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Mieter und Vermieter
Pächter und VermieterReibungsverluste zwischen Mieter und Vermieter vermeiden
Jeder möchte sich in seinem eigenen Haus wohlfühlen - auch wenn es nur zur Mietzeit ist. Läuft der Umgang mit dem Vermieter problemlos, kann es kaum besser sein. Ob, weil die nächste Generation näher rückt und die vorherige Wohneinheit zu eng ist, weil der Wohnsitz wegen eines neuen Jobs verlagert werden muss oder weil es in absehbarer Zeit endlich das eigene sein wird.
Aber wenn es auch einen Disput mit dem baldigen früheren Vermieter gibt, nimmt der Streßfaktor enorm zu. Nachfolgend soll erklärt werden, welche Spannungen bei einem Umzug zwischen Mieter und Vermieter auftreten können und wie diese aus der ganzen Welt geschaffen werden können. Neben den Vermietern und Mietern, die sich gut verstehen oder verstehen konnten, war ihr Verhältnis untereinander vor allem eines: eine geschäftliche Verbindung.
Mit dem Umzug des Pächters geht das Ganze zu Ende, aber oft gibt es zwischen den beiden Seiten noch einige Sachen zu klären, bei denen es vor allem um das schöne Honorar geht. Die Vermieter wollen die Sanierungskosten an den (ehemaligen) Mieter weitergeben. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Vermieter für die Wartung und Reparatur der Ferienwohnung verantwortlich ist.
In der Zwischenzeit ist es jedoch üblich, dass geringe Unterhaltskosten auf den Mieter übergehen, wenn im Vertrag variable Termine festgelegt wurden. Viele Vermieter haben dies jedoch bei der Sanierung zum Zeitpunkt des Auszugs bereits im Voraus im Vertrag festgelegt. Dementsprechend hat der BGH in den letzten Jahren eine große Zahl solcher Bestimmungen aufgehoben - etwa wenn diese falsch abgefasst sind (BGH, Az. 5 ZR 339/03) -, so dass die Mieter dann nur noch zur Übergabe der sauber gefegten, aber nicht sanierten Eigentumswohnung verpflichte.
Die Kaution wird von vielen Mietern gerne gleich beim Umzug bezahlt, aber der Vermieter kann sie trotzdem behalten. Eine häufige Problematik zwischen Mieter und Vermieter beim Umzug kann auch die Auszugsfrist sein. Wenn der Mieter den Vertrag selbst beendet, dauert die Laufzeit in der Regel 3 Monaten. Er kann diese Zeit jedoch durch die Ernennung eines neuen Mieters kürzen.
Es muss sichergestellt sein, dass der Vermieter nicht jeden Antrag akzeptieren muss, wenn die Mieter nicht zahlungsfähig oder auf andere Weise inakzeptabel sind. Kündigt der Vermieter den Mietvertrag, muss er je nach Mietdauer verschiedene Laufzeiten garantieren, z.B. 3 Monaten bei einer Mietdauer von bis zu 5 Jahren oder 9 Monaten bei einer Mietdauer von mehr als 8 Jahren.
Doch nicht nur bei einem Auszug kann es zu Streitigkeiten kommen, auch andere Schwierigkeiten zwischen Mieter und Vermieter sind denkbar: Eine Auseinandersetzung zwischen Mieter und Vermieter muss nicht immer weiter zunehmen, auch wenn sich beide Parteien zunächst im Recht wiederfinden. Eine Konversation kann oft wunderbar sein und ein solcher Umgang miteinander ist in der Regel produktiver als ein Kontakt per Brief, bei dem man sich nicht unmittelbar mit Argumenten auseinandersetzen kann.
Falls ein Treffen zwischen beiden Seiten nicht zu einer Vereinbarung führt, sollte sich der Mieter zunächst mit dem Mieterschutzverein (sofern er Angehöriger ist) in Verbindung setzen, um zu klären, wer wirklich im Recht ist. Aber damit diese zwischen den beiden Seiten vermittelt werden kann. Auch die Einschaltung eines Vermittlers ist möglich.
Die Mediatorin fungiert als unparteiische Mediatorin, die zusammen mit dem Mieter und Vermieter eine aussergerichtliche Streitbeilegung anstrebt. Diese Schlichtung ist teuer, aber sie kostet weit weniger als eine eventuelle Unterwerfung. Sind die Fassaden so verfestigt, dass auch das Vermittlungsgespräch nicht zu einer Übereinkunft führen kann, verbleibt nur die Beschwerde in der nächsten Rechtssache vor dem Landgericht, und zwar vor dem Landgericht.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die anfallenden Unkosten im Fall einer Scheitern des Mietverhältnisses immens sind: Die Miete ist nicht zu bezahlen: Neben den gerichtlichen Verfahrenskosten entstehen auch die Anwaltskosten und die für ein mögliches Begutachtung. Allerdings erhöhen sich die Verfahrenskosten dementsprechend. Die Vermieterin ist in erster Linie Unternehmerin im Mietverhältnis.
Sicher gibt es Vermieter mit einem gesunden Herzen, die hier und da ein Auge zugedrückt haben, aber in der Regel ist eine Mietwohnung eine Quelle des Geldes, die nicht auslaufen sollte oder sogar nicht. Wenn ein Mieter aus einer Ferienwohnung auszieht, entstehen dem Vermieter diverse Umzugskosten. Dazu können Sanierungskosten gehören, damit die Immobilie in einwandfreiem, einwandfreiem Zustand an den neuen Mieter abgegeben werden kann.
Der Vermieter trägt also die anfallenden Maklerkosten und nicht wie bisher der Mieter. Dies könnte bedeuten, dass die Vermieter in der Folgezeit mit den vom Mieter angebotenen Mietern sehr zufrieden sein werden. Auch kann die Übernahme eines neuen Mieters für den Mieter selbst viel weniger belastend sein.
Sollen z.B. einzelne Möbelteile (Schrankwand, Spülmaschine etc.) nicht in die neue Wohnung mitgenommen werden, müssen sie in der Regel vom Mieter vor Übergabe der Wohnung beseitigt werden. Interessiert sich der Folgemieter jedoch für diese Objekte, kann für diese auch ein Rabatt - also die Bezahlung einer bestimmten Menge - gewährt werden.
Möglicherweise übergibt der Mieter die oben genannten Einrichtungen kostenlos an den nächsten Mieter und muss keine Fehler in der Ferienwohnung beheben. Auf der anderen Seite kann auch eine Vereinbarung über die Sanierung getroffen werden - helle Wandfarbe oder bestehende Veränderungen an der Ferienwohnung können z.B. in ihrem derzeitigen Stand beibehalten werden, aber der neue Mieter kann die Ferienwohnung einige Tage früher kostenlos betreten - es könnte auch eine andere Möglicheit sein, denn es besteht die Gefahr, dass der neue Mieter die Ferienwohnung verlässt,
für den nächsten Mieter einige Vorbereitungen treffen, wie z.B. Malen mit neuen Farbtönen oder andere kleine Interventionen wie das beliebige Befestigen eines Wandabziehbildes oder das Bereitstellen eines neuen Kühlschrankes (billige Models sind z.B. bei Gebrauchtwarenhändlern erhältlich), so dass er einen ganzen Monat früher einziehen kann. Die Mieterin hat die Mýglichkeit, frýher auszusteigen und kann eventuell eine monatliche Miete einsparen.
Besonders wichtig ist jedoch die Einbeziehung des Vermieters bei der Durchführung von Kosmetikservice. Die entsprechenden Wünsche der Mieter werden jedoch in der Regel aus verständlichen Motiven - namentlich zur Absicherung der Ansprüche des Vermieters - nicht mitberücksichtigt. Dann sind individuelle Vereinbarungen eine vernünftige Massnahme, um die Sanierungsansprüche gegen den neuen Mieter abzusichern.
Tipp: Es ist jedoch sehr darauf zu achten, dass zwischen Mieter und Folgemieter ein Vertrag abgeschlossen wird, der z.B. vorsieht, dass der neue Mieter die Immobilie mit seiner Zustimmung in unrenoviertem Zustand übernehmen wird und welchen Preis er für die zur Verfügung gestellten Waren zahlt. Dennoch sollten aktuelle und zukünftige Mieter nicht übersehen, dass es letztlich am Vermieter liegen muss.
Ist der Mieter mit den Verträgen nicht einverstanden, haben die Mieter nicht das Recht, sich miteinander zu koordinieren.