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Diskriminierung
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Sozialwissenschaftliche Untersuchungen befassen sich mit sozialer Diskriminierung, wobei zwischen strukturellen, institutionellen und sprachlichen Unterschieden unterschieden wird. Im Gegensatz zur sozialpsychologischen Vorurteileforschung geht es also um eine Frage der sozialen Verhältnisse und Gründe, die sich nicht auf die individuellen Haltungen reduzieren lassen. Die sozialen Ungleichgewichte oder die Diskriminierung aufgrund von Einflussfaktoren (Zugang zu Bildungsinstitutionen, Einkommensniveau, Sozialverhalten) werden in der Regel angenommen oder geduldet und lösen Diskriminierung aus (Ethnizität, Gender, Behinderungen, Alter oder Geschlechterpräferenzen).
Es gibt nicht jede Art von Ungleichheit, die das Konzept der gesellschaftlichen Diskriminierung ausfüllt. Manche Arten der Gleichbehandlung sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch rechtmäßig. Eine ungleiche Behandlung von Mann und Frau (z.B. in den Pausen) kann nur durch besondere Bedürfnisse wie das Stillen eines Kindes gerechtfertigt sein. Ungleiche Rechte von Bürgern und Nichtstaatsangehörigen sind nicht diskriminierend, solange sie nicht gegen zwischenstaatliche Vereinbarungen verstoßen, vor allem gegen die fundamentalen Menschenrechtsanforderungen, zu denen sich die meisten Länder der Welt mit der Unterzeichnung der Erklärung der Grundrechte verpflichtet haben.
Die Diskriminierung wurde in der Sozialwissenschaft zunächst als Aktion begriffen. Man kann von Diskriminierung reden, wenn individuelles Tun spürbare Konsequenzen hat, "weil die AkteurInnen andere AkteurInnen aufgrund der wahrgenommenen sozialen oder ethnischen Besonderheiten als ungleich oder minderwertig betrachtet und im Verhältnis zu den Mitgliedern ihres eigenen Gemeinwesens mit angemessener Degradierung gehandhabt haben".
"Menschen würden aufgrund von ethnischen oder sozialen Zugehörigkeiten als Ausländer und Minderheit engruppengefährdet sein. 9] Neben dem Verständnis von Diskriminierung als individuelles Tun wird Diskriminierung heute in der Sozialwissenschaft auch als Diskriminierung durch Einrichtungen und Einrichtungen begriffen. Ausgangsbasis jeder Diskriminierung kann eine Beurteilung von Lebensformen auf der Grundlage tatsächlicher oder zugeschriebener gruppenspezifischer Merkmale sein.
18 ] Diskriminierende Diskriminierung ist daher in der Regel das Thema sozialer Minoritäten. Doch auch Mehrheits- oder gleichberechtigte Teile der Bevölkerung, wie z. B. in patriarchalischen Gemeinschaften, kolonisierten Volksgruppen, benachteiligten Klassen in Klassensystemen oder Schwarzen in Apartheidregimen, können diskriminierende Gruppierungen sein. Ausgangspunkt für die Diskriminierung können auch Verhaltensmuster sein, auf die die Person, die sie (regelmäßig) einwirkt.
Solche Gruppierungen können auch Gegenstand gruppenspezifischer Diskriminierung werden (hier: "Raucherdiskriminierung"). Die Einstufung der Bestrafung von verbotenem Verhalten (einschließlich Strafverfolgung) als "Diskriminierung" geht jedoch davon aus, dass die betreffenden Verboten rechtswidrig und rechtswidrig sind. Strafverfolgungsmaßnahmen sind im Allgemeinen keine Diskriminierung. Der Feststellung, dass gewisse Umstände oder Verhaltensmuster "diskriminierend" sind, wird oft mit der Aussage begegnet, dass diese Feststellung ein Zeichen von "Sozialneid" sei.
Diskriminierende Haltungen werden durch die Erforschung von Vorurteilen identifiziert. Strukturbedingte Diskriminierung ist eine Diskriminierung sozialer Untergruppen, die auf der Art der Gesellschaftsstruktur als Ganzes beruht. Beispielsweise werden in einer patriarchalisch geprägten Gemeinschaft weibliche Geschlechter strukturiert benachteiligt, während männliche Personen nur durch eigene Stereotype oder eigene Einrichtungen unterdrückt werden. Strukturbedingte Diskriminierung muss von institutioneller Diskriminierung unterschieden werden.
Die Forschung zur sozialen Vormachtstellung ( "Antonio Gramsci") oder zur Dominanz-Gesellschaft ("Birgit Rommelspacher") beschäftigt sich mit Themen der Strukturdiskriminierung. Gesellschaftliche Repression ist von Strukturdiskriminierung zu unterscheiden. 23] Während das, was Jung den kulturellen Imperialismus nennt, ebenso wie Ausgrenzung und Ohnmacht auch als Diskriminierung gilt, muss Diskriminierung nicht mit Missbrauch und Gewalttätigkeit in Verbindung gebracht werden.
Unter institutioneller Diskriminierung versteht man die Diskriminierung, die sich aus organisatorischen Maßnahmen von Einrichtungen ergibt. In der Vergangenheit geht das Konzept der Diskriminierung von Personen auf die Diskussionen über institutioneller Diskriminierung in den USA und Großbritannien zurück. Anders als die strukturelle Diskriminierung ist die Diskriminierung durch die Institution nicht überall in der Gesellschaft vorzufinden. Pierre Burdieu thematisiert das Phänomen der symbolischen Diskriminierung aus der Perspektive der symbolischen Gewalttätigkeit auf der Wort- oder Konzeptebene durch die Benutzung von Benennungen, Termini und Termini, die Verachtung ausdrücken; auf der Agendaebene zum einen durch die Erwähnung harmloser, menschenfeindlicher Begriffe in negativem Kontext, obwohl diese Begriffe nichts zur Erläuterung der entsprechenden Sachlage beizutragen haben.
Die Objektivierung bestimmter Termini kann durch linguistische Verfahren erfolgen (Beispiel: die Verschlechterung der Bedeutung des Begriffs "Frau", die erst seit dem neunzehnten Jh. als Schimpfwort wahrgenommen wird). Gleichzeitig trägt Saburos Untersuchung dazu bei, klar zu beweisen, dass die Intentionen von Rednern und Schriftstellern benachteiligt sind. Marktwirtschaftskritiker beschuldigen sie als "institutionalisierte Diskriminierung" in ihrer eigentlichen Ausgestaltung, da steigende Preise Menschen mit niedriger Erwerbskraft gezielt ausgrenzen, während sinkende Preise viele kleine Versorger ihre Lebensgrundlage verlieren.
37 ] Sind diese Gefahren rechnerisch nachweislich mit dem Unterscheidungsmerkmal verbunden, nach dem die Tarifgestaltung erfolgt, ist auch die Präferenz oder der Nachteil objektiv gerechtfertigt und somit keine objektive "Diskriminierung" im rechtlich-soziologischen Sinn. Oft wird die Behauptung, dass eine gewisse gesellschaftliche Gruppierung übermäßig benachteiligt wird, von den (vermeintlichen) Diskriminierern abgelehnt.
Die unbestrittene Feststellung, dass in Deutschland die Frau im Durchschnitt 14,62 Euro pro Arbeitsstunde verdient, der Mann aber 18,81 Euro pro Arbeitsstunde, ist kein unannehmbarer Hinweis auf die Diskriminierung von Frau auf Grund ihres Geschlechtes. Weil "[e]s wirtschaftlich absurd wäre, für die gleiche Tätigkeit mehr Geld für den Mann als für die Frau auszugeben.
"Nur ein kleiner Teil der Abweichung von 4,19 ist nicht auf Fachkräftemangel und vergleichbare Gründe für die ungleiche Behandlung zurück zu führen. Die Präferenzmodelle als das prominenteste Beispiel neoklassischer Theorien der Diskriminierung gehen davon aus, dass Lohnunterschiede zwischen Mitarbeitergruppen durch die Präferenz von Unternehmen für gewisse Zielgruppen und das Verhalten von Unternehmen gegenüber bestimmten Zielgruppen erklärt werden können.
Nach dem Vorbild der Statistikdiskriminierung haben Unternehmen nur lückenhafte Angaben über die Leistungsfähigkeit der einzelnen Mitarbeiter oder über die Solvenz bzw. Zahlungsbereitschaft der einzelnen Firmen. In den frühen 1970er Jahren wurde das Model der Statistikdiskriminierung von Kenneth Arrow und Edmund Phelps weiterentwickelt. In der Politik wird die unerwünschte Benachteiligung von Menschen als Gruppenmitglieder bemängelt und zumindest gleiche Rechte, oft auch Gleichheit, gefordert.
Wie wirksam der Aufruf zur sozialen Diskriminierung ist, zeigt der rechtliche Durchbruch. Diskriminierung bedeutet in der Rechtsprechung ungleiche Behandlung ohne gerechtfertigten Gegenstandsgrund. Jegliche unterschiedliche Behandlung, die - ob gesellschaftlich beabsichtigt oder nicht - nicht unter die Gleichbehandlungsgesetze fällt, die gewisse Diskriminierungsgründe als ungerechtfertigt ansehen, bedeutet keine rechtliche Diskriminierung, sondern nur eine ungleiche Behandlung.
Gemäß Paragraph 14 der EMRK ist Diskriminierung untersagt. Gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der EU ist jede Diskriminierung von Staatsangehörigen der Mitgliedsstaaten aus Gründen der Nationalität zu unterlassen. Auf Verfassungsebene hat der Ausdruck eine individualistische Bedeutung und bezeichnet eine prozessfähige, vermeintliche oder echte Ungleichbehandlung unter Hinweis auf die Grundfreiheiten, vor allem auf der Grundlage von Artikel 3 Abs. 3 GG[40] Es ist zu beachten, dass in erster Linie staatliche Stellen an willkürliche verfassungsrechtliche Verbote gebunden sind.
Die in der Terminologie oft verwendete Herangehensweise nutzt die Mischung der normierenden und der sachlich-deskriptiven Stufe des Begriffes Diskriminierung, um über die Analogie der Grundrechte einen Vorteil in parteipolitischen Auseinandersetzungen über die Interessen der Gruppe zu erlangen. Nach § 3 Abs. 1 AGG tritt eine direkte Diskriminierung ein, wenn eine betroffene oder betroffene Personen eine ungünstigere Regelung (im Sinn von 1 AGG) als eine andere vergleichbare Personen erlebt, erlitten hat oder ertragen wird.
Das AGG wird als indirekte Diskriminierung angesehen, "wenn aufgrund dessen die neutralen Regelungen, Maßstäbe oder Verfahrensweisen eine besondere Diskriminierung von Menschen (im Sinn von 1 AGG) darstellen, es sei denn, die einschlägigen Regelungen, Maßstäbe oder Verfahrensweisen sind durch ein legitimes Anliegen objektiv begründet. "Im Gegensatz zur direkten Diskriminierung erfordert indirekte Diskriminierung daher kein offenes, gezieltes oder willkürliches Verhalten.
Im Jahr 2008 hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass eine geschlechtsneutrale Regulierung (im Einzelfall ein Nachteil durch einen Rentenrabatt für ehemalige Teilzeitbeschäftigte) eine indirekte Diskriminierung aufgrund des Geschlechts sein kann: Sie ist in den meisten Fällen geschlechtsspezifisch: Tajfels und Turners These von der gesellschaftlichen Identitaet schildert die psychologischen Vorgänge, durch die ein Mensch seine gesellschaftliche Identitaet erlangt. Gesellschaftliche Selbstverständlichkeit ist der Teil des Selbstverständnisses, der sich aus der Identifizierung mit einer oder mehreren Gruppierungen ergibt, d.h. die Ideen, die sich aus der Gruppenzugehörigkeit ergeben, wer oder was man ist.
Gesellschaftliche Identitäten ergeben sich jedoch nicht nur aus der Identifizierung mit einer oder mehreren Bevölkerungsgruppen, sondern auch aus der Beurteilung dieser Bevölkerungsgruppen im Vergleich zu anderen Menschen. Diskriminierung kann dann durch die Notwendigkeit einer guten gesellschaftlichen IdentitÃ?t verursacht werden. Zur Erzielung einer guten gesellschaftlichen Identität: Man stellt sich den Vergleich mit den Leistungen der eigenen Gruppe gegenüber; die eigenen Gruppenmitglieder werden in Bezug auf relevante Vergleichseigenschaften besser als die der anderen Gruppe bewertet.
In Bezug auf die Verfügbarkeitsheuristiken nach Tversky und Kahneman werden dann die positiven Merkmale der eigenen Gruppe und die negativen Merkmale der externen Gruppe aufgrund der verbesserten Bereitstellung der entsprechenden Information überbewertet. Zusätzlich zu den oben erwähnten sind eine große Anzahl anderer psychischer Vorgänge an der Entstehung von Diskriminierung zu beteiligen, z.B. die unten kurz erwähnten Voreingenommenheiten gegenüber Angehörigen anderer Bevölkerungsgruppen, wie z.B. anderen ethnischen Gruppierungen.
Der Einfluss von Befangenheit ist abhängig von unterschiedlichen Gründen, wie Familiensozialisation, Cliquensozialisierung, Kontakt mit AusländerInnen, Lebensalter, Bildungsniveau, geschlechtsspezifische Merkmale, Tendenz zum Autoritarismus, Herrschaftsorientierung, Nationalstolz,[51] sozialer Beziehungsarmut, Angst vor Intergruppen. Verschiedene Forschergruppen führen Empiriestudien durch, um Verhalten, Haltungen und Strukturierungen zu identifizieren, die als Diskriminierung interpretiert werden können. Sie können sich auf einzelne Teilbereiche beschränken (z.B. die Bildungsteilnahme an der sozialen Befragung zur sozialen Lage der Schüler in Deutschland wird regelmässig überprüft) oder es werden generell benachteiligende Haltungen erhoben.
Auch in der Europäischen Kommission wird die Haltung zu Diskriminierungsfragen in ihrem "Euro-Barometer" erfasst. 54 ] EU-Barometer zur Diskriminierung seit 2003[55][56][57] untersuchten die Haltung der europäischen Bürger zu und ihre persönliche Erfahrung mit Diskriminierung. Xenophobie und Heterosexualität wären daher viel ausgeprägter als andere Diskrimi.
Ein gängiges und auch rechtlich anerkanntes Verfahren zur Messung der Diskriminierung ist die sogenannte Remanenz. Das Residualverfahren unterscheidet zwischen diskriminierenden und nichtdiskriminierenden Ungleichheitsursachen. Dabei wird nicht nur der Einkommensunterschied zwischen Mann und Frau (Gender Wage Gap) berücksichtigt, sondern auch der Bezug zur Bildung.
Diese unbegründete Restmenge ist der Rückstand, der eine Diskriminierung ausmacht. Ein Kritikpunkt an dieser Methodik ist, dass auch die gerechtfertigte Ungleichheit auf Diskriminierung basiert, d.h. in diesem Beispiel könnten die geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Beschaffung, Weiterentwicklung und Erhaltung von Humanressourcen auf Diskriminierung basieren. Diskriminierung in diesem Falle ist, dass die "Verantwortung" der Frau für die Erziehung von Kindern und die damit verbundenen Fehlzeiten nicht beachtet werden.
Das Residualverfahren kann daher nur ein Minimum an Diskriminierung messen. 59 ] Darüber hinaus ist es schwierig zu bewerten, ob und in welchem Ausmaß beispielsweise die Frau ein diskriminierender Faktor bei der Wahl eines gut entlohnten Berufes und eines schlecht entlohnten "typischen Frauenberufes" zu Beginn des Berufslebens einer Frau ist.
o.) Die untersuchten bulgarischen Bürger erklärten, dass die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer geschlechtlichen Orientierung in Bulgarien weit verbreitete ist (der beste Preis in Europa). "Kennst du deine Rechte im Falle von Diskriminierung? Vgl. Verbot der Diskriminierung. Ein mögliches Mittel gegen Diskriminierung ist die gesellschaftliche Eingliederung (ebenso wie die Eingliederung), bei der Nachteile für ausgeschlossene Menschen oder Gruppen von Menschen durch zielgerichtete Förderung der Partizipation am gesellschaftlichen Geschehen (Bildung, Beruf, Bildung, Kultur etc.) abgebaut oder vermieden werden sollen:
Die Bemühungen um die Einbeziehung benachteiligter Bevölkerungsgruppen stoßen in den systematischen Ausschlussmechanismen der marktwirtschaftlichen Ordnung (siehe oben) und in der guten Beurteilung des Konzepts und der Vorstellung von "Exklusivität" unter Mitgliedern von privilegierten gesellschaftlichen Gruppierungen an ihre Grenzen. Zur Meldung von strafbaren Handlungen wird in Punkt 12. 1 des "Pressekodex" des "Deutschen Presserates" empfohlen: "Bei der Meldung von strafbaren Handlungen wird die Zuordnung von Tatverdächtigen oder Tätern zu konfessionellen, ethischen oder sonstigen Minderheitengruppen nur dann genannt, wenn ein berechtigter Sachverhalt für das Verständniss des gemeldeten Vorganges vorliegt.
Der Beitrag Political Correctness enthält weitere Hinweise, wie soziale Diskriminierung durch Reden und Schriftlichkeit vermieden werden kann. Der Kollektivsymbolismus macht deutlich, dass das bloße Austauschen von Termini ihren gesellschaftlich differenzierten Inhalt nicht unbedingt wegnimmt, da auch die gesellschaftlich differenzierten (rassistischen, geschlechtlichen, behindertenfeindlichen,....) Vorstellungen und Bedeutsamkeiten auf die neuen Termini umsetzbar sind.
Strategie gegen Diskriminierung in England, Deutschland und der Schweiz. Strategie zur Bewältigung der strukturellen, institutionellen und interaktiven Diskriminierung. Ausgabe, VS-Verlag, Wiesbaden 2004, ISBN 3-531-14399-9 Lars-Eric Petersen, Bernd Six (Hrsg.): Stereotypen, Voreingenommenheiten, gesellschaftliche Diskriminierung: Thesen, Erkenntnisse und Einmischungen. Ausgabe, Beltz, Weinheim 2008, ISBN 978-3-621-27645-0 Ulrike Hormel, Albert Scherr/Hg.
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Anerkennen von Diskriminierung und Agieren! Zara ( "Zivilcourage und Antirassismusarbeit"): Rechtsrahmen gegen Rassismus[5]; IDA-NRW: Lexikon - Diskriminierung; ("Um die logische Zusammenhangslosigkeit des Begriffes (Diskriminierung kann nicht zwangsläufig sein) zu vermeiden, setzen wir uns für die Anwendung des Synonyms "positive Maßnahmen" ein"). Heißt "positive Diskriminierung" für die Schwarzen nicht auch "negative Diskriminierung" für die Weißen?
Delp, 1970, ISBN 3-7689-0070-3, S. 91 verwendet zur Verringerung der Diskriminierung den Begriff der positiven Diskriminierung im Sinn einer vorübergehenden Präferenz für die Frau. ? von S. Gaitanides: Was ist Diskriminierung? - Begriffsbestimmung Diskriminierung - Anti-Diskriminierungsrichtlinie (EU-Richtlinie 2000/43). auch als PDF@1@2Template:Toter Link/www.fb4.fh-frankfurt. de (Seite nicht mehr verfügbar, Suche im Webarchiv) Info: Der Link wurde als fehlerhaft gekennzeichnet.