Wann muss Krankmeldung Erfolgen

Wenn die Krankmeldung erfolgreich sein muss

Fortfahren zu Wann müssen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber melden? Gehe zu Wie soll ich meinen Arbeitgeber über meine Krankheit informieren? auch per E-Mail oder SMS. Ab wann muss ein Krankenstand gemeldet werden? auch von Angehörigen oder Kollegen?

Der Krankenstand muss immer lückenlos sein, sonst erlischt das Krankheitsgeld!

Das wissen viele: Sie sind leider erkrankt und können deshalb nicht mehr mitarbeiten. Zum Glück sind Sie immer noch versichert, denn Ihr Auftraggeber muss 6 volle Woche lang Ihr Gehalt zahlen. Wenn Sie mehr als 6 Schwangerschaftswochen erkrankt sind, werden Sie von der Krankenversicherung bezahlt. Die Arbeitgeberin bezahlt dann nichts mehr.

Allerdings ist die Zahlung von Leistungen bei Krankenstand unter verschiedenen Bedingungen möglich. Nur wenn Sie als Patient Ihre Erkrankung vollständig bei der Krankenkasse vorweisen können, wird Ihnen die Krankenkasse das Krankheitsgeld auszahlen. Dies bedeutet, dass Sie in regelmässigen Intervallen Ihren Hausarzt besuchen müssen, der Ihre Erkrankung und den Arbeitsunfähigkeitsnachweis (wie die Krankheitsmeldung offiziell genannt wird) feststellt und diese auch in der Krankheitsmeldung fortlaufend erfasst.

Wenn zum Beispiel der fünfte Teil eines Monat auf Ihrem Krankenstand vermerkt ist, müssen Sie bis zum nächsten Tag Ihren Hausarzt aufsuchen. Selbst wenn Sie ständig erkrankt sind, was bei längeren Krankheiten oft der Fall ist, kommt es im Hinblick auf das Krankheitsentgelt nur auf die vollständige Bestimmung der Erkrankung in der Erwerbsunfähigkeitsbescheinigung an. Wenn Sie Ihrer Versicherung eine Erwerbsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, die erst ab dem siebten Tag des Folgemonats erteilt wird, wenn der vorige Tag der fünfte war, bezahlt die Versicherung kein Krankheitsgeld mehr!

Das bedeutet, dass Sie nicht mehr von der Krankenkasse gedeckt sind! Weil du dann immer noch dein Gehalt verlieren kannst! Falls Sie irgendwelche Zweifel über das Krankheitsgeld haben, werde ich Sie gern beraten und gegen Ihre Krankenkasse vertreten.

BR-Forum: Welche Meldepflicht besteht am Ende der Lohnfortzahlung?

Wie ist die Meldepflicht für Beschäftigte nach der 6-wöchigen Lohnfortzahlung? Eine Mitarbeiterin ist seit mehreren Monaten erkrankt. Seine Ärztin hat ihn mit "gelber Notiz" erkrankt. Er und sein Doktor übersahen, dass die 6-wöchige Periode aufgrund einer identischen 1-wöchigen Erkrankung bereits nach 5 Schwangerschaftswochen satt war.

Im Interview erzählte der Magister dem Mitarbeiter alles über den Verlauf seiner Krankheit und dass er nicht wusste, wie es weitergeht, geschweige denn, wie er wieder arbeiten kann. Einen Tag nach dem Ende der Krankheit des behandelnden Arztes hat der Klient eine Warnung an den Mitarbeiter gesendet, dass er sich nicht ordnungsgemäß krankgeschrieben hat.

Die Befragung des Personalsachbearbeiters hätte zwar stattfinden können, aber dort hatte der Magister nichts über die weitere Erkrankung erzaehlt. Meine Frage: Was muss der Magister nach dem Ende der Lohnfortzahlung tun? Wieso muss er sich denn sonst erkranken? Es gibt keine Arztberichte mehr, sondern nur noch Einzahlungsscheine für die Krankenversicherung....

Rufen Sie also das ARGeb "Ich bin noch krank" an, machen Sie eine Abschrift des Zahlungsformulars (da sind auch die Unterlagen mit dem Stempeln und der Signatur des Doktors drauf) und gehen Sie zum ARGeb.... Übrigens: Der Krankheitsbericht des Doktors für das Armband ist nicht an Formulare gebunden. "Abweichend von der Meinung des Antragstellers ist der Mitarbeiter dazu angehalten, dem Auftraggeber auch nach Beendigung der 6-wöchigen Lohnfortzahlungspflicht nach 5 Abs. 1 Sätze 2 - 4 EBZG eine Bescheinigung über die zu erwartende Arbeitszeit der Erwerbsunfähigkeit auszustellen.

Dies liegt daran, dass die Verpflichtung zur Vorlegung eines medizinischen Arbeitsunfähigkeitszeugnisses nach 5 Abs. 1 Sätze 2 - 4 EBZG vorliegt, und zwar ungeachtet dessen, ob der Mitarbeiter noch einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben kann. Das resultiert sowohl aus dem Text des 5 EZG, der keine Ausnahmeregelung enthält, als auch aus dem Inhalt und der Zielsetzung der Verordnung.

Der Arbeitsunfähigkeitsausweis hat nicht nur den Sinn, die Erwerbsunfähigkeit durch ein medizinisches Gutachten zu belegen.

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