Widerruf Ware

Warenrücknahme

Es ist nur ärgerlich, wenn man die Ware nicht mag. An Ihre Bestellung sind Sie nicht mehr gebunden, wenn Sie diese innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware widerrufen. Das erste Produkt ist sofort verfügbar und erreicht den Verbraucher am Mittwoch, während das zweite Produkt am Samstag eintrifft. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware an den Fachhändler, bei dem Sie die Ware zuvor abgeholt haben.

EU-Kommission: Kein Rücktrittsrecht mehr für gebrauchte Waren

Bei Online-Händlern sollte es aber auch im Hinblick auf das Rücktrittsrecht eine grundlegende Innovation sein. Gegenwärtig gibt es keine Ausnahmeregelung zum Rücktrittsrecht für "gebrauchte Waren". Bei der Rückgabe gebrauchter Ware hat der Verkäufer nur das Recht auf Schadenersatz.

Jedoch nur, wenn die Ware durch die Behandlung der Ware einen Wertminderungsaufwand erleidet, der nicht zur Überprüfung der Eigenschaft, Funktion oder Qualität der Ware erforderlich war. Kurzum, der Ersatz des Wertes nach dem Widerruf ist abzuschaffen. Als Gegenleistung soll die Auflistung der vom Rücktrittsrecht ausgeschlossenen Erzeugnisse beigefügt werden.

Waren, die der Konsument über die Prüfung hinaus verwendet hat, sollten künftig gänzlich vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen werden. Entweder der Konsument kriegt seinen Einkaufspreis voll zurück oder er kriegt gar nichts und muss auch die überbeanspruchte Ware einbehalten. Der Gewerbetreibende muss dem Konsumenten heute den Kaufbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Widerrufs zurückerstatten.

Die Erstattung kann er jedoch ablehnen, bis er die Ware zurückerhält oder bis der Konsument den Beweis erbringt, dass er die Ware versandt hat. Im zweiten Teil war in der Geschichte unklar, da die Direktive nicht vorschreibt, wie der Konsument den Beweis der Rückgabe erbringt. In Zukunft kann der Gewerbetreibende die Rückerstattung des Kaufpreises bis zur Rückgabe der Ware ablehnen.

In Zukunft sollte es nicht mehr ausreichen, wenn der Konsument den Versandnachweis erbringt. Bei den Änderungsvorschlägen zum Rücktrittsrecht handelt es sich nur um einen kleinen Teil. Sollte dieser Kommissionsvorschlag am Ende des Legislativverfahrens auf diese Weise wirklich in Kraft treten, wäre dies eine gewaltige Veränderung des Rücktrittsrechts.

Rücktrittsrecht für Einzelanfertigungen - // Online-Shop München

Im Online-Handel haben Konsumenten ein rechtliches Rücktrittsrecht. Die wichtigste Ausnahme bildet der Einkauf von Waren nach Kundenspezifikation, die auf die individuellen Wünsche des Konsumenten abgestimmt sind. Beispielsweise sind das LG Dortmund und das LG Düsseldorf in zwei jüngsten Urteilen zu dem umgekehrten Ergebnis gekommen über die Anlieferung von Waren, die nicht fertig konfektioniert sind und für deren Produktion eine persönliche Wahl oder Bestimmungsort durch den Konsumenten entscheidend ist oder die klar auf die individuellen Wünsche des Konsumenten abgestimmt sind.

Dabei geht es nicht um alle Waren, die (z.B. aus Logistikgründen ) erst nach der Kundenbestellung produziert werden, sondern nur um solche, die nach den eigenen Vorstellungen des Auftraggebers montiert werden. Besonders schwierig wird es bei Möbel oder Computer, die nach Kundenwunsch aus unterschiedlichen Komponenten zusammengebaut werden.

buchstäblich: Das Recht des Konsumenten auf Widerruf ist daher nur dann ausgeschlossen, wenn die Ware "nach Kundenspezifikation" hergestellt wird, wenn der Auftragnehmer durch die Zurücknahme von auftragsbezogener Ware wesentliche ökonomische Schäden erleiden muss, die sich aus der Tatsache ergeben, dass die Ware nur nach den speziellen Kundenwünschen auftraggefertigt wurde.

Die mit der Zurücknahme bereits hergestellter Waren verbundenen Benachteiligungen reichen jedoch nicht aus. Es sollte für den Auftragnehmer sinnvoll sein, die Ware zurückzunehmen, wenn er sie mit relativ wenig Kraftaufwand in ihre wiederverwendbaren Teile zerlegt. Der Gewerbetreibende hat dieses Merkmal in dem vom BGH im Jahr 2003 beschlossenen Verfahren nicht erfüllt.

Mit relativ wenig Mühe (damals etwa drei Stunden und weniger als 5% des Warenwertes) konnte der Fachhändler die Komponenten separieren und später wieder zusammenbauen. Das sei ihm angemessen gewesen, so die Jury, so dass er den Widerruf akzeptieren musste. In einem anderen Verfahren kam das LG Düsseldorf (Urteil vom 12.02.2014 - 23 S 111/13 U) zu einem anderen Schluss.

Es handelte sich um ein für den Auftraggeber maßgeschneidertes Sofabett, das zwischen 578 Designvarianten wählbar war. Die Sitzgruppe wurde nicht aus Standardkomponenten zusammengebaut, sondern nur auftragsbezogen. Ist die Ware nicht wieder leicht demontierbar, kommt es darauf an, ob die Ware als Ganzes aufgrund ihrer speziellen Individualität oder nur mit erheblichem Aufwand oder Preisnachlass weiterverkauft werden kann.

Auch das LG Düsseldorf hat dieses Argument bestätigt. Als erster und einziger hat er das Sofabett in exakt dieser Ausführung mitbestellt. Nach der Ansprache des Verkäufers war es fast unmöglich, das so genannte Sofabett wieder oder nur mit einem kleinen Rabatt zu vertreiben. Infolgedessen wies das Schiedsgericht ein Rücktrittsrecht zurück; der Käufer musste das Sofabett beibehalten.

Es handelte sich auch hier um ein individuelles Sofabett (möglicherweise das gleiche), bei dem der Kunde zwischen 578 möglichen Designvarianten auswählen konnte. Nichtsdestotrotz ging das Landgericht davon aus, dass der Gewerbetreibende das Sofabett wieder verkaufen kann. Die Farbzusammenstellung des Sofas war schwarz-weiß, die der Hof "Standardfarben" nannte.

Im Produktbild auf der Aktionsseite wurde auch das Sofabett in dieser Zusammenstellung gezeigt. Schließlich bestätigte das örtliche Gericht daher das Rücktrittsrecht des Bestellers im jeweiligen Einzelverfahren; der Verkäufer musste das Sofabett wieder einziehen. Zwar erwähnt das Gericht Düsseldorf den Modellnamen des Couchsofas nicht, aber die Zahl der Farb- und Designvarianten deutet darauf hin, dass es sich wahrscheinlich um das selbe Couchmodell wie bei der AG Dortmund handeln wird.

Schlussfolgerung: Die Resultate der Rechtssprechung belegen, dass es im Einzelfall schwer ist, eine Beurteilung des Bestehens oder Nichtbestehens des Rücktrittsrechts abzulegen. Kann die Ware nach dem Baukastensystem montiert und demontiert werden, muss der Einzelhändler die Ware in der Regel mitnehmen. Erschwert wird es, wenn sich die Ware nicht mehr leicht demontieren lässt.

Kann davon ausgegangen werden, dass der Verkäufer die Ware wieder veräußern kann, muss er den Widerruf regelm? Um so ungewöhnlicher die speziellen Wünsche des Käufers sind, um so früher kann der Verkäufer die Rückgabe abweisen. Welche Trader sollten sich dessen bewusst sein: In der Offerte sollte deutlich erkennbar sein, dass die Ware nach Kundenspezifikation gefertigt wird.

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