Newsletter recht österreich

Rundbrief Recht Österreich

Springe zu Muss ein E-Mail-Newsletter ein Impressum enthalten? Für einen Empfänger in Frankreich, französisches Recht. Das Rundschreiben der Datenschutzbehörde erscheint vierteljährlich als PDF-Datei und versorgt Sie regelmäßig mit Neuigkeiten und Tipps aus den Bereichen Arbeitsrecht, Verbraucherschutz, Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter.

Das österreichische Recht der E-Mail-Werbung

Teilrecht - Abschnitt E-Mail - Unterkapitel: Die österreichische Gesetzeslage zur E-Mail-Werbung ist verhältnismäßig unübersichtlich und durch einen Zickzackkurs des Gesetzgebers geprägt: Das Fernmeldegesetz BGBl. I Nr. 100/1997, letztmals geändert durch BGBl. I Nr. 32/2002, das in § 101 (alte Fassung) ohne Einwilligung des Abonnenten die Werbung insgesamt verboten hat; ab 19. 08. 1999 (BGBl. I 188/1999) gilt dies auch fÃ?r für e-mail.

Dies verbietet jedoch nur dann E-Mails, wenn sich Empfänger in einer bei der RTR-GmbH unter einträgen lässt registrierten Mailingliste einträgt, dass sie keine Werbebotschaften erhalten möchte (Opt-out-Prinzip). Durch das Fernmeldegesetz 2003 (in der Fassung vom 20.8.2003) wurde das Opt-in-Prinzip in  107 TKG aufgehoben; die Unternehmerwerbung ohne vorhergehende Einwilligung wurde zu zulässig.

Durch die Novelle des TKG 2005 wurde die Ausnahmeregelung für Entrepreneur wieder aufgehoben und anschließend weiterverfestigt. Dies ist eine Regel, nach der Werbe-E-Mails grundsätzlich zulässig sind, bis Empfänger erklärt keine solchen E-Mails mehr wünschen. Dies ist eine Regel, nach der Werbe-E-Mails nur dann zulässig sind, wenn Empfänger dem Versand solcher E-Mails ausdrücklich zustimmt.

Diese Koexistenz wurde bereits vor der Datenschutzrichtlinie als mit der europäischen E-Commerce-Richtlinie kompatibel erachtet, da die europäische Datenschutzrichtlinie nur Mindestnormen und schärfere einzelstaatliche Vorschriften festlegt zulässig; seit der Datenschutzrichtlinie für ist auch im eu-Recht (zum EU-Recht) eine Koexistenz gegeben. Die Opt-in-Lösung soll mit der Implementierung der Direktive über die personenbezogene Datenverarbeitung und den Datenschutz von Privatsphäre in der digitalen Welt (siehe Auszug) EU-weit bis zum 31.10.2003 einführen, jedoch natürliche auf die Personendatenbank.

Auch in Österreich wurde die Novelle des TKG 2003 (vom 20.8. 2003 bis 28.2. 2006) entgegen den Richtlinien umgesetzt und zwischen Verbrauchern und Unternehmen differenziert. Ab dem 1.3. 2006, gänzliches Werbung ohne Einwilligung ( "Ausnahme  107 Abs. 3), wie bereits vor dem TKG 2003 nach dem TKG 1997 vom 1.8. 1999 (BGBl I 188/1999) bis 9.8. 2003 (alte Fassung).

Diese ist in  107 TKG 2003 in der seit dem 1.3.2006 geltenden Version der TKG-Novelle BGBl I 133/2005 enthalten. Künftig Werbe-E-Mails ohne Zustimmung aller (Verbraucher und Unternehmer) sind ausgeschlossen. Aufrufe - auch das Versenden von Faxen - zu werblichen Zwecken ohne Zustimmung des TN sind unter unzulässig möglich.

Die Zustimmung des TN ist gleichbedeutend mit der Zustimmung einer natürlichen oder juristischen Personen, die zu Benützung seines Anschlußes wurde ermächtigt Das Einverständnis kann jeder Zeit wiederrufen werden; der Entzug der Einwilligung hat keinen Einfluß auf eine Vertragsverhältnis mit dem Empfänger der eingegebenen Daten. und mehr als 50 weitere Empfänger

die die Versendung von Empfänger nicht von Anfang an, namentlich nicht durch Eintrag in die oben in § 7 Abs. 2 ECommerce-Gesetz. Das Versenden von elektronischen Mitteilungen zum Zwecke der direkten Werbung gilt auch dann als erfolgt, wenn das Identität des Senders, in dessen Namen die Mitteilung übermittelt gesendet wird, getarnt oder verdeckt ist oder wenn es keine verbindliche Anschrift gibt, an die die Empfänger eine Anfrage zur Beendigung solcher Mitteilungen senden kann.

Ein E-Mail-Versand zu Werbezwecken ist in jedem Fall unzulässig, wenn das Identität des Senders, in dessen Namen die Mitteilung übermittelt gesendet wird, getarnt oder versteckt ist oder wenn es keine verbindliche Anschrift gibt, an die Empfänger eine Anfrage zur Sperrung solcher Mitteilungen senden kann. Wurde Verwaltungsübertretungen nicht gemäß Abs. 1 innerhalb Deutschlands besucht, so gilt sie als an dem Punkt besucht, an dem der Teilnehmer den Anschluß erlangt.

19. entgegen  107 Abs. 1 Aufrufe zu Werbungszwecken tätigt; 20.; entgegen  107 Abs. 2 und 4 der E-Mails; 21. in entgegengesetzte  107 Abs. 5 der elektronischen Kommunikation zum Zwecke der Online-Werbung.

Sendet ein Dienstanbieter ohne vorheriges Einverständnis von Empfängers per E-Mail an zulässigerweise, muss er sicherstellen, dass die geschäftliche Mitteilung bei Erhalt durch den Benutzer als solche deutlich und unmissverständlich auffindbar ist. Die RTR-GmbH (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) hat unter führen eine Auflistung zusammengestellt, in der sich diejenigen Personen und Körperschaften, die den Versender von kommerziellen Mitteilungen per E-Mail von dieser Webseite fern halten, ohne dass ihnen Kosten entstehen.

Bei der Übermittlung von kommerziellen Mitteilungen per E-Mail bleibt es bei über und Unzulässigkeit. Seit langem gibt es für Menschen, die keine Papierwerbung bekommen wollen, die Möglichkeit sich in die Roboterliste zu eintragen. Dieses Verzeichnis ist nur von den Adressverlegern und Direktvermarktern zu beobachten, bezieht sich also auf die von diesen Firmen genutzten und vertriebenen Anschriften und ist besonders wichtig für die Direktwerbung per Brief.

So sind Werbe-E-Mails jetzt nur noch in zwei zulässig: zulässig:: Während ist die "geschäftsbezogene"-Anzeige nach 107 Abs. 3 verhältnismäßig eindeutig reguliert, erspart dem anscheinend so klaren Vorvertrag mehrere Nachteile. Zunächst sagt nicht, dass das Recht, dass die Einwilligung in einer besonderen Art und Weise sein muss erklärt Im Erläuterungen wird darauf hingewiesen, dass es als Einverständnis gilt, wenn ein Unternehmen seine E-Mail-Adresse auf seiner Webseite (außerhalb des rechtlich zulässigen Impressums) einträgt.

Die Beweisfrage und im Fall einer Klage die Nachweislast ergibt sich sowohl bei der Bestellung des Newsletters als auch bei der vorherigen Zusage von Werbemail. Der Werbetreibende erhält von der deutschen Rechtsprechung bürdet einen Zustimmungsnachweis. Die Registrierung zum Newsletter-Abonnement wird durch eine Neutral isierung, noch keine Anzeige mit Mail nach der aus dem Softwarebereich "Wollen Sie wirklich?

Nur wenn der Interessierte bestätigt den Newsletter wirklich erhalten möchte, wird er in den Presseverteiler eingetragen. Es ist jedoch das einzige gesicherte Verfahren für der Absender, da dadurch gewährleistet wird, dass tatsächlich der Eigentümer der E-Mail-Adresse zustimmt und kein Dritter ohne sein Wissen den Eigentümer der E-Mail-Adresse mitteilt.

Es gibt aber auch Auffassungen, dass bereits die Umfrage, ob dürfen in zukÃ?nftigen Werbeemails übermittelt als Handelskommunikation angesehen wird und somit unzulässig ist (bezüglich Telefonat s. auch 4 Ob 112/99t). Der Zeitraum vom TKG 2003 bis zur Novellierung 2005 (d.h. bis zum 28.2.2006) gilt. Das Anknüpfung am Verbraucherkonzept des KG in 107 Abs. 2 TKG hat in der Praxis für Unklarheiten gesorgt, weil es sich bei dem Paar Begriffe um ein entsprechendes Beziehungssytem von Entrepreneur - Verbraucheinrichtung und einer damit von Geschäft abhängigen und anwendbaren Person, durchaus als Entrepreneur oder als Konsument handeln kann.

Gehört Geschäft im weiteren Sinne zur Abteilung, es geht um eine Unternehmergeschäft, wenn nicht, kann auch eine Persönlichkeit, die sich als Entrepreneur, Konsument nennt, sein. Die Untersagung von Massenmails besteht nach 107 Abs. 2 TKG nun grundsätzlich, wenn keine vorhergehende Vereinbarung besteht, nämlich unabhängig davon, ob die E-Mail-Adresse werbende Inhalte hat.

Jedoch wird man hier mit verhältnismäßig großer Wahrscheinlichkeit den Vertrag annehmen können, so dass man das Beschränkung von Geburtstagsgäste auf 50. Mailing-Listen und Newsletter sind für grundsätzlich auch mit Werbeinhalten problemlos, da der Interessierte selbst den Versand angemeldet und damit einverstanden ist. Ist es ein Newsletter ohne kommerzielle Hintergründe, wird nur das Beschränkung auf 50 Stück berücksichtigt, was aber auch durch die Vereinbarung ist.

Auch hier ist der Beweis der Vereinbarung kein Hindernis, denn Empfänger weiß gar nicht, an wie viele Abonnenten der Newsletter gesendet wurde, denn im entsprechenden Newsletter erscheint nur er als Empfänger (nur absolutes Internet-Banausen alle Empfänger in das Adressenfeld, statt in das BCC, ein Sachverhalt, der auch Datenschutzgerecht prekär wäre).

â??Wer aber jedes einzelne Wagnis (und auch die von einigen Anbietern angegebene technische Beschränkung) vermeiden will, kann gröÃ?ere Newsletter gestückelt in 50er Schritten ausliefern. Deshalb kann die Verwendung auch Image-schädigend sein und man sollte auch jede legale zulässige mail well überlegen in Betracht ziehen. Wenn die Informationen für die Empfänger im weitesten Sinne, wenigstens im theoretischen Sinne, ist, hat man gute Aussichten, dass die Anzeige nicht als Belästigung, sondern als positive wahrgenommen wird.

Selbstverständlich müssen Auch bei den zulässigen Mails werden die weiteren gesetzlichen Bestimmungen eingehalten:

Mehr zum Thema