Sonderkündigungsrecht Mietvertrag Vermieter

Kündigungsrecht Mietvertrag Vermieter

Zur fristgerechten Kündigung des Mietverhältnisses ist die Kündigungsfrist ein wesentlicher Bestandteil. Als Mieter oder Vermieter haben Millionen von Bürgern ständigen Kontakt zum Mietrecht. Ab wann haben Vermieter und Pächter ein Sonderkündigungsrecht? Es gibt neben unterschiedlichen Mietvertragsarten (z.B.

offene, befristete Mietverträge, Untermietverträge) und Mietzinsvarianten (Grundmiete + Nebenkostenvorauszahlung, Nebenkostenpauschalen, Staffel- oder Indexmiete) unterschiedliche Auflösungsmöglichkeiten. Darüber hinaus besteht für gewisse Fälle ein Sonderkündigungsrecht, von dem sowohl Vermieter als auch Pächter profitieren können. Wie wirkt sich ein Sonderkündigungsrecht auf die Kündigungsfrist aus?

Welches ist ein Sonderkündigungsrecht? Das Sonderkündigungsrecht kann zunächst als Sonderform der Sonderkündigungen eingestuft werden. Dabei werden die üblichen Fristen für Mietinteressenten, die bei unbefristeten Mietverträgen drei Monate betragen, verkürzt, während eine außerordentliche Beendigung durch den Vermieter zu einer Laufzeitverlängerung des Mietvertrages führen kann. Um ein Sonderkündigungsrecht geltend machen zu können, muss eine nicht zu erwartende und untypische Lage vorbestehen.

So konnte der Vermieter zum Vertragsabschluss nicht vorhersehen, dass dies geschehen würde. Wenn im Mietvertrag eine solche vereinbart ist, ist sie ungültig. Der Gesetzgeber regelt eine Vielzahl von Sachverhalten, die es den Nutzern ermöglichen, von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und somit den Mietvertrag früher als üblich zu verlassen.

Dies ist der Fall, wenn der Vermieter Sanierungsmaßnahmen am Objekt durchführt. Hat die Arbeit einen erheblichen Einfluss auf das Mietobjekt, hat der Leasingnehmer ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Falle ist die Frist wie folgt: Geht dem Vermieter das Kündigungsschreiben zu, so hat er bis zum Ende des folgenden Monats das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen, die Frist beträgt dann einen weiteren Kalendermonat.

Ein Sonderkündigungsrecht für den Fall einer bevorstehenden Mietzinserhöhung kann ebenfalls vorgesehen werden. Will der Pächter die Erhöhung nicht annehmen und kündigt den Mietvertrag entsprechend, so kann er dies bis zum Ende des zweiten Monates nach Erhalt der Mieterhöhungserklärung mit einer Laufzeit von zwei Monaten mitteilen. Ein Sonderkündigungsrecht ist jedoch bei Annahme der Mieterin oder des Mieters der Mieterin oder des Mieters nicht gegeben.

Ein Anstieg der operativen Kosten ist nicht gleichbedeutend mit einem Anstieg der Miete. Darüber hinaus können die Nachkommen von einem Sonderkündigungsrecht profitieren und im Falle des Todes des Pächters das Pachtverhältnis innerhalb eines Monates mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten auflösen. Möchte ein Bewohner seine Immobilie weitervermieten und bekommt keine Genehmigung vom Vermieter, kann er das Recht auch mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten ausnutzen.

Der Gesetzgeber räumt den Vermietern auch ein Sonderkündigungsrecht ein, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Es handelt sich vor allem um Lebensbedingungen, in denen der Vermieter selbst im Mietobjekt wohnt, was bei Oma-Wohnungen und Doppelhäusern vorkommt. Ein Einzelzimmer ist aber auch inbegriffen. Tritt eine dieser Voraussetzungen ein, kann der Vermieter den Vertrag mit dem Vermieter beenden, ohne dass ein legitimes Eigeninteresse besteht.

Das Sonderkündigungsrecht für Vermieter beinhaltet jedoch eine Fristverlängerung um drei weitere Monatsfristen.

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