Was ist Minijob

Das ist Minijob

Wie geht es weiter, wenn der Minijob abgebrochen wird? Dennoch gibt es einige Dinge, die Sie darüber wissen sollten. Hier werden alle Fragen unserer Leser beantwortet. kostenlos, d.h.

anders als bei einem Minijob, werden auch hier keine beantwortet. Sie sollten diese Regeln kennen. Bei Minijob und Midijob gibt es unterschiedliche Verdienstgrenzen.

Minijob: Abgeltungssteuer versus Normalsteuer

Kleinere Jobs sind bei Unternehmern populär, weil der Unternehmer eine Abgeltungssteuer bezahlt. In der Regel wird ein Minijob vom Auftraggeber mit einem Pauschalsatz von zwei Prozentpunkten besteuert, d.h. neun Euros pro Monat für einen ganzen 450-Euro-Job. Bei Minijobbern ohne zusätzliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist dieses Verfahren äußerst kostengünstig. Anstelle der Pauschalsumme kann der Mitarbeiter auch die ganz übliche Versteuerung seines Mini-Jobs auswählen.

Dies erspart dem Unternehmer bis zu 108 EUR pauschale Steuer pro Jahr. Wenn Sie die "normale" Steuer des Minijob auswählen, wird das Einkommen nach den Angaben auf der Lohnsteuerkarte versteuert. Die auf den ersten Blick nachteilig erscheinende Möglichkeit hat den großen Vorzug, dass jeder, der "normal" versteuert wird, die Werbungskostenpauschale in Höhe von zurzeit 1000 EUR pro Jahr in Anspruch nehmen kann.

Dies hat unter anderem positive Auswirkungen auf die Krankenkasse und das Wohnen. Wenn sie kein anderes zu versteuerndes Einkommen hat, tut ihr der Arbeitsplatz bei der Krankenkasse keinen Abbruch. Angenommen, der Jobber hat neben dem Minijob auch einen Zinsertrag von 2400 EUR pro Jahr (oder Mieteinnahmen).

Abzüglich der Sparerpauschale von 1602 EUR für Verheiratete bleiben 798 EUR steuerpflichtige Zinserträge übrig. Die Kranken- und Pflegeversicherung muss sie auf freiwilliger Basis abschließen, für die sie monatlich rund 160 EUR zahlen muss. Ganz anders verhält es sich, wenn auf die Pauschalbesteuerung des Mini-Jobs verwiesen wird. Bei der kostenlosen Versicherung für Familien ist ein "steuerpflichtiges Gesamteinkommen" von 450 EUR pro Kalendermonat für Mini-Jobber zulässig (ohne Mini-Jobs: 395 EUR).

Die Mitarbeiterpauschale von 1.000 EUR pro Jahr reduziert das Monatsgehalt nach den Berechnungsvorschriften der Kassen um 83,33 EUR pro Jahr, so dass das anrechenbare Einkommen nur 366,67 EUR beträgt. Das lässt Raum für Zusatzeinnahmen - zum Beispiel bei Interesse. In diesem Beispiel beträgt der umgerechnete Zinsertrag für den betreffenden Zeitraum 798:12 = 66,50 EUR.

Die Befreiung von der Pauschalsteuer erspart dem Kleinunternehmer somit den kostenlosen Zugang zur gesetzlichen Krankenkasse. Gleiches trifft auf Mini-Jobber mit Wohnbeihilfe zu. Durch den Wegfall der Pauschalsteuer können Sie bis zu 40 EUR mehr Wohnbeihilfe pro Kalendermonat erhalten. Bei Minijobbern ist die Lohnabgabe nur dann fällig, wenn sie der Klasse V oder VI angehören.

Allerdings wird die niedrigere (vorausbezahlte) Abgabe oft an Minijobber zurückerstattet, die im folgenden Jahr nach der Abgabe der Steuerklärung kein weiteres Beschäftigungsverhältnis haben. Inwieweit dies der Fall ist, richtet sich nach der Einkommenshöhe des Ehegatten oder, im Falle von Einzelpersonen, nach der Summe der übrigen zu versteuernden Einkommen. Diejenigen, die eine Wohnbeihilfe erhalten, haben sowieso ein so geringes Einkommen, dass sie kaum Abgaben haben.

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