Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Was muss eine Abmahnung Enthalten
Worin muss eine Warnung bestehen?Welche Inhalte muss eine Warnung enthalten? Vorsicht
Gesetzliche Regelungen, die den Umfang einer Warnung bestimmen, gibt es nicht. Allerdings hat die Judikative Hinweise darauf erarbeitet, welche Stellen eine Warnung enthalten sollte. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass dies immer von Fall zu Fall geprüft werden muss. Darüber hinaus ist die Rechtssprechung der Justiz oft nicht homogen, zum Beispiel bei der Beweisführung der Abmahnung oder der Pfändung der Ermächtigung.
Eine Warnung sollte im Grunde genommen Erläuterungen zu den nachfolgenden Aspekten enthalten:
Inhalte und Formen
Ein Warnschreiben kann auch (nur) verbal ergehen. Der Dienstherr muss keine besonderen formalen Anforderungen erfüllen. Es ist keine spezielle Art der Warnung vorgesehen. Es kann daher auch verbal, per Telefax oder E-Mail sein. Wenn Sie sich nicht ganz genau darüber im Klaren sind, ob die mündlichen Aussagen eines Betreuers an Sie als Warnung gedacht sind, sollten Sie nach einiger Zeit Ihre Mitarbeiterakte durchsehen.
Wenn in der Datei ein Hinweis vorhanden ist, in dem eine Warnung erwähnt wird, haben Sie Eindeutigkeit. Dann sollten sie in aller Ruhe darüber nachdenken, ob und wenn ja, wie sie darauf eingehen. Erinnern Sie sich, dass es für Ihren Auftraggeber schwierig sein wird, den exakten Gehalt des Interviews bereits nach wenigen Tagen und mehr noch nach einigen wenigen Tagen nachzuweisen.
In Anbetracht der großen Ansprüche, die die Arbeitsgerichtsbarkeit an den Gehalt einer Abmahnung stellt, wird Ihr Auftraggeber dann große Probleme haben, das zuständige Arbeitsgericht davon zu überzeugen, dass Sie im Vorstellungsgespräch wirklich (effektiv) gewarnt wurden. Er kann vor allem entscheiden, ob es sinnvoller ist, auf eine Abmahnung überhaupt nicht zu antworten oder ob und wie man am besten damit umgeht.
Ausschlaggebend sind die konkrete Erklärung Ihres Chefs oder Arbeitsgebers und was passiert ist. Vor der Abmahnung muss der Unternehmer den Mitarbeiter nicht konsultieren; etwas anderes trifft nur im Öffentlichen Sektor zu, wenn der Kollektivvertrag dies vorsieht. Vor einer Verwarnung muss der Unternehmer den Konzernbetriebsrat weder konsultieren noch einbeziehen.
Der Auftraggeber muss keine Fristen für die Abmahnung beachten, da die Abmahnung nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Dies liegt daran, dass die Arbeitsgerichtshöfe sie als Vorbedingung für eine Entlassung aus dem Arbeitsverhältnis "geschaffen" haben. Nur seit einigen Jahren wird die Abmahnung in 314 BGB als Vorbedingung für die kündigungsfreie Beendigung sogenannter Dauerschuldverhältnisse (Miete, Pacht, Anstellungsvertrag etc.) genannt.