Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung Richtig Formulieren
Vorsicht Richtig formulierenFormulieren Sie Unterlassungsschreiben in drei rechtskonformen Stufen
Sollte Ihr Arbeitnehmer ein schlechtes Verhalten begehen, sollten Sie als Unternehmer darauf einwirken. In den meisten Fällen muss dann geprüft werden, ob ein Warnschreiben erforderlich ist. Sie müssen als Unternehmer in einem eventuellen Kündigungsschutzverfahren nachweisen, dass Ihre Abmahnung gerechtfertigt war. Damit haben Sie eine sichere Basis für eine Warnung. Außerdem ist es für die Partei, die die Erklärung abgibt, viel einfacher, sich daran zu erinnern, ob sie anschließend aus Verhaltensgründen entlassen wird und die Partei, die die Erklärung abgibt, als Zeugin in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren auftritt.
Daher ist die lückenlose Sicherung von Beweismitteln das A und O einer gelungenen Bestrafung gegen Mißbrauch. Vor einer Warnung sollten Sie immer mit dem betreffenden Arbeitnehmer sprechen. Insbesondere können so Unklarheiten und Unklarheiten beseitigt werden, ohne dass eine Warnung auszusprechen ist. Vergiss nicht: Du bist der Boss und kannst dich für oder gegen eine Verwarnung entschließen.
Nachfolgend erklären wir Ihnen, worauf Sie beim Verfassen von Warnungen achten müssen. Der dritte Arbeitsschritt ist, dass Sie das Missverhalten ganz praktisch darstellen und formulieren. Sie müssen als Unternehmer die mangelnde Leistung oder das schlechte Verhalten Ihres Arbeitnehmers so detailliert (auch nach Zeit und Ort) erklären, dass kein Widerspruch darüber besteht, worüber Sie sich beschweren.
"Sie müssen als Unternehmer Ihrem Arbeitnehmer in der Abmahnung deutlich machen, dass im wiederholten Fall der Gehalt oder die Existenz seines Beschäftigungsverhältnisses in Gefahr ist (Bundesarbeitsgericht (BAG), Beschluss vom 17.02.1994, Aktenzeichen: 2 AZR 616/93; in: Machen Sie Ihrem Arbeitnehmer deutlich, dass er im Falle einer wiederholten Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses mit einer Entlassung gerechnet werden muss.
Der folgende Musterwortlaut verdeutlicht Ihrem Arbeitnehmer, was ihn bei einem erneuten Verfahren erwartet: "Wir sind verpflichtet, Ihr Anstellungsverhältnis bei einem erneuten Verfahren oder vergleichbarer Pflichtverletzung im Rahmen eines Arbeitsvertrags zu beenden. "Folgende Rezepturen reichen nicht aus, was Sie auf jeden fall meiden sollten: "Wir tolerieren Ihr schlechtes Benehmen nicht mehr. "Ihre Warnung ist an keine Art von Formular geknüpft.
Sie haben jedoch spätestens im Kündigungsschutzverfahren ein großes Dilemma, denn als Unternehmer haben Sie die Nachweispflicht für die Gründe der Kündigung. Hinweis: Aus Beweissicherungsgründen und zur Verhinderung von Mißverständnissen ist es daher wichtig, daß Sie sich an die schriftliche Form halten und auch den Begriff "Warnung" als Schlagzeile anführen.