Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Fristlose Kündigung Zeugnis
Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ZertifikatArbeitsgesetz - Muss der Raub im Hinweis des Arbeitgebers genannt werden? Espresso-Kasse
Die ist auf frischer Tat ertappt und ohne Vorankündigung freigelassen worden. Die Arbeitgeberin möchte den Fall lieber nicht auf dem Zeugnis anführen. "Espresso" sagt, was in das Zeugnis kommt und wie es sein kann. Hier ist Irene HÄBERLI im Clinch: Als unabhängige Personal-Dienstleisterin schreibt sie Referenzen für mittelständische und kleine Firmen. Bei fristloser Kündigung:
Wie sieht der Bericht aus? Die Arbeitgeberin beauftragte Irene HÄBERLI mit der Erstellung eines Arbeitszeugnisses. Wenn in einer Arbeitsreferenz nicht das Ende eines Monats als Abgangsdatum genannt wird, erkennt der versierte Personalspezialist auf Anhieb, dass etwas nicht stimmt. Wenn sich in einem Zeugnis für einen zukünftigen Auftraggeber wesentliche Tatsachen verbergen, kann es zu Problemen kommen: Bei einem Buchhalter, der am Arbeitsplatz Gelder veruntreut hat, hat das oberste Bundesgericht den ehemaligen Dienstherrn zur Entschädigung verurteilt.
Er hatte die Unterschlagung seines früheren Mitarbeiters im Bericht nicht genannt. Der neue Mann verklagt den bisherigen Auftraggeber. Durch die Entscheidung war der bisherige Unternehmer dazu gezwungen, dem neuen Unternehmer 150'000 CHF Schadenersatz zu zahlen. Der Bundesgerichtshof entschied, dass ein solcher Fall in einem Stellennachweis zu erwähnen ist (Entscheidung s. Linkbox).
Das Zeugnis muss richtig, eindeutig, vollständig und gütig sein. Eine Bescheinigung muss aber auch stimmen: Sie darf nichts Objektives beinhalten und der Auftraggeber darf nichts Wesentliches verbergen. Wenn Sie Ihren Auftraggeber bestehlen, bieten Sie ihm einen Kündigungsgrund an. Schwere Körperverletzungen sind für die Bewertung des Verhalten maßgeblich und müssen daher in einem Bericht genannt werden.
Richtig ist die Verletzung der Pflicht des Arbeitnehmers zu erwähnen. Doch was er tat, gehörte nicht in die Zeugenaussage. Denn: Zum einen besteht die Vermutung der Unschuld bis zur endgültigen Entscheidung und zum anderen ist nicht die juristische Eignung entscheidend für die Entlassung, sondern der Treuebruch. Dabei ist es jedoch von Bedeutung, dass der Auftraggeber die Leistungen und das Handeln während der gesamten Beschäftigungszeit - also nicht ausschließlich vor dem Hintergrund fristloser Kündigung - sachgerecht beurteilt.
Verbrechen, die ein Arbeitnehmer in seiner freien Zeit begeht, dürfen nur dann im Hinweis des Arbeitgebers genannt werden, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der Beschäftigung stehen.