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Einvernehmliche Kündigung Muster
Freundschaftliche Kündigung MusterKonsensuelle Kündigung: Reglement, Reklamationen, Einreichung
Die Kündigung hängt vom "Wie" ab. In manchen Fällen sind sich Mitarbeiter und Unternehmer einig, dass eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr sinnvoll ist. In diesem Fall kann die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses jederzeit eintreffen. Die Kündigung kann sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Form vorgenommen werden, da für den Fall einer Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen keine formalen Voraussetzungen bestehen, mit Ausnahme der Klarheit der Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Mitarbeiter.
Im Falle einer Kündigung ist mindestens eine Unterzeichnung durch den Auftraggeber und den Mitarbeiter notwendig, und es wird auch eine Kopie empfohlen, um im Notfall den Nachweis zu erbringen. Die Kündigung dieser Personengruppe muss ebenfalls im gegenseitigen Einvernehmen in schriftlicher Form erklärt werden. Die einvernehmliche Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ist bei Jugendlichen nur dann wirksam, wenn der Mitarbeiter vom Arbeits- oder Sozialgerichtshof oder von der Arbeitskammer, die seine Rechte im Rahmen des Entlassungsschutzes erläutert hat, Weisungen erlangt hat.
Im Falle von Militär- und Beamten ist eine einvernehmliche Kündigung auch nur wirksam, wenn sie in schriftlicher Form erfolgte und der Mitarbeiter vom Arbeits- oder Gesellschaftsgericht oder von der Handwerkskammer rechtliche Anweisungen erlangt hat. Für die gegenseitige Kündigung sind bei Auszubildenden auch eine Abschrift und gesetzliche Weisungen des Arbeits- oder Sozialgerichts oder der Kammer für Arbeit erforderlich; bei jugendlichen Auszubildenden müssen auch beide Eltern oder gesetzliche Vertretungen einwilligen.
Wird eine einvernehmliche Kündigung eingeleitet und unterschrieben, hat der Unternehmer keine Ahnung von der bevorstehenden Beendigung der Arbeit, wonach diese nach fünf Werktagen oder sofort danach angekündigt wird, ist die Kündigung rechtsunwirksam. Sofern der Sonderkündigungsschutz für Mütter und Väter oder im Sinne des Väterurlaubsgesetzes noch besteht, muss auch die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses in schriftlicher Form vereinbart werden.
Es gibt keine speziellen Regelungen für Behinderte, jedoch wird eine einvernehmliche Kündigung empfohlen. Die Kündigungsfrist kann terminunabhängig festgelegt werden, da im Falle einer gütlichen Kündigung keine Frist oder ein Termin vorzusehen ist. Auf die " alte Abfindung " folgt ein Abfindungsanspruch wie bei einer Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen.
Auch nach der "neuen Abfindung" steht ein Recht auf Abfindung im Fall einer gütlichen Kündigung zu. Es gibt jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Mitarbeiter beginnt. Bei einvernehmlicher Beendigung hat der Mitarbeiter ein Anrecht auf aliquottem, d.h. zeitanteiligem Weihnachts- und Feiertagsgeld.
Der Betrag hängt davon ab, wie lange der Mitarbeiter in diesem Jahr noch im Konzern war. Besteht im Unter-nehmen ein gewählter Konzernbetriebsrat, kann sich der Mitarbeiter vor der Aufforderung zur gütlichen Entlassung mit dem Konzernbetriebsrat abstimmen. Erfolgt dies, so gilt eine Zeitspanne von zwei Werktagen, nach deren Ablauf die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses wirksam wird.
Ist eine einvernehmliche Kündigung innerhalb dieser Fristen vorgesehen, ist diese rechtlich unwirksam. Diese Invalidität muss dann vom Mitarbeiter innerhalb einer Wochenfrist beim Auftraggeber und innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der zweitägigen Periode beim Richter beantragt werden. Ist eine einvernehmliche Kündigung im Krankheitsfall vorgesehen, entfällt die Lohnfortzahlung mit Beendigung des Anstellungsverhältnisses.
Wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet, entsteht in der Regel ein Arbeitslosengeldanspruch, wenn die Bedingungen erfüllt sind.