Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung öffentlicher Dienst
Warnung vor dem öffentlichen DienstMahnung
Lieber Kollege A., trotz der wiederholten Warnungen Ihres Bereichsleiters, Monsieur B., die in unserem Unternehmen gültigen Leitlinien einzuhalten, haben Sie am 6. Juli 2011 wieder einmal Ihre Arbeitsanweisung bei der Verarbeitung der Arbeitsgänge XYZ ignoriert. Wozu eine Warnung? Hinweise, Hinweise, Ablehnungen, Warnungen und Warnungen sind Teil der operativen Wirklichkeit.
Die Warnung ist von besonderer Wichtigkeit, da sie der erste Baustein für weitere beschäftigungsrechtliche Massnahmen sein kann. Ein Warnhinweis muss enthalten: eine genaue Beschreibung des Missbrauchs, die Gefahr von "arbeitsrechtlichen Konsequenzen" im Wiederholungsfalle. Dabei ist es nicht wichtig, dass der Ausdruck "Warnung" explizit vorkommt. Warnungsfunktion der WarnungDer Dienstgeber weist darauf hin, dass er die Verletzung eines Arbeitsvertrages akzeptiert, indem er droht, in einem wiederholten Fall "arbeitsrechtliche Konsequenzen" (Versetzung, Entlassung, Abberufung sind eingeschlossen) auszulösen, oder indem er darauf hinweist, dass die Existenz des Beschäftigungsverhältnisses bedroht ist.
Obwohl Warnungen im Einzelnen gerechtfertigt sein können, setzen Unternehmer dieses Mittel oft mit ganz anderen Zielen ein. Die Rechtssprechung erfordert eine Verwarnung als Voraussetzung für die Beendigung bei verhaltensbedingter Aufhebung. Warnungen werden auch als Mittel der Disziplin verwendet, sie schaffen ein Klima der Angst und somit auch als Mittel zur Verbesserung der Leistung.
Von wem kann eine Verwarnung ausgesprochen werden? Jeder, der auch zur fristlosen Entlassung befugt ist (Arbeitgeber, Personalverwaltung etc.), kann eine Mahnung aussprechen. Das Bundesarbeitsgericht weist darauf hin, dass auch jeder zur Verwarnung berechtigte Aufseher zur Verwarnung befugt ist. Gilt das nur für Warnhinweise? Nein! Entgegen der landläufigen Meinung sind auch verbale Warnungen erlaubt. Im Falle einer schriftlichen Verwarnung ist darauf zu achten, dass diese auch übergeben wird.
Vor einer Verwarnung muss immer ein Mitarbeiter gehört werden. Andernfalls ist die Warnung formal ineffizient. Gibt es Warnhinweise in der Personendatei? Ein Warnhinweis bei geringfügigen Zuwiderhandlungen kann somit bereits nach einem Jahr seine Wirksamkeit einbüßen, bei schwerwiegendem Missbrauch kann er aber auch länger als zwei Jahre wirksam werden.
Ein Warnschreiben ist eine erforderliche Vorbereitung auf arbeitsrechtliche Vorkehrungen. Zunächst ist zu beachten, dass die Warnung erst bei der Abgabe ohne Kommentar zur Kenntnis genommen wird. Erweist sich die Verwarnung als ungerechtfertigt, muss eine Erklärung verfasst werden, die sich speziell auf die ermahnte Handlung bezieht (z.B. Korrektur des Sachverhalts), diese Erklärung mit dem Betriebsrat und/oder der Industriegewerkschaft konsultiert und dem Auftraggeber mit der Bitte, die Verwarnung aus der Personendatei zu streichen, übermittelt wird.
Verweigert der Dienstherr, eine unberechtigte Verwarnung aus der Belegschaftsakte zu entfernen, kann das Gericht angerufen werden, um die Verwarnung zu entfernen. Ein Abmahnschreiben ist in jedem Fall unberechtigt, wenn es auf unrichtigen Fakten oder Einschätzungen basiert, wenn die Pflichtverletzung dem Mitarbeiter nicht nachgewiesen werden kann oder wenn das Abmahnschreiben auf einer unangemessenen juristischen Beurteilung des Verhaltens basiert.
Wie kann der Betriebs- oder Mitarbeiterrat bei Warnungen vorgehen? Juristisch nur wenig, denn der Arbeitsrat hat weder einen Informationsbedarf noch ein Recht auf Mitsprache bei Mahnungen. Die Personalvertretung nach dem LPVG NRW hat jedoch das Recht, gehört zu werden und kann keiner Verwarnung zuwiderlaufen. Es wird geprüft, ob es Sinn macht, die Verwarnung auf dem Rechtsweg aus der Akte zu entfernen.