Verstoß gegen Arbeitszeitgesetz Melden

Verletzung des Arbeitszeitgesetzes Bericht

bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz? Im Falle von Verstößen gegen das Arbeitszeitschutzgesetz usw. kann das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales kontaktiert werden. Dieses Unternehmen verstößt meiner Meinung nach massiv gegen das Arbeitsrecht. Daher ist es nicht sinnvoll, dies nicht anonym zu melden.

kann auch per Fax, z.B. an die Staatsanwaltschaft, etwas melden, wenn es das Strafrecht betrifft.

Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz?

Seit einiger Zeit streite ich mit meinem Boss. Glücklicherweise wird mein Beschäftigungsverhältnis dank einer zeitlichen Begrenzung bald enden, so dass ich mich bald nicht mehr mit diesem Streit beschäftigen muss. Details finden Sie im jeweiligen Arbeitsfaden. Zusätzlich zu vielen anderen Problemstellungen verletzt der Unternehmer in großem Umfang (und sogar absichtlich) diverse Vorschriften des Zeitgesetzes.

Im Prinzip handelt es sich bei diesen Verstößen um eine Verwaltungsübertretung oder, je nach Natur und Schweregrad der Zuwiderhandlungen, auch um eine strafbare Handlung. Nun prüfe ich, ob ich diese Verletzungen nach Kündigung meines Beschäftigungsverhältnisses der verantwortlichen Stelle melden soll. Auf der einen Seite ist mir das Arbeitgeberverhalten völlig fremd. Sie sind bekannt, werden aber bewußt übersehen (nach dem Grundsatz "Wir betreiben unser Geschäft so, wie wir es für richtig erachten.... und wenn es jemandem nicht gefällt, kann er gehen).

Die Vorstellung, dass der Unternehmer mit so etwas davon kommt (und dies auch in Zukunft tun wird), halte ich für inakzeptabel. Auf der anderen Seite glaube ich, dass eine solche Beschwerde nicht helfen wird oder mehr Schwierigkeiten und Schwierigkeiten verursachen wird, als es ist. Solche Verfahren werden von den verantwortlichen Stellen gern ignoriert oder verschwendet (da solche Verletzungen in der Berufswelt unglücklicherweise üblich sind), die Geldbußen sind verhältnismäßig niedrig, die Strafbarkeitsschwelle ist hoch und es ist auch fragwürdig, ob die Stelle überhaupt auf eine Beschwerde reagieren wird.

Zudem habe ich die Befürchtung, dass die eigene Berufsperspektive behindert wird, wenn (zumindest unter der Hand) bekannt wird, dass man den früheren Auftraggeber wegen dieses Problems "verunglimpft" hat.

Wer kann sich bei Verletzungen des Arbeitszeitgesetzes an einen Mitarbeiter richten?

Weil er 12-14 Std. Schichten arbeiten muss, dann 4 Std. nach Haus gehen kann und dann am Morgen für die frühe Schicht zurück sein muss. Hinzu kommt, dass er kaum noch ein familiäres Leben hat, da er im Grunde auch Wochenend-Schichten hat. Ich sollte mich in seinem Auftrag an die Aufsichtsbehörde für Arbeit und Bergbau wende, weil er wissen möchte, wohin er gehen muss, um seine Rechte und Chancen herauszufinden.

Sie können nicht einmal etwas zu ihrem Arbeitsort mitnehmen und können nicht einmal die rechtlichen Auszeiten einlegen. Mit den anderen Arbeitern hat er bereits darüber geredet, aber niemand will etwas dagegen tun, weil die meisten von ihnen bereits im Pensionsalter sind und nicht mehr so lange in den Ruhestand gehen müssen.

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) findet prinzipiell auf alle Mitarbeiter in allen Arbeitsbereichen Anwendung. Gemäß 2 ARZG ist die Zeit vom Arbeitsbeginn bis zum Arbeitsende ohne Pausen. Gemäß 3 ARBEITSZG darf die Arbeitsleistung der Mitarbeiter acht Arbeitsstunden nicht übersteigen. Er kann nur dann auf bis zu zehn Arbeitsstunden ausgedehnt werden, wenn der durchschnittliche Arbeitstag innerhalb von sechs Monaten oder innerhalb von 24 Kalenderwochen acht Arbeitsstunden nicht überschreitet.

Bis auf Notfälle und Ausnahmefälle sind Arbeitsstunden von mehr als 10 Std. nur aufgrund von abweichenden Tarifverträgen oder mit einer behördlichen Ausnahmeregelung erlaubt. 4 des ArbZG enthält Bestimmungen über Ruhepausen: Arbeitsunterbrechungen von mehr als sechs bis neun und 45 Min. für einen Gesamtzeitraum von mehr als neun Std. müssen spätestens 30 Min. im Vorhinein erfolgen.

Bei den Ruhezeiten im Sinne von Satz 1 kann in Zeiträume von je 15 min unterteilt werden. Mitarbeiter dürfen nicht mehr als sechs aufeinanderfolgende Arbeitsstunden ohne Pause haben. Gemäß 5 Abs. 1 ARZG müssen die Mitarbeiter eine kontinuierliche Ruhephase von mind. elf Arbeitsstunden nach Ende ihrer Tagesarbeitszeit einhalten. Hier gibt es im Rahmen des Schiedsgerichts einige wenige Ausnahmeregelungen, die unter anderem von der durchgeführten Aktivität abhängen.

In den Betrieben sollen die Fachkraft für Arbeitsschutz, der Werksarzt und - falls vorhanden - der Betriebsrat oder Betriebsrat als Kontaktpersonen zur Stelle sein. Die Rechte der Mitarbeiter sind in 17 des Arbeitssicherheitsgesetzes festgelegt. Beseitigt der Auftraggeber die begründeten Beanstandungen der Mitarbeiter nicht, kann er sich an die verantwortliche Arbeitssicherheitsbehörde wenden.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass KomNet aufgrund geltender Rechtsvorschriften keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung anbieten darf.

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