Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung bei zu Spät kommen
Warnung bei verspäteter Ankunfteine Minute zu spät kommend). Mitarbeiter kamen immer zu spät zur Arbeit),.
Strafen für Unpünktlichkeiten
Wir haben uns am 01.11. 2007 in der FAZ mit dem Themenkomplex "Unpünktliches Auftreten am Arbeitplatz und möglichen Folgen (Warnung, Kündigung)" auseinandersetzt. Strafen wegen Pünktlichkeit - Die Hanauerin T. kam in der vergangenen Woche wegen des Zugführerstreiks etwa zwei Uhr in Frankfurt-Niederrad zur Stelle.
Die Arbeitgeberin will ihr Einkommen dementsprechend senken und droht mit einer Verwarnung, falls sie wieder zu spät kommt. Das fand sie unfair, da nicht sie selbst, sondern der Streik der Lokführer für ihre Verspätung zuständig war. In der Arbeitsgesetzgebung herrscht der Grundsatz: "Keine Beschäftigung, kein Entgelt.
Die Frage, ob der Mitarbeiter bei Pünktlichkeit Schadensersatzansprüche hat, ist abhängig vom Verzugsgrund. Ist die Verzögerung auf objektive Präventionsgründe zurückzuführen, die einen grösseren Personenkreis treffen, geht dies zu Lasten des Mitarbeiters. Der Mitarbeiter hat in diesem Falle seinen Lohnanspruch für die Dauer der Abwesenheiten verloren.
Dabei ist es unerheblich, ob der Mitarbeiter die Verzögerung zu vertreten hat oder nicht. Die Situation ist anders, wenn der Mitarbeiter aus rein persönlichen Motiven, die er selbst nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig zur Verfügung steht. Einer dieser Gründe ist ein Unfall auf dem Weg zur Selbstständigkeit.
Der Mitarbeiter muss in diesem Falle in der Regel keine Lohnkürzung in Kauf nehmen. 2. Eine Lohnkürzung durch den Auftraggeber von Fr. T. wäre daher legal, da ein Arbeitskampf die Ursache für ihre Verspätung war. Zur Vermeidung einer Reduzierung sollte sie mit ihrem Auftraggeber sprechen und die verpasste Zeit durcharbeiten.
Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Arbeitsart und die Unternehmensorganisation eine Nacharbeit erlauben. Das ist zum Beispiel bei Büromitarbeitern der Fall. Ein Beispiel dafür ist der Einsatz im Büro. Die Rechtfertigung einer Abmahnung oder gar einer Entlassung ist davon abhängig, ob der Mitarbeiter der Abwesenheit beschuldigt werden kann. Die Mitarbeiter müssen alle angemessenen Vorkehrungen treffen, um pünktlich am Einsatzort zu sein.
Andernfalls verstößt er gegen seine vertraglichen Verpflichtungen, was zu Strafen wie Verwarnung und bei wiederholter Entlassung führen kann. Deshalb sollte sie trotz Streik bei der Bahngesellschaft nach Wegen zur rechtzeitigen Aufnahme der Tätigkeit nachdenken. Wenn sich Verzögerungen trotz aller Anstrengungen nicht verhindern ließen, ist eine Abmahnung nicht zu rechtfertigen.
Bei dieser Ausnahmesituation sollten Arbeiter und Unternehmer zusammen nach einer vernünftigen und auf die Belange beider Seiten abgestimmten Regelung suchen.