Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Nebenjob Rentenversicherung
ZusatzrentenversicherungObligatorisch oder nicht?
Gleichzeitig können sie ihre Finanzen aufstocken oder einfach nebenbei etwas dazuverdienen - rund zwei Dritteln aller jungen Menschen, die ein Studium oder eine Schulausbildung absolvieren oder regelmässig einen Ferienjob machen. Es handelt sich dabei um Aufträge, die von Anfang an auf maximal drei Monaten oder 70 Arbeitstagen innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt sind. In dieser Zeit ist er nicht mehr als 20 Werktage tätig und erwirtschaftet 1.800 EUR.
Bei einer Arbeitszeit von mehr als drei Monaten oder mehr als 70 Arbeitstagen pro Jahr sind Sie beitragspflichtig. Diese Sozialversicherungsbeiträge sind dann auf Ihr gesamtes Einkommen zu entrichten. Wenn Sie eine reguläre Teilzeitbeschäftigung haben, finden die Minijob-Bestimmungen Anwendung. Solange Ihr Einkommen aus einer (festen) Beschäftigung 450,00 EUR pro Monat nicht übersteigt, bezahlt Ihr Dienstgeber einen pauschalen Sozialversicherungsanteil.
Hiervon wird die halbe Summe an die Rentenversicherung ausgezahlt. Ab dem 1.1.2013 ist für Mini-Jobs erstmals vorgesehen, dass Mini-Jobber ihren eigenen Beitrag zum pauschalierten Pensionsversicherungsbeitrag des Unternehmers leisten und damit den vollständigen Versicherungsschutz der Rentenversicherung in Anspruch nehmen können. Bei Mini-Jobs, die bis zum 31.12.2012 gestartet sind: Diese Mini-Jobber bezahlen keine eigenen Beitragszahlungen, abgesehen von dem pauschalierten Arbeitgeberbeitrag von zur Zeit 15 Prozentpunkten.
Den Arbeitgeberanteil für die vollständige Rentenversicherung können Sie jedoch auf freiwilliger Basis erhöhen. Den Minijobbern steht dann das gesamte Leistungsprogramm der Rentenversicherung zu. Egal ob freiwillige Aufstockung oder der regelmäßige Eigenanteil für neue Minijobs: Ein Jahr 450,00 EUR Job entsprechen etwa 3,53 EUR Pensionsanspruch pro Monat aus dem Jahr 2013. Wenn Sie nicht auf Ihre Pflichtversicherung verzichten, haben Sie Anrecht auf eine Pension von 4,45 EUR (in den neuen Ländern bis zu 4,65 EUR) und können auch alle Leistungen der Rentenversicherung in vollem Umfang in Anspruch nehmen, zum Beispiel Rehabilitierungsleistungen oder Rentenansprüche aufgrund von Erwerbsminderung.
Dank des Rentenversichererstatus ist es auch möglich, die Riester-Förderung für Ihre berufliche Weiterentwicklung zu nützen. Der Eigenbeitrag beläuft sich auf mind. 60? im Jahr. von der Staatskasse. Übrigens: Wenn Sie bis längstens zum vollendeten vollendeten Jahr beginnen, erhalten Sie eine zusätzliche Anfangsprämie von 200 EUR.
Grundsätzlich sollten Sie darauf achten, dass Ihre Schulausbildung oder Ihr Studiengang Ihr Hauptberuf bleiben, d.h. Ihr Teilzeitjob nicht mehr als 20 Wochenstunden in Anspruch nehmen. Über der Grenze von 20 Std. / 450,00 EUR sind für alle Bereiche der Sozialversicherungen Beitragszahlungen zu leisten. Es können auch mehrere Minijobs nebeneinanderstehen. Diese werden als ein Arbeitsplatz betrachtet, sofern das gesamte Monatseinkommen 450,00 EUR nicht überschreitet.
Hinweis: Wenn Sie regelmässig mehr als 450,00 EUR pro Kalendermonat erhalten, sind Sie nicht mehr in der Familienversicherung versichert. Wenn Sie eine oder mehrere Zeitarbeitsplätze für mehr als drei Monaten oder 70 Arbeitstagen im Jahr haben, müssen Sie Rentenversicherungsbeiträge abführen.
Wer jedoch mehr als 26 Arbeitswochen im Jahr arbeitet, gilt als Angestellter und muss daher auch einen Beitrag zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosigkeitsversicherung zahlen. Kontaktieren Sie dazu die Krankenversicherungen und Beratungszentren der Pensionskassen. Die oben genannten Regelungen treffen auf Sie nur zu, wenn Sie nachweisen können, dass Sie bereit sind, im kommenden Studiensemester mit dem Lernen zu starten.
Dies bedeutet, dass Sie den gleichen Regeln wie jeder andere Mitarbeiter unterworfen sind. Längere Teilzeitarbeitsplätze sind versicherungspflichtig. Mit den Pflichtbeiträgen aus einer Teilzeitbeschäftigung - sowie freiwilligen Beiträgen - schaffen Sie bereits während des Studium einen rentenerhöhenden Anspruch. Kurz gesagt: Jeder von Ihnen gezahlte Betrag kommt Ihrer zukünftigen Altersvorsorge zugute.