Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Twentieth Century Fox Abmahnung
Zwanzigste Jahrhundert Fox Vorsicht20. Century Fox Home Entertainment.
Warnung von Waldorf Frömmer für Twentieth Century Fox. über "Warum er?"
Das Unternehmen Twentieth Century Fox nutzt weiterhin Waldorf frommer rechtanwälte, um vor angeblichen Urheberrechtsverstößen zu warnen, die angeblich über File-Sharing-Dienste im Internet verübt wurden. Was sind Waldorf Frommers Anforderungen? Hiermit wird der Forderung (soweit vorhanden) entsprochen, in Zukunft von einer Verletzung des Urheberrechts abzusehen. Schadensersatz kann nur gefordert werden, wenn der Teilnehmer die Verletzung wirklich selbst verursacht hat.
Sofern weder die Haftung des Täters noch die Störaufsicht in Zweifel gezogen wird, ist der Ermahnte zur Vorlage eines anderen Sachverhalts und damit zur Erfüllung seiner Nebenpflicht zur Offenlegung gezwungen. Sekundärbelastungen der Offenlegung - welche Voraussetzungen? Der Bundesgerichtshof stellt in einer Rechtsprechung fest: "Wird ein Verstoß über einen Internetzugang festgestellt, so hat der Teilnehmer eine zweitrangige Auskunftspflicht.
Dabei gibt er an, ob andere Menschen und ggf. welche anderen Menschen unabhängigen Zugriff auf seinen Internetzugang hatten und als Verursacher des Verstoßes gelten. Insofern ist der Zeichner auch zur Durchführung von Untersuchungen innerhalb angemessener Grenzen verpflichtet" (BGH, Entscheidung vom 08.01.2014, Aktenzeichen I ZR 169/12, BearShare).
Hinsichtlich der zweitrangigen Auskunftslast hat zum Beispiel das Landgericht Frankfurt am Main die Anfechtungsklage eines Rechtsinhabers mit Beschluss vom 26. Januar 2017 abgewiesen (Az. 32 C 1866/16 (90)). Der Angeklagte hat entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers seine Nebenpflicht hinreichend erfüllt, indem er konkretisierte, wer Dateien mit welchen Geräten teilen konnte.
Außerdem erklärte er, dass sowohl seine Frau als auch seine Schulkinder zu dieser Zeit zu Haus waren (die mutmaßliche Tat wurde an einem Montag Abend und nicht in den Feiertagen begangen). Hinsichtlich der sekundären Auskunftslast genügte es, die zugriffsberechtigten Familienmitglieder anzugeben und die Kommission des File-Sharing zu verweigern.
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes ist der Schutz der Familie jedoch durch das Gericht vom 30. März 2017 (Az.: I ZR 19/16) eingeschränkt, wenn z.B. die Erziehungsberechtigten wissen, welches z. B. das betroffene Kind die Schutzrechtsverletzung begeht. Wenn der tatsächliche Verursacher nicht bekannt ist, kann nicht gefordert werden, dass sich der Teilnehmer Zugriff auf den Computer des Ehegatten oder der Kinder verschafft und dort z.B. nach Filesharing-Software sucht.
Wenn der tatsächliche Urheber bekannt ist, der die Verletzung des Urheberrechts begehen konnte, muss er auch den entsprechenden Titel angeben, um nicht seine eigene Überzeugung zu gefährden. Wenden Sie sich nicht selbst an die Anwaltskanzlei Waldorf-Frommer. Nehmen Sie mit uns Verbindung auf (bei Bedarf mit gleichzeitigem Versand Ihrer Warnung). Weitere Infos zu Warnungen sind auf unserer Internetseite zu sehen.