Impressum Privater Blog

Rechtliche Hinweise Private Blog

Dies gilt laut Rechtsanwalt Martin Steiger auch für private Seiten. Wer seinen Blog nicht ausschließlich für private Zwecke nutzt, sollte daher ein Impressum lesen. Sie sind nicht verpflichtet, ein Impressum zu veröffentlichen, wenn Sie einen privaten Blog betreiben. Lediglich der private Blog ist von der Impressumspflicht ausgenommen und darf anonym betrieben werden. Die Bewertung gilt auch für Blogs:

IMPRESSUMSPFLICHT?

Die privaten Blogs sind in der Regel so gestaltet, dass sie über mehrere Tage oder gar mehrere Tage hinweg mit neuen Artikeln bestückt werden, die sich potenziell an alle Internet-Nutzer richten und sich manchmal auf den Bereich der persönlichen und manchmal auch der redaktionellen Berichterstattung konzentrieren. Ein Weblog ist somit entweder ein Teledienst im Sinne des 2 Teledienstegesetzes (TDG) oder ein Mediendienst im Sinne des 2 MdStV.

Diese Abgrenzung zwischen Teleservice und Medienservice ist im Zusammenhang mit der Pflicht zur Bereitstellung eines Impressums von größerer Wichtigkeit, wenn es sich bei einem persönlichen Blog im Einzelnen nicht um einen "geschäftsmäßigen" Dienst handeln sollte. Da dann nach 10 Abs. 1 MdStV mindestens Namen und Adresse des Dienstanbieters (= Betreibers der Weblogs) im Impressum zu finden sind, besteht nach § 6 TDG überhaupt keine Aufdruckpflicht.

Die vorherrschende Meinung ist jedoch, dass der Geschäftskonformitätsbegriff sehr grosszügig ausgelegt werden sollte und alle mit einer bestimmten Tragfähigkeit und Beständigkeit betriebenen Dienstleistungen umfasst, ohne dass z.B. kommerzielle oder einkommensschaffende Maßnahmen von Bedeutung sind. Dementsprechend wird bei wöchentlichem und monatelangem Betrieb eines eigenen Blogs nachhaltig und nachhaltig gehandelt, so dass die überwiegende Mehrheit der eigenen Blogs kommerziell und damit - unabhängig von ihrer Einstufung als Tele- oder Mediendienste - in jedem Falle unter die Abdruckpflicht gemäß § 10 Abs. 2 MdStV bzw. § 6 TDG fällt.

Im Impressum müssen daher zumindest die nachfolgenden Informationen für private Blogs sein:: Die im Impressum enthaltene Mitteilung, dass man sofort nach Erhalt einer E-Mail zurückruft, reicht nicht aus. Es stellt sich die interessante Frage: Was geschieht, wenn sich der Weblog-Betreiber nicht an die Abdruckpflicht halten muss? Im Gegensatz zu Internet-Angeboten von Firmen, die aus kartellrechtlichen Erwägungen ( 3, 4 Nr. 11 UWG) eine kostenlose Verwarnung im Falle eines Fehlens oder einer unrichtigen Abdrucknahme einholen können, sind private Blogs von vornherein ausgeschlossen.

Die einzige Möglichkeit ist, dass ein "eifersüchtiger" Dritter (von denen viele im Netz zu sein scheinen) der verantwortlichen Stelle die Mangelhaftigkeit des Abdrucks mitteilt und diese ein Strafverfahren nach 12 TMG oder 24 MdStV anstrengt. Schließlich kann ein falscher Abdruck mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000,00 EUR geahndet werden, auch wenn ein niedriger dreistelliger Wert für ein privates Blog viel aussichtsreicher ist.

Es wäre auch vorstellbar, dass ein Dritter gegen den Weblog-Betreiber gerichtliche oder außergerichtliche Klagen erheben will, dies aber wegen falscher oder fehlenden Informationen im Impressum verhindert wird und dadurch Mehrkosten ( "Namens-, Adressbestimmung" etc.) aufkommen. Sie können dann falls erforderlich als Schadenersatz für die Pflichtverletzung verlangt werden.

Die im Impressum eines Privatweblogs fehlenden Telefonnummern können daher nur in Ausnahmefällen Rechtsfolgen haben. Ob man die vorstellbaren Gefahren angesichts der Benachteiligungen bei der Bekanntgabe der eigenen Rufnummer in Kauf nehmen kann - man kann E-Mail-Spam herausfiltern, nicht Telefon-Terror -, muss von allen entschieden werden. Der Wechsel auf einen fremden Rechner bringt in keinem Fall Abhilfe, solange das Blog (auch) als (deutschsprachiges) Internetangebot an die deutschen Nutzer gerichtet ist.

Selbst dann ist das deutsche Recht zu befolgen und ein Impressum vorzusehen. Doch ob dies mit einem im Internet betriebenen Blog machbar ist, ist eine andere Fragestellung.

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