Eine Abmahnung

Ein Warnhinweis

Im Arbeits- und Wettbewerbsrecht ist die Abmahnung eine förmliche Aufforderung, missbilligtes oder rechtswidriges Verhalten zu beenden. Und wie lange dauert ein Warnhinweis? Wenn der Arbeitgeber sich über Fehlverhalten des Arbeitnehmers beschwert und auf Sanktionen im Wiederholungsfall hinweist, liegt eine Verwarnung vor. Kann das Fehlverhalten aller Wahrscheinlichkeit nach durch eine Verwarnung behoben werden, muss das Verhalten gewarnt werden. Welche Folgen hat ein Verstoß?

Und was ist eine Warnung?

In der Arbeitsgesetzgebung wird oft der Ausdruck "Warnung" verwendet und wie kann man am besten dagegen vorgehen? In diesem Teil I geht es um die Sinn und Unsinn der Warnung. Trotz ihrer großen Praxisrelevanz ist die Warnung nicht explizit im Gesetz verankert. Nichtsdestotrotz haben vor allem die Arbeitsgerichtshöfe nach und nach Prinzipien erarbeitet, die die Bedingungen und die Rechtswirkung von Warnungen festlegen.

Ein Verwarnungsschreiben kann ausgestellt werden, wenn der Mitarbeiter seine vertraglichen Verpflichtungen nicht einhält. Kommt ein Mitarbeiter einer Arbeitsvertragsverpflichtung nicht nach, hat der Unternehmer zwei Möglichkeiten: Dieser kann den Mitarbeiter mahnen - d.h. ihn (formlos) tadeln - oder eine (formelle) Verwarnung erteilen. Die Warnung hat in beiden FÃ?llen den Sinn, den Mitarbeiter zu informieren und ihm die Möglichkeit zu bieten, sein Benehmen zu verbesser.

Nach arbeitsgerichtlicher Praxis ist eine Abmahnung jedoch prinzipiell erforderlich, wenn der Auftraggeber wegen derselben Pflichtverletzung zu einem späteren Zeitpunkt eine wirksame Kündigung aussprechen will. Oft ist es ein Warnsignal, dass der Auftraggeber bereits über eine (verhaltensbedingte) Kündigung nachdenkt. Der Warnhinweis ist daher als "letzte Warnung" oder "gelbe Karte" absolut ernst zu nehmen.

Die folgende Betrachtung steht hinter dem Gebot einer Abmahnung vor einer eventuellen Nachkündigung:: Mit einer verhaltensbedingten Beendigung ist nur dann zu rechnen, wenn künftig weiteres gleichartiges Verhalten des Mitarbeiters zu befürchten ist. Wenn ein Mitarbeiter bereits eine oder mehrere Verwarnungen wegen desselben Verhaltens erhalten hat und dann aus Verhaltensgründen entlassen wird, kann der Auftraggeber in einem möglichen Kündigungsschutzverfahren in der Regel überzeugende Beweise dafür erbringen, dass der Mitarbeiter aufgrund der vielfachen Pflichtverletzungen in der Vergangenheit nach wie vor wahrscheinlich pflichtwidrig ist.

Entgegen der häufig geäußerten Vermutung ist es nicht notwendig, vor einer Beendigung mehrere Verwarnungen auszusprechen - eine Verwarnung reicht bereits aus (in schweren Sonderfällen ist es auch möglich, den Vertrag ohne Verwarnung zu kündigen). Doch Vorsicht: Die nachträgliche Beendigung muss sich auf die gleiche oder eine ähnliche Pflichtverletzung berufen, sonst entfällt die "Gelbe Karte"-Funktion der Warnung!

Infolgedessen kann eine Verwarnung in einigen Fällen die Fähigkeit eines Mitarbeiters, sich gegen eine Verhaltenskündigung in einem Kündigungsschutz-Verfahren zu verteidigen, verschlechtern. Andererseits ist eine Entlassung oft schon dann wirkungslos, wenn der Auftraggeber nicht vorher gemahnt hat. Der Warnhinweis ist nicht nur wegen seiner vorbereitenden Funktion mit strengen formalen Auflagen verbunden:

Im Falle mehrerer Verstöße, die gemeinsam in einer Abmahnung behauptet werden, müssen diese ebenfalls präzise und detailliert beschrieben werden. Die Arbeitgeberin muss auch klarstellen, dass sie das gemahnte Vorgehen als Pflichtverletzung betrachtet und den Mitarbeiter auffordert, dies in Zukunft zu vermeiden. Abschließend muss der Unternehmer klarstellen, dass der Mitarbeiter auch im Falle einer Wiederholung entlassen werden kann.

Ein Abmahnschreiben muss nicht unbedingt in schriftlicher Form erfolgen; ein mündliches Abmahnschreiben ist für den Auftraggeber jedoch in der Regel unbrauchbar, da es für ihn schwierig wäre, es später nachzuweisen.

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