Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
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Warnung Ebay kommerzielle KostenWarnung: Wann beginnt man als kommerzieller Dealer bei eBay?
Bei eBay kommt es immer wieder vor, dass sich kommerzielle Anbieter als Privatpersonen "verkleiden". Aber wann wird man tatsächlich ein kommerzieller Anbieter? Eine neue Beurteilung belegt, dass dies nicht zu viele Umsätze pro Kalendermonat erfordert. Bei eBay hat ein Privatverkäufer neue Schmuckstücke angeboten. Selbst die Etikettierung der Erzeugnisse blieb erhalten.
Die Verkäuferin hat mehrere Inserate geschaltet, die zeitgleich ablaufen. Begründung: Er ging davon aus, dass sein Konkurrent kein Privatverkäufer, sondern ein kommerzieller war. Allerdings war die Person, vor der gewarnt wurde, fest davon Ã?berzeugt, dass er ein PrivatverkÃ?ufer ist. Unter anderem behauptet er, dass er einige Gegenstände von seiner Großmutter und einem Freund mitgebracht hat. Weil er keine Nutzung mehr für die Gaben hatte, hat er sie bei eBay angeboten.
Die Entscheidung des Landgerichts Dessau-Rosslau (Urteil vom 12. Jänner 2017, Az. 3 O 36/16) besagt, dass der eBay-Verkäufer kaufmännisch handelt. Das Ausmaß der Verkaufsaktivitäten spricht dafür, da der Anbieter mehrere ähnliche und gleichwertige neue Stücke anbietet. Dabei war es egal, woher die Beiträge kamen. Bei einer kommerziellen Aktivität ist es in der Regel ausreichend, wenn die Verkäuferin etwa 15 bis 25 Mal pro Woche verkauft, sofern dies über einen längeren Zeitraum erfolgt.
Dies begann mit der Konzeption seines Kontos und wurde auch daran deutlich, dass die Beiträge noch beschriftet waren. Es hängt immer vom jeweiligen Fall ab, ob es sich bei eBay-Verkäufern um private oder kommerzielle Anbieter handelt. Viele Angebote sprechen für eine kommerzielle Aktivität. Vorsicht: Kommerzielle Anbieter unterliegen einer großen Anzahl von rechtlichen Verpflichtungen.
Ebay Händler: Noch im Privatbesitz oder bereits kommerziell? - Juristische Kanzlei Janke + Schult| Fachanwältin für Autoren
Ob ein eBay-Verkäufer ein privater oder ein gewerblicher Verkäufer ist, hat eine große rechtliche Relevanz. Im Falle von Warnungen im Marken-, Wettbewerbs- oder Urheberschutzrecht kommt es immer wieder vor, dass Kunden zu Anfang der Beratung fest davon überzeugt sind, dass diese Warnung ungerechtfertigt ist, weil sie nur im privaten Bereich bei eBay sind.
Beim Durchsehen des Ebay-Auftritts wird oft klar, dass der gemahnte Kunde kein persönlicher eBay-Kunde mehr ist, sondern als kommerzieller eBay-Händler einzustufen ist. Die andere Einstufung als private oder kommerzielle eBay-Verkäuferin hat beträchtliche juristische Ausmaße. Der Gewerbetreibende ist also verpflichtet: einen ordnungsgemäßen Abdruck zu machen, ein Widerrufs- oder Rücksendungsrecht zu erteilen, eine Garantie von 24 Monate für den Kauf neuer Waren bei eBay und wenigstens 12 Monate für den Kauf gebrauchter Waren an Endverbraucher zu erteilen.
Schliesslich kann ein kommerzieller Anbieter mit Kosten für Markenrechtsverletzungen, Wettbewerbsverstösse und Urheberrechtsverstösse verwarnt werden. Der private Anbieter von Ebay kann jedoch: die Garantie für die angebotenen Waren vollständig ausschliessen, 97a Umsatzsteuergesetz im Falle einer Copyrightverletzung durch die Verwendung eines ausländischen Produktbildes geltend machen und darf nur 100,00 EUR Anwaltshonorar bezahlen, nicht wegen einer Marken- oder Wettbewerbsrechtsverletzung verwarnt werden.
Privat oder gewerblich bei Ebay? Beim Beantworten der Fragen, ob der Veräußerer ein Privat- oder ein Gewerbetreibender ist, sind stets die Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen. Weil die Einstufung für den Provider recht beachtliche und weit reichende Rechtswirkungen hat, hat sich zu dieser Fragestellung inzwischen eine umfassende Ebay-Gerichtsbarkeit durchgesetzt.
Obwohl die jeweilige Situation sehr verschieden beurteilt wird, haben sich inzwischen einige wichtige Voraussetzungen entwickelt, um die Fragestellung zu beantworten, ob ein Provider in privater oder geschäftlicher Hinsicht selbstständig ist. Der BGH bringt dies in seinem Gutachten vom 04.12.2008 (Az. I ZR 3/06) auf den Punkt: "Ob ein Warenanbieter auf einer Internet-Plattform in der Wirtschaft oder in der Privatwirtschaft agiert, ist anhand eines Gesamtbildes der Sachlage zu entscheiden.
Dies können wiederkehrende, ähnliche Neuangebote, Kaufangebote, eine sonst übliche Geschäftstätigkeit des Dienstleisters, häufiges sogenanntes Feedback und Vertriebsaktivitäten für Dritte sein. "Dieses BGH-Urteil basierte auf einer Situation, in der ein Ebay-Verkäufer 91 ähnliche Waren innerhalb von 5 Wochen angeboten und wegen Markenverletzung verwarnt hatte.
Die Verwarnung wurde vom eBay-Verkäufer mit der BegrÃ?ndung zurÃ?ckgewiesen, dass er bei Ebay nur im privaten Bereich tÃ?tig sei und keine MarkenansprÃ?che gegen ihn erhoben werden könnten. Wegen der großen Zahl von Offerten innerhalb eines verhältnismäßig geringen Zeitraumes und der Möglichkeit, ähnliche Waren anzubieten, sahen die Juroren dies als kommerzielle Tätigkeit an.
Die folgenden Hinweise werden von den Gerichten verwendet, um die Fragestellung zu beantworten, ob ein Provider bei eBay geschäftlich oder persönlich auftritt:? Werden immer wieder gleiche oder ähnliche Erzeugnisse wie Parfums, CDs oder Autozubehör verkauft, so wird davon ausgegangen, dass sie kommerziell vertrieben werden.
Werden immer wieder neue Produkte desselben Typs aufgenommen, so wird die Annahme der Marktfähigkeit untermauert. Der" private" Ebay-Verkäufer muss sich die Frage stellen, warum er z.B. 5 neue Outdoor-Jacken gleicher Grösse hat und diese zum Kauf anlegt. Ein wichtiger Hinweis für das Unternehmen ist, dass die angebotene Ware kurz vorher auch bei Ebay erstanden wurde.
Dieser gezielte Kauf und Verkauf von Waren ist für Händler und damit für Händlertypus. Man geht davon aus, dass diejenigen, die auch kommerziell handeln, dies bei eBay tun. Vertriebsaktivitäten für Dritte bedeuten eine kommerzielle Aktivität. Jeder, der etwas für einen Dritten bei eBay verkauft, ist noch nicht kommerziell tätig.
Nach Ansicht der BGH-Richter erlauben mehr als 25 solcher Rückmeldungen Aussagen über eine Geschäftstätigkeit. Die Zahl der Ausschreibungen innerhalb eines gegebenen Zeitraumes ist einer der bedeutendsten Indikatoren. 91 Ausschreibungen in 5-wöchigen Abständen betrachteten die Juroren jedoch als kommerzielle Aktivitäten.
Als gewerblicher Händler wurde auch eine Frau klassifiziert, die in einem einzigen Zeitraum 80 Versteigerungen mit dem Absatz der Gebrauchtkleidung ihrer 4 Sprösslinge durchführte (LG Berlin, Urteile vom 05.09.2006, Az. 103 O 75/06). Der Lieferant von 10 neuen Markenprodukten (Bekleidung) wurde als Entrepreneur betrachtet (LG Frankfurt, Beschluss vom 08.10.2007, Az. 2/03 O 192/07).
Hat der eBay-Seller den Rang eines Powersellers, so wird immer eine kommerzielle Aktivität akzeptiert, auch wenn eine eigene Kollektion gelöst wird (OLG Frankfurt, Urteile vom 21.03.2007, Az. 6 W 22/07). Es ist nicht ausschlaggebend, ob sich der Lieferant als Privatperson oder als Gewerbetreibender versteht. Es hat sich gezeigt, dass die Bewertung, ob ein Händler gewerblich oder persönlich bei eBay agiert, nicht anhand eines einzigen Gesichtspunktes, sondern nur anhand einer Gesamtsicht auf die jeweiligen Gegebenheiten erfolgen kann.
Es sollte auch klar geworden sein, dass die Grenze zwischen privaten und kommerziellen Aktivitäten im Internet-Auktionshaus Ebay verschwommen ist. Durch diese verschärfte und für Privatanbieter nicht ungefährliche Jurisdiktion weichen viele Privatanbieter von der Internet-Plattform Ebay ab und stellen ihre Gebrauchtwaren auf anderen Platformen wie Amazon, Hood, Yatego oder Kauflux zur Verfügung.