Zum Beispiel hat der englische Datenschutzverantwortliche festgestellt, dass für Cookies keine explizite Zustimmung erwünscht ist. Auf der anderen Seite benötigt Google nur die Zustimmung für AdSense und Double Click, nicht für andere Services wie Google Analytics. Website-Betreiber, die Google AdSense oder Doppelklick verwenden, sollten daher die Anweisungen von Google befolgen und die Zustimmung des Nutzers eingeholt haben.
Auch in der Erklärung zum Datenschutz sollte dann der Eintrag Cookies als Referenz dienen. Es gibt keine rechtlichen Anforderungen an die Gestaltung des Cookie-Hinweises. Bei den meisten Websites und Datenschutzbestimmungen gilt folgender Text: Wir setzen Cookies ein, um unsere Website für Sie zu optimieren und kontinuierlich zu optimieren.
Mit der weiteren Benutzung der Website erklären Sie sich mit der Benutzung von Cookies einverstanden. Sie können diesen Cookie-Hinweis gerne als Kopiervorlage verwenden. Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über Tools und Plug-Ins, mit denen Sie selbst Cookie-Referenzen anlegen und in Ihre Website integrieren können: Cookie-Referenz, Cookie-Banner, Cookie-Warnung: Was ist der feine Unterschied? 4.
Für das Problem "Cookie-Hinweis", Rechtsgrundlage und Präsentation in der Erklärung zum Datenschutz gibt es viele Ausdrücke. Cookie-Notiz: Dies ist der Inhalt, den Benutzer beim ersten Besuch einer Webseite sehen können, entweder oben oder am Ende. Das ist exakt der Wortlaut, den 99% aller Internetbenutzer "bestätigen" oder besser gesagt, abklicken.
Datenschutzbestimmungen (mit Cookie-Hinweis): Dies ist die aktuelle Datenschutzbestimmung einer Website. Ungeachtet dessen, ob Sie einen Cookie-Hinweis auf Ihrer Website einfügen oder nicht, sollte jede Erklärung zum Datenschutz eine Cookie-Erklärung beinhalten, die erläutert, welche Cookies Sie verwenden und was sie tun. Die " EU-Cookie-Richtlinie " bezieht sich auf die " Direktive 2009/136/EC " der EU.
Die Cookie-Direktive wird dann ab Mitte 2018 durch die neue E-Privacy Verordnung ersetzt, die dann neben der neuen EU-DSGVO in Kraft tritt. Aktualisierung: Die Umsetzung der Datenschutzrichtlinie wird voraussichtlich auf den Beginn des Jahres 2019 verschoben Wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen, fügen Sie einen Cookie-Hinweis als Zustimmung auf Ihrer Website ein.
Noch ist nicht geklärt, ob die DSGVO ab dem 1. Januar 2018 für alle Websites, die Cookies verwenden, eine Benachrichtigung oder Zustimmung benötigt. Nehmen Sie immer eine DSGVO-konforme Passage zu Cookies in Ihre Datenschutzbestimmungen auf. Hier wird das Siebert-Team Ihre Anfragen beantworten und Sie können den professionellen Datenschutzgenerator verwenden.