Rauchmelder in Wohnungen

Brandmelder in Wohnungen

rekapitulieren Durch das " Dritte Bauordnungsänderungsgesetz für Berlin " vom 17.06.2016 wurde 48 BauO Mrd. (Wohnungen) um den nachfolgenden Abs. 4 ergänzt: Korridore, über die Fluchtwege aus Gemeinschaftsräumen verlaufen, müssen je über einen Rauchmelder verfügen.

Der Rauchmelder muss so installiert oder installiert und bedient werden, dass Feuerrauch rechtzeitig aufgedeckt wird.

Vorhandene Wohnungen müssen bis zum Stichtag 30. September 2020 dementsprechend ausgestattet sein. Für die Einsatzbereitschaft sind die Mieter oder andere berechtigte Nutzer verantwortlich, es sei denn, der Vermieter geht diese selbst ein. Es wurde im Gesetzblatt für Berlin (72. Band, Nr. 16 vom 28.06.2016) publiziert und tritt gemäß Art. 3 des Bundesgesetzes am 11.01.2017 in kraft.

Damit wird § 49 BauO Mrd. zu 48, und BauO Mrd. kann nicht für die Umrüstung von Rauchmeldern in Bestandswohnungen haftbar gemacht werden. Generell wird davon ausgegangen, dass die Umrüstung von Rauchmeldern in Berlin in der Verantwortung der Eigentümer liegt. Es ist jedoch ausdrücklich festgelegt, dass für die Einsatzbereitschaft der Rauchmelder die Verantwortung des Mieters oder sonstigen berechtigten Nutzers liegt.

Rauchauslöseeinrichtungen in Wohnungen und Wohnungen

Alle Wohnungen - auch Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser - müssen ab sofort mit Rauchmeldern nachgerüstet werden. Das Vernetzen von Rauchmeldern war nicht erforderlich, konnte aber im einzelnen Fall Sinn machen. Ziel ist es, die Anzahl der Todesfälle bei Wohnungsbränden zu reduzieren. Nach einem Rauchalarm, so der Bezirksbrandmeister, habe man meist noch genügend Zeit, um einen Löschungsversuch zu starten oder sich und die ganze Familie aufzusparen.

Eine Rauchmeldepflicht gilt jedoch nicht für Hotel- und Pensionsflächen. Schon ab dem ersten Januar 2013 mussten die Schlaf- und Kinderräume sowie die Gänge zu den Gemeinschaftsräumen in allen neuen Wohnungen mit je einem Rauchmelder kontrolliert werden. Nur Rauchmelder, die der DIN EN 14 604 genügen und eine CE-Kennzeichnung vorweisen.

Der Anschluss der Anlagen an Lichtsignale und Vibrationskissen ist für Personen möglich, die den Rauchmelder nicht oder nur schlecht wahrnehmen können. Wenn bei einem Hausbrand eine verletzte oder gar ums Leben gekommen ist und kein Rauchmelder anwesend war, konnten die Untersuchungsbehörden prüfen, ob der Unfall in Gegenwart eines Rauchmelders hätte vermieden werden können.

Die Installation liegt in der Verantwortung des Eigentümers. Für die Einsatzbereitschaft der Geräte sind die direkten Besitzer zuständig, es sei denn, der Besitzer nimmt diese selbst an. Wir empfehlen, dass die direkten Besitzer (Mieter) und der Besitzer (Vermieter) die Einsatzbereitschaft des Rauchmelders in schriftlicher Form bestätigen und nachweisen.

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