Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung Mieter wegen Verschmutzung
Warnung des Mieters vor VerschmutzungVernachlässigung, die zehn jüngsten Entscheidungen
Wenn der Mieter einer Ferienwohnung Mobiliar und andere Objekte in das Stiegenhaus legt, die Ferienwohnung zerstört, 80 Tiere in der 51 qm großen Ferienwohnung, eine ungenehmigte Mietkatze und ein frei laufendes Häschen in der Wohnküche unterbringt, berechtigt dies zur fristlosen Abmahnung. Sollte eine Belüftung und Beheizung der Ferienwohnung aufgrund von Viehhaltung und Einstreu nicht mehr möglich sein, besteht eine Gefahr für das Mietobjekt.
Das hat das Landgericht Münster entschieden. Das hat das Landgericht Saarbrücken entschieden. Der unangekündigte Rücktritt eines Mietvertragspartners wegen Vernachlässigung der Mietwohnung ist untreu und daher wirkungslos, wenn der Mieter das vertraglich festgelegte Fehlverhalten eingestellt hat und anzeigt, sich in Zukunft vertragskonform zu benehmen. Das hat das Landgericht Görlitz entschieden.
Verursacht eine verschmutzte und unordentliche Immobilie eine erhebliche Geruchsbelastung, wird der Mieter der Immobilie die Ruhe des Hauses dauerhaft stören. Ein fristloses Beenden nach einer erfolglosen Abmahnung ist daher möglich. Das hat das Landgericht Münster entschieden. Wenn der Mieter seine Immobilie zerstört oder vernachlässigen läßt, kann der Mieter den Mietvertrag nach Abmahnung ohne Einhaltung einer Frist auflösen.
Das hat das Landgericht Hamburg-Harburg entschieden.
Unbefristete Termination des Mieterbundes Rheinisch-Bergisches Landes e.V.
Die Vermieterin ist nach jährlicher Überprüfung der Rauchmelder in ihrer Ferienwohnung befugt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu beenden, indem sie dem beauftragten Leser ins Angesicht schlagen und ihn beleidigen und nachfolgenden Lesern den Zugang zur Ferienwohnung verweigern. Ein Kündigungsrecht des Vermieters besteht weder innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist noch ohne vorherige Zustimmung des Vermieters (LG Berlin 67 S. 119/17).
Mieter, die trotz vieler Verbotsbriefe beharrlich die Nutzungsgrenzen nicht einhalten und trotz vieler Verbote weiter im Flur lagern, müssen mit einer Beendigung des Mietverhältnisses gerechnet werden (LG Köln 10 S 99/16). Die Mieterin bezahlte die Mieten fünf Tage in Folge mit Verspätung. Die Vermieterin hat einmal gekündigt und einmal mit der üblichen Vorlaufzeit.
Falsch entschieden hat das Berliner Landesgericht (67 S. 329/16). Führt eine Pflichtverletzung des Mieters oder ein Defekt am Mietobjekt zu einer gerechtfertigten außerordentlichen Beendigung des Mietverhältnisses, so kann der Mieter den daraus resultierenden Kündigungsfolgeschaden auch als Schadenersatz verlangen. Der 95-jährige Mieter hatte 1955 bzw. 1963 eine Ein-Zimmer-Wohnung und eine Dreizimmer-Wohnung im selben Hause gemietet.
Durch ihre Demenz ist die Pächterin bettlägrig und pflegebedürftig. Der Hausmeister wohnt in der Einraumwohnung und ist während des Tages hauptsächlich in der Mieterschaft. Der Hausmeister nannte den Hauswirt im Laufe diverser Auseinandersetzungen per E-Mail unter anderem "Terroristen" und "Nazi-ähnliche braune Misthaufen". Eine Verunreinigung der Wohneinheit - auch durch menschlichen Kot - rechtfertigt, ebenso wie Unruhe, erst dann eine Kündigung des Mietvertrages, wenn entweder eine Beeinträchtigung des Wohnungsfriedens oder eine erhebliche Beschädigung des Mietobjektes oder eine spezielle Gefahrensituation herbeigeführt wird, urteilte nun das Landesgericht Berlin (65 S 148/15).
Selbst bei einem schuldhaften Täter (Mieter erleidet eine von einem Sachverständigen bestätigte psychische Instabilität und hat einen Schwerbehindertenpass mit einem Invaliditätsgrad von 80 und der Note B, G und H) ist eine monatelange Dauerlärmbelästigung, die sowohl am Tag als auch in den Abend- und Nachstunden auftritt und zum Teil mit Glocken bei den Anwohnern in Verbindung steht, eine unangemessene und permanente Beeinträchtigung des häuslichen Friedens.
Damit ist die Kündigungserklärung berechtigt (AG Tempelhof-Kreuzberg 25 C 219/13). Das Beleidigen des Eigentümers mit den Wörtern "you doctored ass" begründet die unangekündigte Beendigung des Mietzeitraums. Ein Warnhinweis ist nicht notwendig (AG München 474 C 18543/14).