Zpo Einstweilige Verfügung

Einstweilige Verfügung Zpo

Die Festnahme und die einstweilige Verfügung dienen dem vorübergehenden Rechtsschutz. Das Fahrzeug will in die Ukraine umziehen, V beantragt eine einstweilige Verfügung. Bei der CCP gibt es die Inhaftierung und die vorübergehende. um einen schnellen Rechtsschutz zu gewährleisten. Vorübergehender Rechtsschutz wird durch Verhaftung oder einstweilige Verfügung gewährt.

Zwischenverfügung, 935-942 ZPO - Excursus

Diese einstweilige Verfügung ist Teil des vorübergehenden rechtlichen Schutzes und in den §§ 935-942 ZPO geregelt. Das einstweilige Verfügungsverfahren wird in zwei übergreifenden Stufen geprüft: und Rechtfertigung. Das einstweilige Verfügungsverfahren soll, wie der dringende Rechtsschutz als Ganzes, die Sache sichern und nicht durchsetzen. Zuerst wird die Zulässigkeitsprüfung durchgeführt. Zuerst wird im Bereich der Zulassung die Zulassung diskutiert.

Das unterscheidet sie von der Verhaftung. Die Verhaftung soll zur Absicherung von Geldforderungen dienen, während die einstweilige Verfügung auf die Absicherung einzelner, d.h. nicht gegen Geldforderungen gerichteter Forderungen abzielt. Man unterscheidet drei Unterlassungsarten: die Unterlassungsanordnung: Ausgenommen vom Grundsatz der reinen Anspruchssicherung ist die Leistungserbringung, da im Geltungsbereich dieser Regelung bereits Leistungen erbracht werden.

Eine einstweilige Verfügung über die Zahlung von Leistungen ist daher dem Wesen des vorläufigen Rechtsschutzes fremd, da sie bereits das vorsieht, was sonst nur im Ausgangsverfahren erreicht würde. Darüber hinaus ist der Auftrag an das für ihn örtlich und sachlich kompetente Richter zu richten. Nach den §§ 937, 943 ZPO ist im Prinzip das Hauptgericht für den Fall der Zuwiderhandlung verantwortlich. Außerdem müssen die allgemeinen Bedingungen des Verfahrens erfüllt sein, die im Grunde der Zulassung der Klage genügen.

Außerdem muss das Verfügungsrecht ausgeübt werden. Insofern ist es eine Zulässigkeitsfrage zu überprüfen, ob der Anspruch auf Verfügung bereits abschließend durchgesetzt wurde. Es folgt die Durchsetzung, d.h. die Durchsetzung des Dispositionsgrundes. Im Anschluss an die Zulassung erfolgt eine Überprüfung der Vorzüge. Die Beantragung einer vorläufigen Verfügung ist gerechtfertigt, wenn das Recht und der Grund für die Verfügung bestehen und nachgewiesen sind.

Im Regelfall muss der Dispositionsanspruch genau nach der Grundlage des Anspruchs durchsucht und überprüft werden. Die Begründung der Entscheidung ist dann abhängig von der Unterlassungsart. Der Grund für die Disposition ist regelmässig eine Frage der Eile. Schließlich müssen der Anspruch und der Grund für die Verfügung begründet werden. Die Glaubwürdigkeit dieser Glaubwürdigkeit ist für das Recht und den Grund der Veranlagung notwendig.

Eine Begründung ist jedoch in den nachfolgenden Fällen nicht erforderlich: §§ 885 I 2, 899 II 2, 861 BGB; § 12 UWG. Der Grund für die Verfügung kann in solchen Situationen nicht begründet werden, da sich die Eile aus dem Verfügungsrecht ergebe. Insoweit gilt der Grund der Verfügung als abweisbar. Sind diese drei Bedingungen erfüllt, entscheidet das Landgericht nach § 938 I ZPO.

In diesem Ermessensentscheid hat das Schiedsgericht einen bestimmten Handlungsspielraum, den es nicht übersteigen darf. Ausnahmen gelten, wie oben bereits ausgeführt, im Bereich der Vollmacht.

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