Minijob Arbeitgeber Informieren

Informationen für Minijob-Arbeitgeber

Wenn Sie einen Minijob ausüben wollen, sollten Sie sich immer vorher mit Ihrem Hauptarbeitgeber in Verbindung setzen. Sie müssen Ihren Arbeitgeber immer über eine Nebenbeschäftigung informieren, die Sie in solchen Fällen dem Arbeitgeber mitteilen müssen. Der Arbeitgeber sollte über eine Teilzeitbeschäftigung unterrichtet werden. Falls Mitarbeiter ihr Einkommen durch eine Teilzeitbeschäftigung erhöhen wollen, sollten Sie dies dem Arbeitgeber mitteilen. Der Arbeitgeber darf nur in besonderen Fällen eine Nebenbeschäftigung verbieten.

Der Grund, warum Mitarbeiter ihr Einkommen durch eine Teilzeitbeschäftigung erhöhen wollen oder müssen, ist vielfältig. Lohnopfer, ein niedrigeres Urlaubsgeld oder kurzfristige Arbeit zwingt viele Mitarbeiter dazu, über andere Einkommensquellen zu reflektieren.

Eine Mini-Job ist nicht die schlimmste der Optionen zur Verbesserung Ihres Haushaltsbudgets. Um die Nebenbeschäftigung aber auf eine gute Grundlage zu bringen, sollte man den Arbeitgeber über die Intentionen informieren. Arbeitgeber sind in der Regel mit einer Teilzeitbeschäftigung einverstandenMitarbeiter haben das Recht, ihren Beruf frei auszuüben, wie es das Basic Law garantiert.

In den meisten Faellen ist es jedoch eine der Pflichten des Arbeitnehmers, seinen Arbeitgeber vor Beginn der Nebenbeschaeftigung ueber die Teilzeitbeschaeftigung zu informieren. In der Regel besteht die Verpflichtung, den Arbeitgeber über die Nebenbeschäftigung zu informieren, bereits aus dem Anstellungsvertrag. Möchte man seinen Haushaltsfonds also beispielsweise durch einen sozialversicherungsfrei arbeitenden Minijob oder Midijob verbessern, sollte man zunächst einen Einblick in seinen Anstellungsvertrag gewähren und prüfen, ob er eine angemessene Bestimmung beinhaltet.

Auch wenn der Anstellungsvertrag nicht ausdrücklich die Pflicht vorsieht, den Arbeitgeber über die Nebenbeschäftigung zu informieren, ist es ratsam, den Arbeitgeber über diese Intention zu informieren. Wenn der Arbeitgeber nicht innerhalb von vier Wochen auf die Anfrage zur Übernahme einer Nebenbeschäftigung antwortet, kann davon ausgegangen werden, dass er die Nebenbeschäftigung bewilligt hat.

Darf der Arbeitgeber die Teilzeitbeschäftigung verbieten? Nur wenn der Arbeitgeber die Übernahme einer Teilzeitbeschäftigung verbieten kann, kann er dies begründen. Der Arbeitgeber kann beispielsweise die Genehmigung zur weiteren Beschäftigung ablehnen, wenn ein Mitarbeiter eine Teilzeitbeschäftigung bei einem Konkurrenten aufnehmen möchte. Der Arbeitgeber muss auch keine Überlappung der Arbeitszeiten von Haupt- und Nebentätigkeit tolerieren.

Wenn Sie jedoch im Hauptberuf regelmässig in der Nachtschicht tätig sein müssen, sehen die Dinge anders aus. Erlaubt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter die Übernahme einer Nebenbeschäftigung, sollte diese Genehmigung in schriftlicher Form bestätigt werden. Möchte der Arbeitgeber dagegen eine Nebenbeschäftigung untersagen, muss er objektiv begründete Begründungen vorlegen.

Außerdem muss er nachweisen, dass die Hauptaktivität durch die Nebenaktivität beeinträchtigt wird. Ist dies nicht möglich, muss er die Teilzeitstelle bewilligen. Soll der Arbeitgeber auch ehrenamtlich unterwiesen werden? Auch der Arbeitgeber sollte vor Beginn der Freiwilligenarbeit benachrichtigt werden, besonders wenn die Nebenbeschäftigung viel Zeit in Anspruch nehmen sollte.

Im Regelfall wird der Arbeitgeber kaum Einwände gegen freiwillige Teilzeitarbeit erheben können. Darf ich während meines Urlaubes nebenberuflich arbeiten? In den Ferien darf ein Mitarbeiter keine anderen nebenberuflichen Tätigkeiten ausübt. Das Bundesferiengesetz schreibt vor, dass der vom Arbeitgeber gewährte Freizeiturlaub von mind. 24 Tagen dem Zweck der Freizeitgestaltung dient.

Der während des Urlaubes einer Nebenbeschäftigung weitgehend nachlässig vorgeht und eine Verwarnung oder gar eine fristlose Beendigung erfährt. Wieviele Arbeitsstunden können Sie nebenher haben? Die Haupt- und Nebenbeschäftigung darf zusammen 48 Wochenstunden nicht überschreiten.

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