Krankschreibung Vorlage

Vorlage für Krankenstand

Krankheitsurlaub als Vorlage (.doc) - Krankheitsurlaub als Vorlage (.pdf). Hierzu haben wir hier einen Textvorschlag als Präsentation und können von jedermann schnell und kostenlos genutzt werden. und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.

Karenz im Krankheitsfall: Besteht ein Anspruch auf Krankengeld?

Krankenstandsbescheinigung

Der Krankheitsnachweis ist eine Bestätigung, in der ein Doktor dem Auftraggeber die Erwerbsunfähigkeit des Mitarbeiters nachweist. Auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitgebers ist der Mitarbeiter zur Vorlage eines Krankenscheins angehalten. Der Mitarbeiter trägt die anfallenden Ausfallkosten. Beantragt der Dienstgeber keine Bestätigung des Krankenstandes, muss der Dienstnehmer keinen Hausarzt konsultieren und kann im Falle eines Streits (z.B. durch Zeugnis seiner Frau über seine Krankheit) seine Erwerbsunfähigkeit auf andere Art und Weisen nachweisen.

Die Forderung nach einer Bestätigung des Krankenstandes sollte aus Beweisgründen entweder telefonisch vor der Vernehmung oder in schriftlicher Form gestellt werden. Ein Auftrag oder eine Regelung im Anstellungsvertrag, nach der in jedem Fall eine Krankschreibungsbestätigung vorgelegt werden muss, ist nicht ausreichen. Bei Nichteinhaltung der Krankschreibungspflicht erlischt das Recht auf Lohnfortzahlung.

Das Versäumnis, die Krankenstandsbescheinigung vorzulegen, begründet nach der ständigen Rechtsprechung keinen Kündigungsgrund. Bei einer weiteren Krankheit, die während der Krankheitsdauer auftritt und die Krankheitsdauer verlängern kann, besteht keine weitere Meldepflicht. Deshalb sollte die kranke Person, die die Krankheitsverlängerung nicht meldet, zumindest vom Dienstgeber ein ärztliches Attest verlangen, das die Krankheitsverlängerung bestätigt.

Hinweis: Wird der Mitarbeiter im Krankheitsfall entlassen und hat er aufgrund der Krankheitsdauer über den Zeitpunkt der Kündigung hinaus Ansprüche auf Entschädigung, ist er vom Obersten Gerichtshof nicht mehr zur Vorlage von weiteren Krankheitsmeldungen gezwungen. Nach Ansicht des obersten Gerichts ist diese Pflicht mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses beendet. In der Bestätigung des Krankheitsurlaubs muss die "Dauer" oder "voraussichtliche Dauer" der Erwerbsunfähigkeit angegeben werden.

Übermittelt der Mitarbeiter eine Bescheinigung, die keine relevanten Informationen beinhaltet, kann der Dienstherr die vom Gesetz geforderten Informationen einholen. Dieser Antrag ist eine Bitte um Verbesserungen in Bezug auf die erste Rückmeldung. Wenn es dem Mitarbeiter leicht möglich wäre, eine komplette Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen, und wenn er dies nicht tut, würde der Verzug zum Wegfall des Rechts auf Lohnfortzahlung führen.

Beispiel: Dem Dienstgeber wird eine Krankschreibungsbestätigung ohne Endedatum vorgewiesen. Sobald das Ende vom behandelnden Arzt eingegeben wurde, fordert er eine neue Rückmeldung an. Von einer erneuten Vorlage nach vollständiger Krankmeldung hat der Mitarbeiter abzusehen, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre. Das Krankengeld gilt daher nicht ab dem Zeitpunkt des Verzugs. Der Grund der Erkrankung muss auf der Bescheinigung angegeben werden.

Dies ist wichtig für die Laufzeit des Lohnfortzahlungsanspruchs und eines eventuellen Zuschusses zur Lohnfortzahlung der Allgemeinen Unfallversicherung (AUVA). Nach der Rechtssprechung hat der Auftraggeber das Recht auf eine Bescheinigung mit Begründung. Werden unvollständige Krankheitsnachweise vorgelegt, ohne anzugeben, ob ein Unfall am Arbeitsplatz, eine berufsbedingte Krankheit oder eine andere Erwerbsunfähigkeit besteht, besteht daher kein Recht auf Lohnfortzahlung.

Die ELDA ermöglicht es nun österreichischen Unternehmen, für ihre kranken Mitarbeiter einen elektronischen Krankheitsnachweis zu bekommen. Neben Telefonanfragen besteht damit eine weitere Abfragemöglichkeit, ob ein Mitarbeiter, der sich krankgemeldet hat, wirklich erkrankt ist. Sie ersetzen jedoch nicht die Pflicht des Arbeitsgebers, vom Arbeitgeber für jede einzelne Erkrankung eine Krankschreibung zu fordern.

Mehr zum Thema