Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Opt in Formulierung
Entscheiden Sie sich für eine FormulierungNutzen Sie das Double-Opt-In-Verfahren.
Zustimmungen bestmöglich ausformulieren
Aus einer Untersuchung des Königsteiner Instituts für Dialogmarketing (Siegfried Vögele Institut) gingen einige interessante Erkenntnisse über das im Namen erwähnte Opt-in-Problem hervor. Die Einwilligung als Werbeeinwilligung ist die Basis dafür. Inwieweit sich die konkreten Rezepturen und Anregungen in den Opt-in-Klauseln auf die Verbraucher auswirken und was die Kaufbereitschaft der Verbraucherinnen und Verbraucher beeinflußt, lässt sich natürlich nicht vorhersagen.
Das ist eindeutig abhängig vom Milieu des Opt-in -Einverständnisses und vielen anderen sekundären Faktoren, wie z.B. dem Bild des Inserenten, der das Einverständnis einholen will - trotzdem kann man Trends erkennen. Daraus haben wir folgende Schlussfolgerungen gezogen: Ohne genaue Kenntnisse des Rechtstextes ziehen die Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Wahl kürzere und leicht verständlichere Ausdrücke vor.
Als fragwürdig werden allgemein gültige Einleitungs- und Werbeaussagen wie "Ich will nicht auf viele Exklusivvorteile verzichten" erachtet. Die Verbraucher schätzen auch die Möglichkeit, den Sender (Telefon, Mail, E-Mail, SMS), über den sie in Zukunft angesprochen werden wollen, auszuwählen. Die Verbraucher scheinen das Bedürfnis zu haben, das Bedürfnis zu haben, an der Gestaltung ihrer Opt-in-Werbeeinwilligungsformulierungen teilzunehmen.
Außerdem: Rezepturen zur Weitergabe von Informationen an Dritte machen Sie zweifelhaft. Wenn die Opt-in Klausel die Datenübermittlung überhaupt nicht erwähnt, gehen die Verbraucher davon aus, dass sie auch nicht stattfindet. Schlussfolgerung: Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden sich am häufigsten, wenn sie bereits Kunden eines Unternehmens sind, wenn sie ausreichende Informationen darüber bekommen, was mit ihren Angaben geschieht, und wenn die Opt-in-Klausel Anweisungen zum Widerruf ihrer Einwilligung gibt.
Natürlich, wenn das Produkt für den Verbraucher von Interesse ist. Schlussfolgerung 2: Wenn ich mir die verschiedenen Zustimmungen ansehe, die gegenwärtig auf dem freien Handel sind, fällt auf, dass es im Hinblick auf den Wortlaut und die Formgebung im Rahmen der neuen Gesetzeslage einige beträchtliche Nachteile gibt. Obwohl es noch keine Opt-in-Klausel in diesem Sinn gibt, die von den Gerichten wirklich akzeptiert wurde, sollten einige grundlegende Punkte beachtet werden.
Lesen Sie auch den separaten Beitrag darüber, wie ein Opt-in auszusehen hat. Sie darf nicht überraschen d sein, d.h. sie darf nicht versteckt sein, sie muss durchsichtig, d.h. ausreichend definiert und nachvollziehbar sein und darf nicht regelmässig als allgemeine Zustimmung abgefasst werden.