Mietrecht Vermieter

Vermieter Mietrecht

Merkwürdig: Mieter und Vermieter irren sich gleichermaßen. Die zusätzlichen Mietkosten sind Kosten, die der Vermieter dem Mieter in Rechnung stellen kann. Solche und andere Fragen zum Thema Mietrecht wurden im Chat von "Heissen Draht" gestellt - und von Anwältinnen beantwortet. Mietrecht in der Praxis. Was sind die mietrechtlichen Rechte und Pflichten des Vermieters?

Fehler im Mietrecht: Was dürfen Vermieter und Verpächter?

Die Mietinteressenten, die von Vermietern sprechen (und umgekehrt), hinterlassen sich in der Regel keine guten Haare. Auch für Eckard Pahlke, den Vorsitzenden des Hamburger Mieterbundes, sind die verschiedenen Legenden um das Mietrecht die Ursache des gestörten Verhältnisses: "Viele Geschichten, halbe Wahrheiten und Fehler sind seit vielen Jahren andauernd. Die Anwaltskammer Schleswig-Holstein und die Eigentümergemeinschaft Hauses & Grunds führt auch eine Liste der wichtigsten Fehler im Mietrecht.

Interessanterweise liegen Vermieter und Pächter gleichermaßen falsch. Das sind die grössten Mietrechtsmythen auf beiden seiten. Manche Vermieter denken, dass sie einen Mietvertrag frühzeitig kündigen können, indem sie dem Wohnungseigentümer drei potenzielle Rechtsnachfolger vorlegen. Ein Mietvertrag kann nur mit Zustimmung von Vermieter und Pächter gekürzt werden - unabhängig davon, ob mit oder ohne Folgemieter.

Diese Überzeugung kann für den Bewohner kostspielig werden: Die Vermieterin hat das Recht, eine gerichtliche Anordnung zur Zahlung der Anzahlung zu erwirken. Die Rechte und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Hinterlegung sind in § 551 BGB geregelt. Nach dem Mietrecht ist der Parteienlärm generell verboten. Abhängig davon, inwieweit die "Nutzbarkeit" der Immobilie durch den Schaden begrenzt ist, können die Mietpreise prozentuell reduziert werden.

Dies ist in § 536 BGB geregelt. Jedoch nur, wenn der Vermieter sofort über den entstandenen Sachschaden informiert wurde. Der Fehler liegt beharrlich auf der Seiten der Vermieter. Der Mieter darf nicht mehr auf die vollständige Pacht bestehen, wenn ein Mietschaden nachweisbar ist. Auch wenn er die Instandsetzung bereits in Anspruch genommen hat, muss der Vermieter einen prozentualen Mietzinsnachlass einräumen.

536 BGB ist hier ebenfalls zu konsultieren. Wenn ein Vermieter seinen Vermieter wegen Mietrückstand kurzzeitig beendet, darf der Vermieter die Ferienwohnung trotzdem nicht aufgeben. Zieht der Pächter nicht aus, kann nur ein Verfahren mit anschließender Räumungsanordnung den vertragsbrüchigen Pächter verklagen.

Einzelheiten sind in § 543 BGB geregelt. Ein Vermieter kann eine Teiluntervermietung nicht untersagen. Für die Gründung einer WG muss der Nutzer jedoch eine Genehmigung einholen (§ 540 BGB). Der Vermieter muss diese annehmen ( 553 BGB), wenn der Vermieter ein begründetes Bedürfnis hat, mit anderen zusammenzuleben.

Nach Angaben der Mietervereinigung sind zwei Dritteln aller Bestimmungen über so genannte kosmetische Reparaturen gegenstandslos. In der Regel innerhalb von drei, fünf und sieben Jahren kann der Bewohner zu kosmetischen Reparaturen gezwungen werden. Eine Passage, die besagt, dass der Pächter beim Ausziehen immer die Wand bemalen muss, ist jedoch ineffizient.

Oft hört der Vermieter von seinen Mietern, dass sie schlecht belüftet sind. Die Mieterin hat den entstandenen Sachschaden selbst verschuldet. Lieber sollte der Vermieter den entstandenen Mangel fachgerecht untersuchen und reparieren lassen, als mit dem Vermieter einen kostspieligen Vorgang um die korrekte Lüftung zu leiten - denn seine Möglichkeiten bestehen dabei laut Mieterverband schlecht.

Nein. Nur der Bewohner bestimmt, wer uneingeschränkt Zutritt zur Ferienwohnung hat. Wenn der Vermieter die Ferienwohnung betreten möchte, muss er sich frühzeitig registrieren und den Anlass angeben. Für die Mietinteressenten gibt es eine Vielzahl von Entscheidungen, z.B. durch das Landgericht Köln (Aktenzeichen: 217C483/93). Bekommt der Pächter nicht alle Schlösser, kann er das Schloß austauschen und zwar auf Rechnung des Mieters.

Die meisten Vermieter denken, dass sie noch sechs Monaten nach dem Ende des Mietzeitraums Zeit haben, um die anfallenden Kosten und die Anzahlung zu begleichen. Dies ist in 548 BGB festgelegt.

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