Illegal Musik Runterladen Strafe

Strafe für illegale Musikdownloads

Wenn Sie Musik oder Filme aus dem Netz herunterladen, sollten Sie besonders vorsichtig sein. Jeder, der auf diese Weise erwischt wird, muss mit Geldstrafen in Höhe von mehreren hundert Euro rechnen. Die meisten dieser Titel sind urheberrechtlich geschützt, daher ist das Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material illegal und daher strafbar.

illegalen Download....Strafen? Foren Allgemein

Nach wie vor ist die rechtliche Situation umstritten, was verschiedene zweifelhafte Anwaltskanzleien nicht daran hindert, die Benutzer solcher Foren zu warnen. Hände weg von verbotenen Portalen..........für die Bestrafungen können Sie sich 10 Jahre lang rechtmäßig einen Film ansehen. Die unrechtmäßigen Seiten sind schlecht und selbst inkompetente Angreifer können sehr leicht auf die Informationen zugreifen.... deshalb haben die Anwaltskanzleien die Benutzer immer sehr rasch identifiziert, was in der Regel entweder gar nicht möglich oder sehr mühsam wäre.

Hallo, ja, Sie haben richtig verstanden, in der BRD ist noch niemand wegen illegalem Download von Musik und Filmen vorbestraft. Hinter dem Download verbirgt sich, dass der Urheber nur Anspruch auf den tatsächlichen Preis des Filmes oder des Musikstückes/Albums hat.

Es geht um Entschädigungen im 1- bis 2-stelligen Euro-Bereich. Und das ist viel schwerwiegender, warum dies nicht weiterverfolgt wird, denn für diese Erdnüsse im 1- oder 2-stelligen Euro-Bereich ist es nicht sinnvoll, die Maschinen dort einzuschalten: Es wird nur der Verbindungseigentümer bestimmt, aber das genügt in der Regel nicht, man muss den Angreifer zu fassen kriegen.

Von den zweifelhaften Streaming-Seiten raten wir auch ab, aber nicht wegen des Streamings (Streaming ist eine legale und nicht illegale graue Zone für den Nutzer), sondern wegen der Sites selbst. In Deutschland wird jedoch durch starke Neigung der Rechtssprechung zugunsten der Gewarnten das UP oder Hochladen von Musik- und Filmdaten durchgesetzt.

Wie Sie bereits wissen, können Sie also Daten mit anderen teilen. Das ist der Grund, warum es DateiSHARING genannt wird, also gebe ich meine Daten mit anderen vollkommen unbeaufsichtigt weiter. Weil man die Entschädigung unbeaufsichtigt zur VerfÃ?gung gestellt hat, wird sie auf Phantasien von entgangenen Gewinnen geschÃ?tzt, naja, sie haben inzwischen BetrÃ?ge von ca. 16.000 bis 22.000 pro Filesharing-Fall erreicht.

Jetzt hat die Frau, die weiter hinten schrieb, alles getan, was man nur mißbraucht. Im Jahr 2010/2011 wurde ich mehrfach daran erinnert, dass ich der Besitzer der Verbindung war und immer noch bin und sie meinen Familienangehörigen und Bekannten zur VerfÃ?gung stellten. Ich kann nicht behaupten, wer damals Dateien mit mir geteilt hat, sie haben sich mir nicht offenbart.

Bei einer guten Abwehr hat ein Abmahnungsanwalt heute in den nachfolgenden Fällen/Konstellationen fast keine Chance vor dem Gericht. Die Verbindung wird nachweislich mit der Familie, Bekannten und Bekannten geteilt. Bekannte und unmündige Personen müssen darauf hingewiesen werden, dass das Teilen von Dateien über eine Verbindung unterlassen wird. Auch ohne Chance vor Gericht ist ein Warnschreiben Anwalt mit einer einfachen Bestimmung mit nur einem IP.

Sie hat alles Unrecht getan, was man nur Unrecht tun konnte.

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