Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Mehr als 10 Stunden Arbeiten
Über 10 Stunden ArbeitArbeitszeiten - Kann ich mehr als 12 Stunden arbeiten?
Zunächst einmal sollte man darüber nachdenken, was Arbeitszeiten sind. Der Begriff Arbeitszeiten definiert die Zeit, in der Sie arbeiten. Mit anderen Worten, die Arbeitszeiten sind die Zeiten, in denen man im Kontext einer nicht selbständigen Aktivität mitarbeitet. Maßgeblich ist das Arbeitszeitrecht.
Hier wird die Arbeitszeiten bestimmt, die durch den Anstellungsvertrag bestimmt werden. Vorhandene Kollektivvereinbarungen können die Arbeitszeiten weiter verschärfen. Für Beamte ist die Arbeitszeitenregelung anders gehandhabt. Hierfür ist die Arbeitszeitordnung maßgebend. Was ist die Anwendung des Gesetzes über die Arbeitszeiten im täglichen Leben?
Für den Mitarbeiter heißt das in der Regel, dass die Tagesarbeitszeit einschließlich der Pausenzeit 9 Stunden nicht übersteigen darf. Allerdings sieht Ziffer 2 auch Ausnahmen vor, in denen die Tagesarbeitszeit auf 10 Stunden verlängert werden kann. Bei einer Arbeitszeitverlängerung ist der Unternehmer jedoch zur Leistung einer Entschädigung verpflichte.
Die Arbeitszeitgesetzgebung legt den Zeitraum, in dem der Mitarbeiter dem Unternehmen zur VerfÃ?gung steht, eindeutig fest. Sie dürfen also nicht mehr als 12 Stunden am Tag arbeiten! Diese Verordnung gilt nicht für sie, da sie je nach Umfang ihrer Tätigkeit selbständig sind. Dabei ist es die Frage des Gründers, wie lange er tätig ist.
Großunternehmen haben in der Regel einen eigenen Beirat, der bei den Arbeitsstunden, Arbeitspausen und der Wochenarbeitszeitverteilung mitreden kann. Bei Arbeitszeitänderungen muss sich der Unternehmer zunächst mit dem Gesamtbetriebsrat abstimmen, bevor er die Arbeit verkürzen oder verlängern kann.
Arbeitszeiten und Recht: Die neun gängigsten Missverständnisse
Es gibt Aufholbedarf und die Diskussion über die Öffnungszeiten wird härter. Das Expertengespräch mit der Firma C. H. Ehmer macht deutlich, dass die ersten Irrtümer oft schon vor dem ersten Werktag auftauchen. Worauf müssen Unternehmen besonders achten? "Sie beginnt damit, dass zu Anfang des Beschäftigungsverhältnisses Umfang und Aufteilung der Arbeitsstunden im Anstellungsvertrag oder im Leistungsnachweis zu vereinbaren sind.
Der Arbeitsaufwand ist die normale Arbeitsleistung, z.B. 38,5 Stunden. Als Arbeitszeitverteilung wird die Aufteilung der Arbeitszeiten auf die Werktage verstanden. Das könnte zum Beispiel bedeuten: "Von montags bis freitags", erläutert er. Nach Ehmers Worten müssen auch die Mehrarbeiten durch einen Kontrakt reguliert werden. "Möchte oder sollte der Auftraggeber Mehrarbeit leisten, muss dies im Arbeitsvertrag festgelegt werden.
"Die meisten Mitarbeiter kennen inzwischen den Ausdruck "maximale Arbeitszeit". Aber was verbirgt sich dahinter und vor allem: Wie viel darf man tatsächlich arbeiten? "Es gibt gesetzlich festgelegte Höchstarbeitszeiten, sowohl für einen Werktag als auch für eine Woche. Grundsätzlich darf die Arbeitszeit einschließlich Mehrarbeit zehn Stunden pro Tag nicht übersteigen.
Die maximale Stundenzahl pro Woche ist daher 50. "Im Prinzip ist die normale Arbeitszeit neun Stunden, so dass die zehnte Stunden eine Überstundenstunde ist. Weil diese Vorschrift nur eine Richtlinie ist, "gibt es viele Ausnahmeregelungen aufgrund individueller Tarifregelungen", sagt er. After work is before work - aber auch die Ruhezeit dazwischen ist gesetzlich geregelt.
"Zwischen zwei Arbeitstagen muss die Tagesruhezeit wenigstens elf Stunden betragen. Der Wochenendrest ist 36 Stunden, muss frühestens am Sonnabend um 13.00 Uhr eintreffen. Bei Überschreitung kann die Arbeitsaufsicht massive Sanktionen verhängen. "Der Mindestbetrag für Überstunden und Mitarbeiter ist 72 EUR, der Höchstbetrag 1815 EUR.
Betrachtet man, dass dies pro Tag und pro Beschäftigtem bedeutet, wird schnell klar, welche enormen Beträge für grössere Firmen anfallen können. "Der Arbeitsnachweis gilt als Beleg für die Erfüllung von Höchstarbeitszeiten und Pausen - diese sind in Österreich obligatorisch. Die Arbeitgeberin muss dafür sorgen, dass die Arbeitszeiten erfasst werden und die Beschäftigten die Arbeitszeitgrenzen einhalten", so der Jurist.
Es spielt keine Rolle, wer die Uhrzeit eingibt - aber der Auftraggeber ist für deren Überprüfung verantwortlich. "Die Zeiterfassungsgeräte sind so eingestellt, dass sie nicht mehr als zehn Stunden eintragen. Der Anspruch auf Arbeitszeit gehört zu den Rechten, die oft unterlaufen oder nicht respektiert werden.
Es ist kein Zufall, dass immer mehr Menschen ausbrennen", ruft er dazu auf, den Schutz der Mitarbeiter ernst zu nehmen. 2. Zudem meldet der AK-Experte zunehmend Klagen von Mitarbeitern, dass die Arbeitszeit nicht vergütet werde. "Mehrarbeit kann durch Zeitkompensation ausgeglichen werden - aber nur, wenn dies ausdrücklich zugesagt wurde.
Falls es keine Einigung gibt, müssen die Stunden gezahlt werden. "Wenn sich die Mitarbeitenden, die ihre eigene Stundenerfassung bewältigen, zu gut verstehen - also mehr Stunden als sie arbeiten - bewegt sie sich auf mehr als dünne Eisflächen. "Überstundenzuschläge werden immer öfter beschlossen, und es gibt auch aus Sicht des Arbeitgebers wichtige Dinge zu erwägen.
"Der Vertrag sollte immer so ausgestaltet sein, dass Sie wissen, wie viel Mehrarbeit die Flatrate ausmacht. Im Jahresdurchschnitt muss der Unternehmer sicherstellen, dass die Pauschalbeträge nicht übertroffen werden - denn in diesem Falle hätte der Mitarbeiter ein Anrecht auf zusätzliche Zahlungen. "All-In: "Ich bin sehr kritisch" "All-In-Verträge sind aus Sicht eines Mitarbeiters sehr wichtig, da sie normalerweise auf den ersten Blick auffällig sind.
Um zu verdeutlichen, welcher Teil davon für normale Arbeitszeiten und welcher für Mehrarbeit vergütet wird", weist er auf das weit verbreitete Missverständnis hin, dass Unternehmer keine Zeitaufzeichnungen für All-in-Beschäftigte haben.