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Mobbing Anwalt
Anwalt für MobbingWie können Opfer schikaniert werden?
Dahinter verbirgt sich nicht nur der stetig wachsende Kostendruck auf die Beschäftigten, sondern auch Mobbing durch Kolleginnen und Kollegen der Vorgesetzten. Die Betroffenen haben laut Anwalt Alexander Bredereck die Möglichkeit, sich rechtlich gegen psychischen Terror zu wehren. Der von seinem Chef schikanierte Angestellte ist besonders machtlos.
Stattdessen werden es Mitarbeiter oder andere Manager bemerken. Muss der Unternehmer in solchen Situationen nicht gegen Mobbing vorgehen? Alexandre Bredereck: "Mobbing, sei es durch Berufskollegen oder durch den Vorgesetzten - das sogenannte Bossieren - ist nicht erlaubt. Lernt der Unternehmer von Mobbing oder Bossing-Aktionen, muss er eingreifen.
Welche Massnahmen als Reaktion auf die Belästigung eines Mitarbeiters durch einen Chef zu treffen sind, bleibt dem Auftraggeber überlassen. Der Mitarbeiter kann in der Regel keine Kündigung seines Dienstvorgesetzten einfordern. Der Dienstherr ist jedoch berechtigt, sein Wahlrecht ohne Rechtsfehler auszuüben. Er hat die ihm im Einzelfall angemessen erscheinenden und für ihn zumutbaren Massnahmen zu treffen.
Der Mitarbeiter hat nur dann ein Anrecht auf ein gleichwertiges Stellenangebot, wenn er nicht mehr den Anweisungen des vorherigen Dienstvorgesetzten unterliegt, wenn eine solche Stelle im Betrieb bereitsteht. "Was muss ein Mitarbeiter tun, damit das Untenehmen seiner Sorgfaltspflicht gerecht wird und ihn vor dem Mobbing bewahrt?
Alexandre Bredereck: "Er muss den Unternehmer auf die Belästigung hinweisen und zu Abhilfemaßnahmen einladen. "Viele Unternehmen sagen, dass sie "offiziell" nichts von Mobbing wissen. Es ist doch etwas zu viel, wenn der Mitarbeiter, der bereits in einer schlechten Lage ist, sich über seinen Vorgesetzten beklagt?
Alexandre Bredereck: "Das ist oft wenig sinnvoll. Auf der anderen Seite: Was soll der Unternehmer tun, wenn er die Maßnahmen nicht kennt? Auch in der Realität kommt es öfter vor, dass sich Kolleginnen und Kollegen mobieren. "Warum genügt es nicht, dass die Geschäftsleitung von Dritten, zum Beispiel durch den Konzernbetriebsrat, über das Einschüchterungsverhalten des Chefs unterwiesen wird?
Alexandre Bredereck: "So würde ich es im Allgemeinen nicht ausdrücken. "Unglücklicherweise wird in der Regel nicht der Mobbing-Boss entlassen, sondern der betreffende Mitarbeiter wird weiter belästigt. Alexandre Bredereck: "Man kann den Auftraggeber auf Schadenersatz und Entschädigung für Schmerzen und Leiden klagen. Gewisse Massnahmen (Kündigung/Übertragung) können auch vom Vorgesetzten getroffen werden. Dies kann leicht nachteilig sein und vom Auftraggeber als Grund für die Entlassung des Mitarbeiters genutzt werden.
"Der Mitarbeiter ist verpflichtet, detaillierte Beweise für Mobbing vorzulegen. Du musst ein Tagebuch schreiben und auch zeigen, dass du dich verteidigt hast. Ist es nicht vernünftiger, wenn die Beweispflicht beim Vorgesetzten liegt? Bredereck: "Die Lage der gemobbten Mitarbeiter in Deutschland ist keineswegs zufriedenstellend, auch wenn die Justiz vermehrt arbeitnehmerfreundliche Entscheidungen trifft.
Der Arbeitsgerichtshof Cottbus verurteilte einen Unternehmer, der das Arbeitsverhältnis durch verschiedene Massnahmen auf unterschiedlichen Stufen beendet hat, um den Mitarbeiter zur Abgabe des Jobs zu veranlassen, für Schmerzen und Leiden eine Entschädigung von rund EUR 30000 zu zahlen. Unglücklicherweise wird Mobbing nicht immer so streng bestraft. Die Arbeitgeberin kann kaum nachweisen, dass sie nichts unterlassen hat.
Wem also die so genannten Ìobbingmaßnahmen erklären und Kollegen als ZeugInnen benennen, hat auf jeden Fall nachweislich nicht so schlechtes Kartenmaterial. "Die Arbeitsgerichtsbarkeit tendiert jedoch dazu, den Tätern und nicht den Opfern den Vorzug zu geben: Belästigungsklagen können nur innerhalb eines knappen Zeitfensters erhoben werden, das Gerichtsverfahren kann sich manchmal über Jahre hinausziehen - so können eventuelle ZeugInnen noch lange Zeit durch den tyrannisierenden Oberen "bearbeitet" werden.
Die Arbeitsgerichtsbarkeit arbeitet nicht schleppender als üblich in Mobbingverfahren. Mobbing ist bekanntlich mit ernsten gesundheitlichen Problemen verbunden. Oft wird aber davon ausgegangen, dass es letztendlich die eigene Verantwortung des Mitarbeiters ist. Viele Mobbingfälle könnten vermieden werden, wenn die Belästigung frühzeitig Warnungen erkennt und gegengesteuert wird.
"Nur wenige Arbeiter trauen sich, vor den Hof zu gehen. Gibt es eine Möglichkeit, einen Prozess gegen Mobbing zu gewinnen? Was? Aleksandr Bredereck: "Wenn Sie bereit sind - Mobbingprotokoll, Zeitzeugen - und prompt reagieren: klar ja " Was würden Sie betroffene Mitarbeiter beraten, die Mobbingangriffen von Kolleginnen und Kollegen unterworfen sind? Aleksandr Bredereck: "Wer von Mobbing heimgesucht wird, sollte sich so schnell wie möglich an Betriebsräte, Anwälte und/oder Diplompsychologen wenden.
Denn je mehr das Mobbing andauert, desto schwieriger wird es für die Beteiligten, den Weg aus der Lage zu finden. Häufig kommen andere Kollegen rein und mischen mit. Wer einen solchen Arbeitnehmer abschaffen will, nutzt oft nur die tatsächliche Stimmung der Arbeitnehmer.