Kein Impressum auf homepage

Keine Aufdrucke auf der Homepage

Ähnlich wie bei privaten Dokumenten besteht keine Verpflichtung, ein Impressum zur Verfügung zu stellen. Startseite-Tipp: Kostenloser Haftungsausschluss für Ihr Impressum - Artikel als PDF ausdrucken, damit sie kein Impressum nach deutschem Recht haben müssen. Wie und wann muss ein Impressum auf der eigenen Homepage angebracht werden? betreibt absichtlich unlauteren Wettbewerb (Anwendungsdelikt, kein Ordnungswidrigkeitsdelikt).

Benötige ich ein Impressum auf meiner Homepage?

von der Rubrik " " " Sobald Sie Ihre eigene Homepage erstellen, müssen Sie immer gewisse rechtliche Hinweise zur Anbieterkennung einhalten. Dem Laien selbst wird mit der Fragestellung "ab wann benötige ich ein Impressum auf meiner Website" sicher die Grenze gesetzt, denn manchmal verändern sich die gesetzlichen Bestimmungen rascher als man ein rechtlich gültiges Impressum ins Netz setzt.

Da Ignoranz nicht vor Strafen schützen kann, sollte man sich immer fragen, ob es nicht leichter ist, der eigenen Website immer ein Impressum hinzuzufügen. Wofür steht ein Impressum? Das Impressumspflichten ( "The imprint obligation (provider identification) is regulated in 5 TMG (German Telemedia Act) "Allgemeine Informationspflichten" and 55 RStV (German Broadcasting Treaty) "Informationspflichten und Informationsrechte". Wozu benötige ich ein Impressum?

Nur zur Information sollten Sie ein Impressum auf Ihre Webseite setzen, da ein Seitenbesucher wissen möchte, wer sich hinter der Webseite verbirgt. Bekomme ich eine Bestrafung, wenn ich keinen richtigen Aufdruck benutze? Über die Fragestellung "Wann kann ein fehlender Abdruck gewarnt werden" sind sich die Gerichte nicht wirklich einig.

Früher gab es viele Briefe von Rechtsanwälten, die einen fehlenden oder unvollständigen Abdruck als Anlass für eine kostenlose Verwarnung nannten. Es gab verschiedene Gerichtsurteile vor den einzelnen Gerichten, manchmal gab es eine Rechtsverletzung, andere sehen gewisse Verletzungen der Abdruckpflicht als nicht strafbar an. Aufgrund der Rechtsprechung ist es sinnvoll, ein rechtsgültiges Impressum auf der Website vorzusehen.

Doch wer benötigt einen Abdruck? Nach §5 des Telemediengesetzes (TMG) bedürfen geschäftsähnliche Online-Dienste eines Impressums. Inwiefern und ab wann eine Website "geschäftsmäßig" geführt wird, ist mehr als nur ein Streit. 55 des Rundfunkstaatsvertrages (RstV) schreibt die Pflicht vor, den Inhalt der Website mit einem Impressum zu versehen. Jeder, der eine Website unterhält, die nicht ausschließlich privaten oder familienbezogenen Zielen dienen soll, muss daher folgende Angaben leicht verständlich, direkt zugänglich und dauerhaft zugänglich sein: Name und Adresse und bei Rechtspersonen auch Name und Adresse des Bevollmächtigten.

Benötigen die privaten Websites ein Impressum? Im Vorfeld erfordert eine reine Privat-Homepage kein Impressum gemäß 5 TMG, da wir hier von einem geschäftsmäßigen Online-Service ausgehen, der dann aber ein rechtlich gültiges Impressum erfordert. Auch § 55 RStV sieht kein Impressum für Websites vor, die ausschließlich privaten oder familienbezogenen Zielen gewidmet sind. Schon ein einzelnes, selbst installiertes Werbe-Banner kann ausreichen, dass Ihre persönliche Homepage keine eigene Homepage mehr ist.

Prinzipiell kann nur gesagt werden, dass eine eigene Homepage nur dann kein rechtlich gültiges Impressum benötigt, wenn sie wirklich nur rein privaten und familiären Inhalt hat, z.B. eine eigene Haustierseite, die eigene Homepage der eigenen vier beinigenden Familien oder dergleichen und keine selbst installierten Banner hat.

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