Muss eine Mahnung Schriftlich Erfolgen

Must a reminder Schriftliche Erfolge

Muß eine Mahnung nicht per Brief verschickt werden? Die Mahnung kann daher theoretisch auch mündlich oder schriftlich per E-Mail erfolgen. " Nein! Eine Mahnung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Wegen der Beweissicherung sollte sie jedoch schriftlich erfolgen.

Bei Streitigkeiten ist der Eingang der Mahnung nachzuweisen.

Erinnerung per e

Versäumt es der Gläubiger, auf eine Mahnung des Schuldners nach dem Fälligkeitstermin zu reagieren, kommt der Gläubiger mit der Mahnung in Zahlungsverzug. Die Einreichung einer Zahlungsklage und die Bedienung einer Mahnung im Mahnwesen entsprechen der Mahnung. Der Leistungserbringung muss ein Vorliegen eines Ereignisses vorausgehen und eine für die Leistungserbringung ausreichende Frist so bemessen sein, dass sie von dem Zeitpunkt an nach dem Zeitplan berechnet werden kann, wobei die Erfüllung vom Leistungspflichtigen schwerwiegend und abschließend abgelehnt wird, und der unmittelbare Verzugseintritt aus besonderem Grund unter Berücksichtigung der Belange beider Parteien zu rechtfertigen ist.

Der Zahlungspflichtige gerät spätestenfalls in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Fälligkeitsdatum und Erhalt einer Faktura oder einer entsprechenden Zahlungserklärung bezahlt; dies trifft auf einen Zahlungspflichtigen, der Konsument ist, nur zu, wenn auf diese Konsequenzen in der Faktura oder der Zahlungserklärung ausdrücklich verwiesen wurde. Bei ungewissem Eingang der Rechnungen oder Zahlungsaufstellungen kommt der Zahlungspflichtige, der kein Konsument ist, innerhalb von 30 Tagen nach dem Fälligkeitsdatum und Erhalt der Vergütung in Zahlungsverzug.

Ein Schuldnerverzug tritt nicht ein, solange die Leistungserbringung nicht durch Umstände erfolgt, die er nicht zu verantworten hat. Abs. 2 listet die nicht zu mahnenden Vorfälle auf. Absatz 3 besagt, dass der Zahlungspflichtige innerhalb von 30 Tagen nach dem Fälligkeitsdatum und Erhalt einer Faktura etc. in Zahlungsverzug ist.

Wenn er ein Konsument ist, muss er zuvor auf der Abrechnung informiert worden sein, dass die Verzögerung nach 30 Tagen auftritt. Liegt kein Verzugsgrund nach Absatz 2 oder 3 vor, so ist eine Mahnung nach Absatz 1. zu richten.

Eine Mahnung kann ab dem Fälligkeitsdatum unmittelbar erfolgen. Diese Mahnung ist der einzige Verzugsgrund, da der Debitor noch nicht im Rückstand war. Jedoch sind die entstandenen Schäden erst dann als Verzugsschäden zu beanspruchen, wenn der Zahlungsverzug eingetreten ist. Im Zweifelsfall muss der Eingang der Mahnung nachgewiesen werden; der Nachweis, dass eine E-Mail eingegangen ist, ist nicht möglich, es sei denn, der Zahlungspflichtige beantwortet z.B. diese.

Die Beschwerde behauptet erfolglos, dass die von der Angeklagten nachgewiesene Feststellung, dass ihr Partner die Betriebskostenaufstellung am 21. 12. 2005 als Schreiben an die Beschwerdeführerin geschickt habe, einen glaubhaften Nachweis dafür darstelle, dass die Beschwerdeführerin die Betriebskostenaufstellung fristgerecht erhalten habe. Für per Briefpost zugestellte Briefe liegt kein glaubhafter Nachweis des Eingangs der Postsendung vor (Senatsbeschlüsse vom 07. 12. 1994 - VIII SZR 153/ 93, NJW 1995, 665, unter II 3 a, und vom 04. 04. 1996 - VIII SZR 150/ 95, NJW 1996, 2033, unter II 2).

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