Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Kosten für Rücksendung
RücksendekostenWer hat die Kosten der Rücksendung zu tragen?
Außerdem kann der Käufer, wenn er die Waren nicht online mag, diese innerhalb von zwei Wochen zurücksenden. Aber wer bezahlt die Rückgabe? Schließlich könnte es für den Verbraucher nicht komfortabler sein. Im Falle der Nichtannahme kann die Rücksendung auch ohne Begründung im Wege des Widerrufs erfolgen.
Doch wer muss die Kosten für solche Rücksendungen aufbringen? Noch vor wenigen Jahren war der Anbieter zur Zahlung des Portos gezwungen, wenn der Gegenstand 40 EUR oder mehr hat. Eine EU-Verbraucherschutzrichtlinie ermöglicht jedoch seit Mitte 2014 eine kostenpflichtige Rückgabe. Viele Gewerbetreibende geben jedoch auf ihre Rechte ab.
Auch die großen Online-Händler wie Amazon und Simons. Erstere verpflichteten vor kurzem Drittanbieter, die ihre Waren über Amazon vertreiben, das gleiche zu tun wie der Versandriese. Unabhängig davon hat der Online-Händler, wenn er die Kosten der Rücksendung nicht selbst übernehmen will, den Besteller vor Vertragsschluss über die Kosten einer etwaigen Rücksendung im Wege des Widerrufes zu unterrichten.
Versäumt er dies, so hat er auch die Kosten der Rücksendung zu übernehmen. Achtung: Wenn die Rücksendung der Produkte ohne Widerspruch erfolgt, darf dies unter keinen Umständen ohne Kommentar sein. Die Widerrufsbelehrung muss klar und deutlich begründet werden, wie das Europäische Verbraucherschutzzentrum (ZfEV) ausführt. Sollte es später zu einer Auseinandersetzung mit dem Fachhändler kommen, liegen dem Kunden Beweise vor.
Im Übrigen: Nach dem alten Recht gab es keine explizite rechtliche Bestimmung, wer im Fall eines Widerrufes die Versandkosten zu übernehmen hat. Auch dies ist nun im neuen Verbraucherrecht so festgelegt, dass der Verkäufer im Fall eines erfolgreichen Widerrufes zur Erstattung der Versandkosten an den Kunden verpflichte. html+='''; html+=' '; html+=''; html+='; html+='
Neuer Rücktritt 2014: Der Käufer muss die Rücksendung ab dem Monat Juli selbst zahlen.
Die Rücksendekosten für Online-Bestellungen werden ab Juli 2014 vom Käufer getragen. Dies ist ein wesentlicher Pluspunkt für Online-Shops mit hoher Rücklaufquote. Die neue Verordnung führt jedoch zu zahlreichen neuen Warnfallen für die Dealer. Im Rahmen der EU-Verbraucherrichtlinie wurde entschieden, dass der Kunde die Kosten der Rücksendung ab dem Monat Juli 2014 selbst trägt, wenn er von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht.
Auf den ersten Blick erscheint die neue Regelung als schlecht für die Verbraucher und gut für Online-Shops, die eine höhere Rücklaufquote haben. Insbesondere Online-Shops für Kleidung und technische Artikel mit besonders hoher Rücklaufquote können viel Kosten einsparen. Allerdings müssen die für Online-Shop-Betreiber anscheinend guten Nachrichten differenzierter betrachtet werden, denn die Verbraucher werden nach Einführung der neuen Regelungen ihr Einkaufsverhalten in Online-Shops ändern.
Online-Shops, die darauf beharren, dass der Kunde die Rücksendung selbst bezahlt, werden weniger frequentiert. Laut nicht repräsentativer Befragungen in diesem Kontext wollen derzeit rund 50 % der Online-Händler die Kosten für die Rücksendung vom Verbraucher getragen bekommen; rund 50 % der Shop-Betreiber wollen die Kosten noch selbst aufbringen.
Befragt wurden auch die Käufer, etwa 50% der Befragten sagten, sie wollten in den nächsten Jahren darauf achten, wie der Einzelhändler die Rückgabekosten reguliert und überlegen, nicht mehr in Online-Shops zu kaufen, wo sie die Rückgabekosten selbst tragen müssen. Renditen werden daher in den kommenden Jahren ein wichtiger Faktor im elektronischen Handel sein. Das Widerrufsrecht wurde geändert, um einen EU-weit einheitlicheren rechtlichen Bezugsrahmen für die Konsumenten zu erreichen und ihnen damit mehr Kaufsicherheit im Netz zu geben.
Zusätzlich zur Retourenverordnung wurden neue Regelungen für Mehrwerttelefonie-Kundenhotlines und die Mehrkosten für verschiedene Zahlungsmethoden verabschiedet. Dabei ist es von Bedeutung, dass alle Einzelhändler, ob sie nun einen eigenen Online-Shop, eBay oder Amazon haben, bis zum 31. Juli 2014 völlig neue Gesetzestexte einfordern. Das Widerrufsrecht muss vollständig überarbeitet werden, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen angepaßt werden.
Problematisch dabei ist, dass es keine Sperranweisung mehr gibt, da diese von vielen verschiedenen Einflussfaktoren abhängt: Von wem werden die Kosten der Rücksendung getragen? Bietet der Einzelhändler nur verpackbare Waren an oder werden diese auch per Spediteur an? Dies alles wird in der Folge die Erarbeitung einer warnsicheren Sperranweisung beeinflussen.
Umfassende Information über das neue Modell Stornoregelung 2014 erhalten Sie in unserem Artikel. Schlussfolgerung: Im Zuge der Implementierung der EU-Verbraucherrichtlinie tritt im Juli 2014 das neue Recht in Kraft, wonach Online-Shop-Kunden zukünftig selbst für die Kosten einer Rücksendung verantwortlich sind. Über die Haelfte der Online-Shops will die Kosten dem Konsumenten ueberlassen, waehrend andere Web-Shops die Rueckgabepolitik im Interesse der Konsumenten weiter ausgestalten und die Kosten fuer die Rueckgabe uebernehmen wollen.
Alle Shop-Betreiber, Online-Händler und Service-Provider haben ab Anfang Juli 2014 ein Rücktrittsrecht. Danach ergeben sich vielfältige Veränderungen in Hinblick auf Stornierungsfristen, Stornierungshinweise und Rücksendekosten. Auf einer speziellen Seite haben wir alle wesentlichen Hinweise zum neuen Rücktrittsrecht 2014 zusammengestellt und Ihnen gezeigt, was Sie wissen müssen, um die Umstellung auf den Monat Juli 2014 ohne Vorwarnung vornehmen zu können.