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Baurecht München Rechtsanwalt
München RechtsanwaltFachanwältin für Bau- und Architekturrecht in München
Das Rechtsanwaltsbüro, das in München angesiedelt ist, fokussiert seine Aktivitäten auf wenige Rechtsgebiete: Architekten-, Privatbaurecht (z.B. Erstellung oder Überprüfung von Bauaufträgen, Auseinandersetzungen über Abnahmen, Fehler und Vergütungen), Öffentliches Baurecht (z.B. Auseinandersetzungen aus einer Baubewilligung, Verfügung oder Nutzungsverbot, aufgrund eines Bebauungsplans usw.), Liegenschaftsrecht (z.B. Überprüfung von Grundstückskaufverträgen, Betrug beim Immobilienkauf, Due-Diligence-Prüfung) und Vergaberecht (z.B. Unterstützung bei öffentlichen Ausschreibungen).
Bauplanungsrecht Immobilienrecht WEG-Recht
Das Bau- und Liegenschaftsrecht, Immobilienentwicklungsrecht, Architektenrecht und Wohnungseigentum sind unsere Kernkompetenzen und unsere Leidenschaft. Spezielle Fachkompetenz und juristische Fachkompetenz vereinen wir. Auch drei unserer Rechtsanwälte sind Bauingenieur. Die drei Rechtsanwälte sind Spezialisten im Bau- und Architekturrecht. Aktuell betreuen 6 Rechtsanwälte und 8 Assistenten Ihre rechtlichen Probleme fachkundig, schnell und zuverlässig.
Da wir nicht darauf aus sind, immer nur die selbe Vertragspartei zu betreuen, wissen wir auch um die Interessen, die Art des Denkens und die Kniffe Ihrer Gegenseite.
Rechtsanwalt Baurecht München - Fachanwalt für Öffentliches Recht
Die Anwälte Schneider & Kollegen München betreuen Sie als Staatsbürger, Unternehmen, Gemeinde, Einrichtung, Interessenvertretung oder Bürgervereinigung ganzheitlich und selbständig mit der Zuständigkeit von spezialisierten Anwälten im Bereich des Verwaltungsrechts, speziell im Öffentlichen Baurecht, speziell im Bauträgerrecht. Wir sind spezialisierte Anwälte und betreuen Sie in allen Fragen des Öffentlichen Baurechtes. Von der Raumordnung über den Raumordnungsplan bis hin zum Bauleitplan und dem Ausführungsplan.
Bei nicht fristgerecht erhobenen oder nicht fristgerecht erhobenen Beanstandungen oder inhaltlichen Beanstandungen kann es dazu kommen, dass ein angenommener Entwicklungsplan nicht mehr der gerichtlichen Überprüfung unterliegt und somit keine belastenden Feststellungen mehr abwehren kann. Die gesetzliche Verpflichtung, sich durch einen Rechtsanwalt repräsentieren zu lassen, gibt es. Bei der Bebauung von Bauland und der Projektplanung eines projektbezogenen Entwicklungsplans begleiten wir Sie vor allem bei der Vorbereitung und der Aushandlung des Ausführungsvertrages im Rahmen des Projekt- und Entwicklungsplans.
Sie werden von uns im Zusammenhang mit einem Bezugsrecht, dem Abschluß eines Stadtentwicklungsvertrages, dem Umwidmungsverfahren, einer Stadtsanierungsmaßnahme oder einer Stadtentwicklungsmaßnahme betreut. In verwaltungsgerichtlichen Auseinandersetzungen über die Zulässigkeit der Zurückweisung Ihres Bauantrags sind wir für Sie tätig. Falls der Kommunalvertrag bereits abgelehnt wird, wird hier bereits rechtliche Begleitung empfohlen.
Nur, wenn Ihr Projekt bewilligungspflichtig ist. Sie werden von uns zu erleichterten Genehmigungs- oder Freigabeverfahren empfohlen. Vor allem bei diesen Projekten ist eine rechtliche Unterstützung bereits vor Einreichung des Antrags zu befürworten. Sie werden gerichtlich betreut, vor allem in Verfahren gegen abgewiesene Bauvoranträge oder Bauanträge, in Normkontrollverfahren gegen einen Bauleitplan, ein Stadtrundungsgesetz oder andere kommunale Statuten der Stadtentwicklungsplanung oder des Stadtentwicklungsrechts.