Wo muss man Rauchmelder Anbringen

Einbauort der Rauchmelder

und was beim Kauf von Rauchmeldern zu beachten ist. Fahren Sie fort, in welchen Räumen ein Rauchmelder installiert werden soll? richtig, und worauf Sie achten müssen.

Rauchmelder - Installationsort

Bei der Wahl des idealen Einbauortes gilt: Die zu beobachtende Oberfläche ist grösser als 60 m², der Wohnraum ist durch hochgezogene Trennwände oder Einrichtungsgegenstände geteilt und somit kann die Ausbreitung des Rauchs zum Rauchmelder verhindert werden, die Zimmerdecke ist durch Balken mit einer Bauhöhe von mehr als 20 cm geteilt und die Oberfläche der Einzel-Deckenpaneele ist grösser als 36m².

Im Raum mit Balken (z.B. auch sichtbarer Holzbalken) hängt die Zahl und Ausrichtung der Rauchmelder von der Balkenhöhe und der durch die Balken erzeugten Ackerfläche ab. Bei Korridoren mit einer maximalen Korridorbreite von 3 Metern darf der Mindestabstand zwischen zwei Rauchmeldern 15 Meter nicht überschreiten.

Die Entfernung des ersten Detektors von der Stirnseite (Ende des Korridors) darf 7,50 Meter nicht überschreiten. Korridore mit einer Weite von mehr als 3 Metern müssen in Zahl und Ordnung wie Zimmer behandelt werden - d.h.: 1 Rauchmelder pro 60 Quadratmeter Überwachungsbereich. Bei Zimmern und Gängen mit einer Raumbreite von weniger als 1,00 Meter befindet sich der Rauchmelder in der Mitte.

Ein Wandabstand von mindestens 0,50 Metern kann in diesem Falle nicht gehalten werden. Die Abstände von 7,50 Meter zur Vorderwand und 15,00 Meter zwischen zwei Rauchmeldern in längeren Gängen gelten auch in Gängen mit einer Weite < 1,00 Meter. In Gängen mit einer Grundfläche von weniger als 6 qm kann der Rauchmelder als Ersatz an der Mauer angebracht werden, wenn sonst mit einer höheren Zahl von Täuschungsalarmen zu rechnen ist.

Rauchmelder dürfen NICHT in einer zuggefährdeten Atmosphäre aufgestellt werden (z.B. in der Nachbarschaft von Klimaanlagen oder Lüftungsöffnungen), da die Bewegung der Luft verhindern könnte, dass der Brandrauch den Rauchmelder erreichen kann. Bei belüfteten Räumlichkeiten müssen Lochdecken im Umkreis von 0,50 Metern um den Detektor zugedeckt werden.

Vorsicht Bei der Wahl des Aufstellungsortes ist darauf zu achten, dass die Lüftungs- oder Klimaanlagen zum Installationszeitpunkt abgeschaltet werden können. Bei einer Deckenneigung > 20 zur Waagerechten können sich oben in der Decke Wärmekissen ablagern. Die Rauchmelder in diesen Räumlichkeiten müssen daher mind. 0,5 Meter und max. 1 Meter von der Decke angebracht werden.

Für Räume mit proportionaler Deckenschräge und einem Teil horizontaler Decke: Ist der horizontale Teil kleiner als 1,00 Meter, wird die Ausbildung eines Luftkissens angenommen. Eine zusätzliche Rauchmeldeanlage muss unter Sockeln oder Stollen installiert werden, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Sollte eine Deckenmontage wegen unzureichender Belastbarkeit nicht möglich sein, kann der Rauchmelder in Einzelfällen an der Seite der verlängerten Mauer angebracht werden.

Auch in kleinen Zimmern ( "kleiner als 6 m²") und in der Küche kann eine Wandbefestigung nützlich sein, um Fehlalarme zu mindern. Vorsicht: Die Wandbefestigung kann dazu führen, dass der Qualm später als die Deckenbefestigung den Detektor erreichen kann. Dabei ist zu berücksichtigen, ob durch eine frühzeitige Auslösung des Feueralarms mit Hilfe alternativer Montagemöglichkeiten ein Höchstmaß an Betriebssicherheit erzielbar ist.

Die verwendeten Rauchmelder müssen einen Eignungsnachweis nach DIN EN 14604:2009-02, Anlage 1, für die Wandbefestigung besitzen. Der Einbau sollte möglichst im Mitteldrittel der langen Mauer im Abstand von 0,30 bis 0,50 Meter unter der Zimmerdecke erfolgen. Der Wandbelag oberhalb und ca. 1,00 Meter unterhalb des Rauchmelders sollte in einem Umkreis von 0,50 Metern um den Rauchmelder einrichtungslos sein.

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