450 Euro Job für Arbeitgeber

Ein 450 Euro Job für den Arbeitgeber

die Anzahl der Monate, für die die Vergütung gezahlt wird. Arbeitgeber nennen oft "rechtliche Vorteile" in einem 450-Euro-Job. Aber was ist mit dem Arbeitgeber? 450 Euro-Minijobs - Informationen für Arbeitgeber und Betriebsräte. Sprung zu IV: Welche Beiträge muss ein Arbeitgeber für einen Minijob zahlen?

17 Jahre lang kein Feiertag.

Überall sind sie zu finden: Zeitungsverlage, Händlerinnen, Pizzalieferanten - für höchstens 450 Euro im Monat arbeitet nahezu sieben Mio. Menschen auf Minijob-Basis in nahezu allen Gebieten. Das hat den Vorteil: Sie sind sozial versichert, bekommen Krankengeld, verdienen Renten- und Ferienansprüche. Besonders attraktiv für Studierende, Pensionäre oder auch für diejenigen, die mehr Geld verdienen wollen.

Mini-Jobber haben Arbeitnehmerrechte: Krankengeld und Ferien. Aber nach einer Untersuchung haben mehr als 60 % noch nie bezahlt. Aber viele Arbeitgeber akzeptieren die Leistungen der Mini-Jobber, vernachlässigen aber einfach die sich aus dem Beschäftigungsverhältnis ergebenden Pflichten. Nach einer neuen Untersuchung haben mehr als 60 % der Mini-Jobber nie einen Antrag auf Freistellung gestellt, und mehr als 40 % sollen die Lohn- und Gehaltsfortzahlung abgelehnt haben.

Vergrössern Sie Abbildung Viktor Frank hat mehrmals mit dem Arbeitgeber Ferien zu erzwingen versuchte, ohne Erfolg. in diesem Fall. Anfangs Juli findet eine Schlichtungsverhandlung vor dem Gerichtshof statt. Ein Mann, der seit 17 Jahren keinen unbezahlten Abschied genommen hat, ist Viktor Frank. Die 79-Jährige ist im Egerland in Osnabrück als Mini-Jobber tätig. Er versuchte einige Mal, seinen Arbeitgeber dazu zu bringen, ihm Abschied zu nehmen, aber ohne Ergebnis.

Die Firma sagt kein einziges Mal etwas über Feiertage und andere Rechtsansprüche. Natürlich auch, weil sich Viktor Frank jetzt auch vor dem Gerichtshof verteidigt. Anfangs Juli findet eine Schlichtungsverhandlung vor dem Gerichtshof statt. Die Chance, dass sich Menschen verteidigen, ist nicht besonders hoch", sagt Arbeitsanwalt Peter Schüren. Der Gesetzesentwurf für den Arbeitsrechtsanwalt Peter Schüren ist sehr einfach: "Wenn man ihnen kein Bargeld gibt, sie sparen bares Geld, geben weniger aus und die Chance, dass Menschen sich verteidigen, ist nicht besonders hoch, und wenn sie sich verteidigen, dann kann man zu einer Einigung kommen und dafür bezahlen, wenn sie sich nicht verteidigen, hat man den Vorzug.

Der Kieler Thomas (richtiger Redaktionsname bekannt) versuchte, bei seinem früheren Arbeitgeber, der Pizzeria "Mundfein", bezahlte Ferien zu haben. Man schickt ihn durch die Rangordnung und schließlich zum Besitzer der Niederlassung, der ihm klar macht, dass er natürlich bezahlte Ferien nehmen kann, aber dann muss man sich von ihm scheiden.

Unmittelbar nach seinem Ausscheiden erhält er eine betriebsbedingte Kündigungserklärung. Der Filialleiter leugnet in einem Gespräch explizit, dass die Entlassung im Rahmen der Urlaubsgewährung erfolgt: "Natürlich hat jeder das Recht auf Ferien, das ist das Recht, und ich habe ihm das gezahlt, es ist nicht so, dass ich es nicht getan habe, also ganz klar".

Dies ist wahrscheinlich eine fragmentarische Mahnung, denn Thomas musste vor den Gerichtshof, um seine Gerechtigkeit zu bekommen. Nun hat er seinen Job verloren, aber zumindest eine Entschädigung von 700 Euro erlangt. Wenn die Mini-Jobber sich verteidigen und vor den Gerichtshof gehen würden, wäre es immer noch genug. Die Arbeitsrechtlerin plädiert für Strafen gegen Arbeitgeber, um dieser Form der Nutzung ein Ende zu setzen.

Da ist es immer noch genug, wenn die Mini-Jobber sich verteidigen und vor den Richter gehen.

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