Kündigungsfrist Wohnung Mieter

Ankündigungsfrist für Wohnungsmieter

Programm) an den Mieter einer Erdgeschosswohnung. Darüber hinaus sollte der Vermieter der weiteren Nutzung der Wohnung im Kündigungsschreiben widersprechen. Härtefall für Mieter: Einspruch gegen die Beendigung Das Bundesgericht hat die Voraussetzungen für die Härtefallprüfung von Mietern bei der Abmeldung festgelegt. Gemäß 574 BGB kann der Mieter der Beendigung des Mietverhältnisses und der Fortsetzung des Mietverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen zustimmen. Seit 1997 sind die Angeklagten Mieter einer Dreieinhalb-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoß eines Mehrparteienhauses.

Die Vermieterin (die im Zuge der Klage verstarb) hat den Mietvertrag mit der BegrÃ?ndung beendet, dass er die Wohnung fÃ?r die vierköpfige Wohngruppe seines Sohns, die zuvor in der Wohnung im oberen Stockwerk wohnte und die Wohnung des Angeklagten zusammenlegen wollte, um mehr Lebensspielraum fÃ?r seine eigene Wohnung zu gewinnen, um die zuvor beschrÃ?nkten Lebensbedingungen zu beseitigen.

Der Angeklagte widersprach der Entlassung und behauptete unter anderem, dass der Junge die leere Dachwohnung abwechselnd mit seiner Gastfamilie nützen kann. Auf jeden Fall können sie - die Angeklagten - aus persönlichen Gründen die Fortführung des Pachtverhältnisses fordern, da der 1930 gebürtige Angeklagte über mehrere Gesundheitseinschränkungen verfügt und an einer einsetzenden Erkrankung leidet, die sich zu verschlechtern droht, wenn er aus seiner vertrauten Umwelt ausbricht.

Geht das bisherige Heim verloren, lässt sich ein Wechsel in ein Seniorenpflegeheim nicht vermeiden; insofern weigert sich die noch lebhafte Angeklagte jedoch, sich von ihrem Mann zu lösen oder selbst in ein Seniorenpflegeheim zu gehen. Das von den Nachkommen des früheren Grundbesitzers verfolgte Räumungsverfahren war vor den unteren Gerichten erfolgreich.

Das Berufungsgericht ist der Ansicht, dass vor allem die Angeklagten keine Fortführung des Pachtverhältnisses gemäß 574 Abs. 1 BGB haben. Es stimmt, dass die Argumente des Angeklagten aus Gründen der Härte als richtig angesehen werden können. Nichtsdestotrotz hatten sie keinen Anspruch mehr auf Bevorzugung der Vermieter, nicht mehr auf dem eigenen Grundstück in engen Wohnungsverhältnissen zu wohnen, die für eine Gastfamilie mit zwei Kinder nicht geeignet waren oder auf das Dachgeschoss verwiesen werden sollten.

Er hat die Besonderheit der sorgsamen Sachverhaltsermittlung und Interessenabwägung bei der Härtefallprüfung nach § 574 Abs. 1 BGB hervorgehoben. Vor allem darf eine (mutmaßliche) Behauptung über angebliche Härtefälle nicht dazu verleiten, sich zum Schaden des Pächters ein gründliches und unabhängiges Urteil über die betreffenden Belange zu bilden.

BGB kann der Mieter einer an sich begründeten ordentliche Auflösung der Mietverhältnisse entgegenwirken und die Fortführung des Vertrages fordern, wenn die Auflösung des Vertrages für ihn eine auch unter Berücksichtigung der legitimen Belange des Mieters nicht zu rechtfertigende Belastung darstellen würde. Die Folgen eines Umzugs für den Mieter müssen sich klar von den typischen Schwierigkeiten eines Wohnungswechsels unterscheiden, um als geeigneter Grund für eine Notlage angesehen zu werden.

Sie beschränkte sich dann aber darauf, die Aussage des Beklagten über die Härtegründe formell zu implizieren und zu dem Schluss zu kommen, dass diese Härtefälle in keiner Hinsicht Priorität vor den Belangen des Vermieters haben. So versäumte es das Oberlandesgericht, die existenzielle Wichtigkeit der Aufrechterhaltung der früheren Wohnung in der erforderlichen Art und Weise, wie sie in der Vorlesung des Beklagten zum Ausdruck kam, anzusprechen.

Vor allem bei unmittelbar bevorstehenden schweren Gesundheitsschäden oder tödlichen Gefährdungen sind die Richter jedoch verfassungsmäßig verpflichtet, ihre Entscheidungen auf eine solide Basis zu stützen, Beweisanträge besonders genau zu prüfen und die daraus entstehenden Risiken bei der Interessenabwägung ausreichend zu berücksichtigen. Wenn ein Mieter - wie hier - solche gravierenden Gesundheitsauswirkungen eines Zwangswechsels behauptet, müssen sich die Gerichtshöfe mangels eigener Expertise ein exaktes und nicht nur oberflächlich klebriges Abbild beschaffen, mit dessen fachkundiger Unterstützung Gesundheitsauswirkungen für den Mieter mit einem Einzug im Detail zusammenhängen, vor allem welche Schweregrade gesundheitlicher Beeinträchtigungen zu erwarten sind und mit welcher Eintrittswahrscheinlichkeit dies eintreffen kann.

Nur so sind die Richter in einem solchen Falle in der Lage, die mit dem Einzug verbundenen Folgen für den Mieter im Zusammenhang mit der nach 574 Abs. 1 BGB erforderlichen Verwiegung angemessen abzuwägen.

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