Abmahnung Filesharing was tun

Warnung Filesharing was zu tun ist

Ich sage Ihnen, was Sie jetzt tun sollen. Was Sie tun müssen und wie Sie auf die Warnung reagieren können, erfahren Sie hier! File-Sharing-Warnungen, insbesondere von der Kanzlei Waldorf Frommer, werden in Deutschland seit rund zehn Jahren zum Teil massiv verschickt. Tauschbörse Warnung erhalten - was tun? mit der Beauftragung der Kanzlei und der Warnung einen Gefallen tun.

Filesharing-Warnung| Was tun? Filesharing + Warnung

Filesharing, also das Freigeben von Daten, und die entsprechenden Warnungen im Urheberrechtsgesetz, z.B. von Waldorf Frommer, sind zur Zeit wieder brandneu! Unachtsame Aussagen durch einen "Klick" im Netz können dazu führen, dass Sie oder der Eigentümer der Verbindung, die Sie gerade benutzen, zum Ziel von Rechtsanwälten oder Strafverfolgungsbehörden werden, die bereit sind, eine Verwarnung oder gar die Strafverfolgungsbehörde auszusprechen.

Filesharing " umfasst eine der Möglichkeiten, rechtlich geschütztes Urheberrecht zu missachten, ohne sich wirklich über illegale Handlungen im Klaren zu sein. Sollten Sie eine Warnung wegen Filesharing bekommen haben, sollten Sie sich auf jeden Fall an einen rechtlich und fachlich versierten Spezialisten wenden, bevor Sie weitere Maßnahmen ergreifen. Es wurden Warnungen bezüglich der Dateifreigabe verarbeitet.

Eine Warnung vor Dateifreigaben kann für Sie ausreichen. Wir sind uns auch darüber im Klaren, dass dies für Sie sehr unerfreulich ist und durch unsere Arbeit für Sie nicht viel kostspieliger werden darf. Sonderangebot! Unter " File Sharing " versteht man den Datenaustausch von einem Computer zum anderen.

Anders kann es jedoch sein, wenn es sich um eine Weitergabe von Inhalten handelt, die zu einem urheberrechtlichen Schutzrecht gehört. Sie müssen nicht mit einer Warnung beim Download der Dateien gerechnet werden. Erfolgt der Upload der Dateien jedoch während des Downloadvorgangs so, dass andere Internet-Nutzer die Moeglichkeit haben, die Daten zu vervielfaeltigen, stellt dies einen Verstoß gegen das alleinige Recht des Urhebers dar, sein Schaffen zu vervielfaeltigen und weiterzugeben.

Es ist nicht jede zum Download angebotene Akte im Zusammenhang mit einem Tausch oder Kopienaustausch urheberrechtlich geschützt. Einige Autoren, die z.B. Musikfiles erstellen, entscheiden sich bewußt für die Weitergabe ihrer Arbeiten. Sollten Sie eine Abmahnung wegen Filesharing bekommen haben, z.B. eine Abmahnung von Waldorf Frömmer, müssen Sie daher informiert werden:

In welcher der Dateien Ihrer Internetverbindung sind urheberrechtliche Informationen enthalten? Die Bereitstellung und die Freistellung von Vervielfältigungsdaten eines Werkes unterliegt dem urheberrechtlichen Schutz, der im Urhebergesetz (UrhG) detailliert und umfangreich festgelegt ist. Private Personen dürfen nach den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes unter gewissen Bedingungen kopiergeschützte Dateiinhalte vervielfältigen, wenn die Vervielfältigung oder Archivierung ausschliesslich für private Zwecke erfolgt.

Der übliche Dateitausch von Daten an andere Internetbenutzer fällt nicht in den geschützten Privatbereich. Im Falle des File-Sharing im Zuge eines File-Sharing-Austausches hat es für den Anwender einen besonders negativen Effekt, wenn bei der Beteiligung am Datenaustausch mit der Einrichtung der erforderlichen Programme die Option des gleichzeitigen Herunterladens einer Akte für persönliche Verwendungszwecke und des Zugriffs durch andere Anwender entsteht.

Die folgende Warnung bezieht sich nicht auf den Download, sondern auf das "ins Internet stellen". Warnungen vor illegalen Tauschbörsen sind besonders dann zu befürchten, wenn mehrere, zum Teil junge Benutzer eine Internetverbindung nutzen, z.B. innerhalb einer Gastfamilie. Die Jugendlichen haben keine Ahnung, dass sie beim Download ihrer bevorzugten Musik auch eine Straftat begehen, die für sie oder ihre Erziehungsberechtigten (als Besitzer des Netzanschlusses) zu hohen Schadensersatzansprüchen führen kann.

Der Warnhinweis in 97 Urheberrechtsgesetz (UrhG) wird als vorbereitende Maßnahme für ein Gerichtsverfahren wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht genannt. Das heißt jedoch nicht, dass Sie alles tun sollten, was der Warnhinweis von Ihnen verlangt. Das mit dem Mahnschreiben vorgefertigte und strafbare Unterlassungsurteil geht in der Regel zu weit und trägt das Risiko eines weiteren Schadens für Sie.

Wenn wir ja sagen, sollten wir Ihre eigene und damit geänderte Unterlassungsverpflichtung, die so genannte "modifizierte Unterlassungsverpflichtung", aufstellen. Bei Verwarnungen wegen Filesharing mit unseren Rechtsanwälten in Stuttgart & Leonberg sind wir an Ihrer Seite! Für Sie da!

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