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547 Bgb
546 BgbRückerstattung der im Vorhinein gezahlten Mieten
Ist der Mietzins für die Zeit nach Auflösung des Vermietungsverhältnisses im Vorhinein gezahlt worden, hat der Leasinggeber ihn zu erstatten und Zinsen ab Erhalt zu zahlen. Ist die Kündigung des Mietvertrages nicht vom Mieter zu verantworten, so hat er das, was er nach den Bestimmungen über die Aufgabe der unberechtigten Anreicherung erhalten hat, zurückzugeben.
Bei einem Mietvertrag über Wohnfläche ist ein Vertrag zum Schaden des Leasingnehmers gegenstandslos. 547 BGB schützt den Pächter und gewährt ihm einen Erstattungsanspruch, wenn der Pächter für die Zeit nach Ablauf des Pachtverhältnisses einen Mietzins im Vorgriff zahlt. 547 BGB ist an die im Vorhinein gezahlten Mieten für die Zeit nach und nicht vor Kündigung des Mietobjektes gebunden.
Nach § 547 BGB ist der Mieter zur Erstattung der im Vorhinein gezahlten Entgelte für die Zeit nach Kündigung des Mietvertrages und zur Zahlung von Zinsen im Sinne des 246 BGB berechtigt. Die Mieterabsicherung erlischt, wenn der Mieter die Kündigung nicht zu verantworten hat, § 547 Abs. 1 S. 2 BGB.
Dabei kann der Mieter den gesetzlichen Folgen der 812 ff. 547 BGB zustimmen; es sei denn, es ist ein Mietvertrag für Wohnfläche. Hierfür ist § 547 Abs. 1 BGB verbindlich (siehe § 547 Abs. 2 BGB).
Auflage 2012, 547 BGB, Rn. 3, Weißenkaff, in: Palandt, 547 BGB, Rn. 1 Bei preisgebundenen Wohnungen ist 9 Abs. 7 WBindG zu beachten. Auflage 2012, 547 BGB, Rn. 7 Gegner ist derjenige, der zum Zeitpunkt der Kündigung des Mietvertrages derjenige war.
Auflage 2012, 547 BGB, Rn. 7 Der Pächter oder gegebenenfalls ein Nachfolger zum Zeitpunkt der Mietbeendigung. Auflage 2012, 547 BGB, Rn. 7 Der Leasingnehmer kann seinen Vergütungsanspruch auch vom Leasinggeber z. B. in einer Nachfolgeregelung abtritt.
Auflage 2012, 547 BGB, Rn. 7 Der Mieter kann eine Ratenerstattung nicht effektiv absprechen. Der Gesetzgeber regelt dies nicht in: MüKo, Ausgabe Nr. 12, 547 BGB, Rn. 9; Weißenkaff, in: Palandt, 547 BGB, Rn. 9 und würde auch dem Sinne und der Zweckbestimmung des 547 Abs. 2 BGB zuwiderlaufen.
Für die Auflösung des Mietvertrages ist der Vermieter nicht verantwortlich, namentlich wenn der Vermieter ihm einen außerordentlichen Kündigungsgrund zur Verfügung stellt, der Mietvertrag vom Anmieter fristlos oder ordentlich aufgelöst wurde, das Mietobjekt durch einen Kündigungsvertrag fristlos aufgelöst wurdeBieber, in: MüKo, Ausgabe Nr. 2012, 547 BGB, Rn. 10 oder das Mietobjekt in der Zahlungsunfähigkeit des Anmieters gemäß 109 IO.
Im Übrigen ist der Mieter in der Regel zur Rückerstattung des Kaufpreises gezwungen. 11 Der Leasinggeber übernimmt die Vorlage- und Nachweispflicht, wenn er auf 547 Abs. 1 Satz 2 BGB verweist, nach dem sich seine Rückerstattungspflicht nach den Bestimmungen über den Verzicht auf ungerechtfertigte Bereicherung im Sinne des § 547 Abs. 1 Satz 2 BGB richtet.
Ausgabe 2012, 547 BGB, Rn. 14 In diesem Falle kann der Verpächter auf die eventuell vorteilhafte Erschöpfung gemäß § 818 Abs. 3 BGB hinweisen.