The Archive ag

Das Archiv ag

Ist "Archive AG" nicht mehr zahlungsfähig, geht dies zu Lasten der Betroffenen. Hier finden Sie Informationen über The Archive AG. Und ich dachte, Hausner ist "das Archiv". Das Schweizer Unternehmen The Archive will Millionen von Pornonutzern in Deutschland sammeln. Versuch, Malware durch eine gefälschte Warnung als U+C Rechtsanwälte für The Archive AG zu betrügen oder zu verbreiten.

Die Archiv AG: Das Geheimnis von Bassersdorf

Doch der Umzug von Bassersdorf nach Weißlingen ist irrelevant: "Was wichtig ist, ist der Standort des Unternehmens zum Tatzeitpunkt ", sagt Rolf Jäger. 2. In Bassersdorf ist er Chef der für Bassersdorf verantwortlichen Bundesanwaltschaft. Meldungen von "Vice" und "Die Welt" über eine vermeintliche Ermittlung in der Schweiz wurden von Jägern zurückgewiesen: "Wir haben weder ein Amtshilfeersuchen gestellt noch eine Anzeige erhalten, so dass es keine Untersuchungen durch uns gibt".

Ein Amtshilfeersuchen ist auch beim BJ nicht eingegangen, wie Pressesprecher Folco Galli mitteilt. Nur der Datenschutzbeauftragte ist mit dem Sachverhalt bekannt. Die Anwendbarkeit des Datenschutzgesetzes kann nicht ausgeschlossen werden.

Die Archive AG : Redtube-Warnungen sind nicht legal

Die Redtube warnt das Potsdamer Landesgericht gegen die The Archive AG. Das Unterlassungsschreiben ist nicht legal - die Gesellschaft muss die Kosten des Anwalts aufbringen. Gegen die schweizerische Redtube-Warnfirma The Archive AG hat das Landesgericht Potsdam ein Mahnverfahren erwirkt. Dementsprechend sind die Verwarnungen der Redtube-Mahner nicht legal, das schweizerische Unternehmen hat die Anwaltsgebühren seiner Geschädigten zu erstatten.

Der Vertreter des schweizerischen Unternehmens, die Anwaltskanzlei in Deutschland, war trotz mehrerer Verschiebungen nicht zur Vernehmung aufgetreten. Verschiedene warnende Opfer hatten verklagt, die das Landgericht in einer Erklaerung feststellen liessen wollten, ob die Warnungen wegen des Betrachtens von Pornovideos überhaupt legal waren. Das Archiv kann dem nun formell entgegenstehen - die Mahnungen können noch lange auf sich warten machen.

Über das rechtliche Resultat gibt es aber keinen Zweifel, meint der IT-Anwalt Johannes von Rüden: "Dieses Gutachten hat nun ganz deutlich unsere bisherigen Aussagen bestätigt: Infolge des Beschlusses können die Verwarnungsopfer nun die Rückerstattung der Anwaltskosten von The Archive verlangen. Darüber hinaus hat die Gesellschaft die Verfahrenskosten zu erstatten.

Ob die Betroffenen aber jemals von der schweizerischen Mantelgesellschaft Gelder erhalten werden, ist sehr fraglich: Das Unternehmen ist bereits umgesiedelt und hat seinen Besitzer getauscht. Phillip Wiik ist seit dem vergangenen Jahr von seinen Aufgaben als Vorstand der Archive AG entbunden. Das Archiv ist zur Zeit nicht mehr verfügbar:

Der Internetauftritt des Unternehmens ist offline, es gibt keine Nummern mehr.

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