Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Streitwert Urheberrecht
Wert im Streitfall UrheberrechtDas OLG Celle zur Zahlung von Schadenersatz und Streitwert im Urheberrecht
Das Oberlandesgericht Celle hat in seiner Entscheidung vom 05.05.2016 (Az. 13 W 36/16) detailliert dargelegt, wie der Streitwert einer einstweiligen Verfügung im Urheberrecht exakt im Bereich der Genehmigungsanalogie gemessen werden soll. Der Lizenzvergleich ist eine gewisse Art der Vergütung, die eigens für das Urheberrecht geschaffen wurde.
Der Geschädigte hat die Wahl, den ihm durch die Benutzung seiner urheberrechtlich geschützter Arbeiten entstandenen Schäden zu errechnen. Der Schadenersatzanspruch bemisst sich nach dem Betrag, den der Geschädigte tatsächlich hätte zahlen müssen, wenn er zuvor die Genehmigung zur Benutzung des verletzenden Rechtes einholte.
Das OLG Celle hat diese etwas vage Formulierung nun in seiner Entscheidung präzisiert. Angewandt auf das, was oben gesagt wurde, wäre der erste Arbeitsschritt die Frage, wie oft und über welchen Zeitabschnitt hinweg die Aufnahmen benutzt wurden. Ausschlaggebend wäre zum Beispiel, ob die Anzeigenkampagne ausschließlich mit den umstrittenen Fotografien ausgeführt wurde, z.B. in Gestalt einer Werbetafel (damals sehr intensiv ), oder ob die Fotografien nur ein unbedeutender Teil der Anzeigenkampagne waren, z.B. in Gestalt eines kleinen Ausschnittes in einem fotorealistischen Gesamtkatalog (damals sehr wenig intensiv).
Das Oberlandesgericht Celle will sich in einem weiteren Prozessschritt auf Ertrag und Absatz konzentrieren. Zum einen ist zu berücksichtigen, wie der Verletzer durch die Nutzung des Schutzgegenstandes seinen eigenen Absatz oder seinen eigenen Profit ausweiten konnte. Besonders hoch können diese Grenzwerte sein, wenn z.B. die Urheberrechtsverletzung in den Medien große Aufmerksamkeit erregt und das geworbene Erzeugnis daher verstärkt gefragt ist.
Beispielsweise könnte die urheberrechtsverletzende Nutzung eines Fotos durch den Wettbewerb dazu führen, dass der Verletzte das Foto gar nicht oder nur sehr eingeschränkt für Werbezwecke nutzen kann, so dass hier mit einem deutlichen Umsatzrückgang zu rechnen ist. Schliesslich, so das Oberlandesgericht Celle, sollte auch die Publizität und Aktualitaet des Betonwerks bzw. seines Autors beruecksichtigt werden.
Beispielsweise kann ein Foto einer derzeit starken Präsenz in den Massenmedien den Wert einer Forderung um ein Mehrfaches erhöhen, während ein Foto einer weniger anwesenden Persönlichkeit zu einem sehr geringen Streitwert führt. Entsprechendes trifft auf den Autor eines Werks zu.
Die vom Oberlandesgericht Celle festgelegte Formulierung des Bundesgerichtshofes findet prinzipiell Anwendung auf die Schadensberechnung. Dem OLG Celle geht es aber auch um die Fragestellung, welche Auswirkung dieser durch die Formulierung bestimmte Betrag auf den Streitwert einer korrespondierenden einstweiligen Verfügung hat. Das Unterlassungsverfahren zielt im Gegensatz zum Schadenersatzverfahren, das auf den Ersatz des erlittenen Schadens zielt, darauf ab, künftige Rechtsverletzungen zu unterlassen.
Weil die künftige Abwendung in der Regel mit einem bereits eingetretenen Schaden verbunden ist, wurde häufig ein Pauschalbetrag in Höhe des 2. Das Oberlandesgericht Celle hat dies nun klar zurückgewiesen, indem es festgestellt hat, dass es prinzipiell keine Rechtsgrundlage für eine Verdoppelung des Wertes der Konzessionsanalogie gibt.
Selbst wenn die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle zunächst unerheblich scheint, hat sie einen immensen Einfluss auf die praktische Umsetzung. Tatsächlich wird der Streitwert für einstweilige Verfügungen und auch der Wert des Abmahngegenstandes oft noch auf der Grundlage der zweifachen Höhe der Genehmigungsanalogie ermittelt. Weil es jedoch auch nach der Festlegung durch das Oberlandesgericht Celle extrem schwer ist, die exakte Höhe der Zulassungsanalogie zu ermitteln, ist es ratsam, sich an einen Fachanwalt zu wenden.
Das Gleiche trifft zu, wenn Sie eine einstweilige Verfügung oder Verwarnung bekommen haben und davon ausgegangen wird, dass der Streitwert oder der Wert der Sache zu hoch ist.