Fernabsatzgesetz Porto

Fernverkaufsgesetz Porto

Inwieweit gilt hier das Fernabsatzgesetz mit der Widerrufsfrist. In dieser Form existiert das Fernabsatzgesetz nicht mehr. Obwohl sich das Urteil auf das alte Fernabsatzgesetz stützt, dürfte es auch nach der derzeitigen Rechtslage gültig bleiben. Fordern Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online-Shops zum Thema Rücksendekosten an, um unnötiges Porto zu vermeiden. Von wem wird das Porto bezahlt?

Fernverkauf - Porto bezahlt vom Fachhändler - Benachrichtigung

Das Widerrufsrecht im Versandhandel muss unentgeltlich sein: Jeder, der die bestellten Waren nicht mehr möchte, kann innerhalb von zwei Monaten vom Einkauf zurücktreten. 2. Bislang haben einige Versandhandelsunternehmen das Porto zurückgezahlt, nicht aber das Porto für den Versand. Für Waren bis 40 EUR kann der Verkäufer dem Käufer das Rücksendungsporto berechnen - allerdings nur, wenn er beim Einkauf darauf hingewiesen wird.

Verbraucherrecht in der Geschäftspraxis - Landesweite werberechtliche Beratung - Verträge - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Warenzeichen - Wettbewerbe - Existenzgründung

Früher galten für Haustür- und Fernverkaufsverträge nun auch für Verträge, die "outside business premises" (AGV) abgeschlossen wurden. Ob beim Auftraggeber oder am Stand. Wer keine Belehrung erteilt, riskiert nicht nur ein erweitertes Rücktrittsrecht, sondern begründet auch die Gefährdung, für bereits geleistete Dienste keine Vergütungen zu bekommen!

Durch europäische Vorschriften wurden verschiedene gesetzliche Regelungen, vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch, erheblich geändert. Die bisherige Regelung für den Haustür- und Fernverkauf wurde ausgeweitet und umfasst seit über einem Jahr auch Vertragsabschlüsse von Firmen außerhalb ihrer Betriebsstätten. Fernverkauf heißt in diesem Kontext, dass das Geschäftsabschluss erfolgt ist.

Maßgebend ist die Form des Vertragsabschlusses. Die neuen Regelungen gelten auch für so genannte AGVs aus dem Rücktrittsrecht. Von praktischer Bedeutung dürfte hier der Auftrag beim Auftraggeber sein. Beim Haustürverkauf gilt das ursprünglich geltende Rücktrittsrecht. Im Falle des Fernabsatzes sowie des AGV- und Haustürverkaufs hat der Verbraucher ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, über das der Verbraucher zu unterrichten hat.

Im Falle eines FTS muss der Gewerbetreibende die Information auf einem anderen, langlebigen Medium auf einem anderen, vom Endverbraucher genehmigten Medium zur VerfÃ?gung stellen. 1. Erst wenn der Kunde richtig informiert wurde, muss er im Falle eines Widerrufes Schadensersatz zahlen. Zusätzlich kann der Kunde bei Fernverkauf die Portokosten für die Rücklieferung tragen.

Bei fehlender oder fehlerhafter Anweisung kann der Verbraucher den Kaufvertrag für 1 Jahr und 14 Tage kündigen und der Auftragnehmer kann keine Entschädigung (=Zahlung) für seine Leistung fordern! Der Widerruf von 14 Tagen war für die Ausübung der Unternehmertätigkeit, vor allem für Handwerksbetriebe, erfolglos und schwerfällig. Zur Vermeidung des Widerrufsrisikos ist sowohl die Anweisung als auch darüber hinaus die explizite Zustimmungserklärung des Auftraggebers erforderlich, dass der Auftragnehmer unverzüglich mit der Ausführung der Arbeiten antritt.

Ist die Einwilligungserklärung vorhanden und die Dienstleistung in vollem Umfang erfüllt, hat der Besteller im Falle des Widerrufes Schadenersatz zu leisten! Bei dringenden Instandsetzungsarbeiten, bei der Errichtung eines neuen Gebäudes oder bei umfangreichen Umbauten entfällt das Rücktrittsrecht. Werkverträge sind ebenfalls vom Widerruf ausgeschlossen, wenn sie sich auf die Fertigung von Waren nach Kundenspezifikationen beziehen.

Auch müssen Unternehmen darauf hinweisen, dass im Einzelfall kein Rücktrittsrecht vorzusehen ist. Die Widerrufsbelehrung ist nicht mehr auf traditionelle Haustür- und Fernverkaufsverträge begrenzt. Aber auch Handwerksbetriebe, die vor Ort beim Auftraggeber messen und alle wichtigen Vertragskomponenten regulieren, müssen ihre Informations- und Unterweisungspflichten erfüllen. Das gleiche trifft auch zu, wenn der Auftraggeber zur Auftragsbestätigung an den Auftragnehmer geht, der Auftrag aber bereits (mündlich) mit dem Auftraggeber zustande gekommen ist.

Schickt der Auftragnehmer den Auftrag per Fax oder E-Mail, muss er zusätzlich angewiesen werden. Das ist kein AGV, sondern in der Regel ein Fernverkehrsvertrag. Darüber hinaus sind die allgemeinen Auskunftspflichten, die für jede Vertragsart bestehen, zu berücksichtigen.

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