Vorlage Kündigung Arbeitsvertrag durch Arbeitnehmer

Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer

Wer nämlich seinen Arbeitsvertrag kündigen möchte, muss einige Punkte beachten. Kündigung des Arbeitsvertrages durch die Mitarbeiter. Auch nicht durch eine ordentliche Kündigung. Worauf ist bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer zu achten? Sie können auch Angaben zum Arbeitsvertrag machen.

Grundlegende Voraussetzungen für die Kündigung

Ein attraktiverer Arbeitsplatz, kaum Karrieremöglichkeiten, Veränderungen im Privatleben oder schlicht der Wille zu einer neuen Berufsaufgabe - es kann viele Ursachen haben, warum sich ein Mitarbeiter für einen Arbeitsplatzwechsel entschließt. Ein Arbeitsvertrag kann wie fast jeder andere Arbeitsvertrag aufgelöst und das vorhandene Beschäftigungsverhältnis auflöst werden.

Um die Kündigung wirklich in Kraft treten zu lassen, muss der Arbeitnehmer jedoch einige wenige Dinge einhalten. Oberste Vorraussetzung für eine effektive Kündigung ist zunächst einmal, dass eine Kündigung überhaupt möglich ist. Wenn der Mitarbeiter einem unbefristeten Arbeitsvertrag zugestimmt hat, ist diese grundlegende Bedingung gegeben. Ein befristetes Beschäftigungsverhältnis ist etwas komplizierter.

Ein vorzeitiges Ausscheiden während der Laufzeit eines befristeten Arbeitsvertrages ist prinzipiell nicht möglich. Darüber hinaus gibt es zwei weitere Bedingungen, die in jedem Falle erfüllt sein müssen: Zum einen die schriftliche Form. Die Kündigung muss immer in schriftlicher Form erfolgen, um wirksam zu sein. Die Stornierung muss in schriftlicher Form erfolgen und von Hand unterschrieben werden.

Die Kündigung ist daher unwirksam, wenn sie verbal, per E-Mail oder per Telefax ergeht. Die Kündigung kann nur in Kraft treten, wenn sie beim Auftraggeber eingeht. Wird der Dienstgeber nicht entlassen, kann er nicht wissen, dass das Dienstverhältnis aufzulösen ist. Der Zeitpunkt, an dem die Kündigung beim Auftraggeber eintrifft, ist auch im Zusammenhang mit der Frist von Bedeutung.

Damit die Stornierung auch wirklich eintrifft, ist es empfehlenswert, sie selbst einzureichen und sich die Quittung bestätigen zu lassen. 2. Erfolgt die Kündigung per Einschreibebrief mit Empfangsbestätigung. Im Falle einer Kündigung wird zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung prinzipiell differenziert. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist eine ausserordentliche Kündigung möglich.

Dies muss so gravierend sein, dass es für den Arbeitnehmer unzumutbar ist, das Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen. Eine ausserordentliche Kündigung kann als Kündigung ohne Einhaltung einer Frist, d.h. mit Sofortwirkung, ausbedungen werden. In der Regel wird jedoch ein Beschäftigungsverhältnis beendet. Unter ordentlicher Kündigung versteht man eine Kündigung, bei der die vereinbarten Kündigungsfristen einhalten werden.

Die Kündigungsfristen richten sich nach dem Arbeits- oder Kollektivvertrag, andernfalls gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. In den meisten Fällen kann der Arbeitnehmer seinen Arbeitsvertrag jedoch während der Bewährungszeit mit einer Frist von zwei Wochen und nach Ende der Bewährungszeit mit einer Frist von einem Monat zum fünfzehnten oder zum Ende des Monats auflösen. Das Entlassungsschreiben muss deutlich und unmissverständlich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinweisen.

Grundsätzlich genügt es daher, wenn der Arbeitnehmer seinen eigenen Vor- und Nachnamen nennt und die Kündigung ausspricht. Im Entlassungsschreiben sollte auch angegeben werden, wann das Beschäftigungsverhältnis endet. Der Mitarbeiter kann ein bestimmtes Tagesdatum vorgeben. Wenn er sich wegen der Kündigungsfristen nicht ganz sicher ist, kann er auch ganz normal zum nächst möglichen Termin aussteigen.

Entgegen der oft geäußerten Vermutung muss der Grund für die Kündigung nicht bekannt gegeben werden. Er kann erläutern, warum er das Beschäftigungsverhältnis kündigt, ist aber nicht dazu gezwungen. Nur bei außerordentlicher Kündigung besteht eine Ausnahmeregelung. In diesem Fall sieht das Gesetz vor, dass der Grund für die Kündigung auf Verlangen anzugeben ist. Ein weiterer häufiger Irrglaube ist, dass eine Kündigung vom Adressaten zu bestätigen ist.

Obwohl es Usus ist, den Erhalt der Kündigung zu bestätigen, ist im Falle einer effektiven Kündigung aus juristischer Hinsicht keine Zusage erforderlich. Mit der Kündigung kann der Mitarbeiter auch seinen verbleibenden Jahresurlaub geltend machen. Vielfach ist der Dienstgeber auch damit einverstanden, dass der bestehende Anspruch während der Kündigungszeit aufgebraucht wird.

Im Prinzip gilt jedoch die gleiche Regelung wie bei einem Normalurlaub. So kann der Dienstgeber z.B. den Arbeitsausfall ablehnen, wenn die Unternehmenssituation dies nicht erlaubt. Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer in seiner Kündigung angeben, dass sein Dienstgeber ihm eine Arbeitsreferenz auszustellen hat. Wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitsvertrag beendet und die neue Stelle nicht funktioniert, muss er von der Agentur für Arbeit ein Verbot erwarten.

Meine sehr geehrten Damen u. Herren, ich beende den mit Ihnen abgeschlossenen Arbeitsvertrag unter Vorbehalt der vertraglichen Vereinbarung von ____________________________. Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfristen werde ich den Vertrag wider Erwarten schnellstmöglich kündigen. Zugleich stelle ich einen Antrag auf Urlaub am Ende der Vorlaufzeit.

Das sind immer noch _____ Tage, also ist der __________________________ mein letztes Werk. Hervorheben möchte ich, dass meine Entlassung ausschließlich aus privaten Gründen erfolgt.

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