Bestandteile Abmahnung

Komponenten einer Warnung

Eine Warnung und was sind ihre Bestandteile? Die drei Elemente einer Warnung: Zeit, Ort und Art der Vertragsverletzung. Eine richtige Warnung erfordert etwas mehr. Ein Warnhinweis hat mehrere obligatorische Elemente. Fehlt eines dieser Elemente in der Warnung, ist es unwirksam.

Der Warnhinweis und seine Bestandteile

Es wird darauf hingewiesen, dass die zu warnende Person gebeten wird, in Zukunft von jeglichem mutmaßlichen rechtswidrigen Handeln Abstand zu nehmen. Der Warnhinweis ist ein informeller Rechtsakt und kann z.B. auch verbal oder per E-Mail erteilt werden. sind Teil einer Warnung: Darstellung der Beanstandung und Bezugnahme auf die Unrechtmäßigkeit des Handelns; die Darstellung muss so eindeutig sein, dass die ermahnte Partei die behauptete Zuwiderhandlung tatsächlich begreifen kann; Setzen einer angemessenen Frist für die Einreichung, kombiniert mit der Drohung einer gerichtlichen Verfolgung, wenn die Frist erfolglos abläuft (die ermahnende Partei muss klargestellt werden, dass sie Grund hat, eine Handlung i einzureichen.

S. d. 93 ZPO!); oft werden Warnungen mit sehr kurzen Terminen versandt, um den Zeitdruck auf die gemahnte Person zu verstärken; normalerweise sind Arbeitsstunden oder einige Tage nicht zulässig und die Deadline wird dann auf einen angemessenen Zeitraum ausgedehnt, in der Regel auf 1Woche (, wie auch vom Amt für Wettbewerbsrecht am 31.03.20041 beschlossen).

Dieser immer noch sehr knappe Termin beruht darauf, dass derjenige, der die Verwarnung ausspricht, als nächstes vor den Gerichtshof gehen will und beispielsweise bei der Einreichung eines Antrags auf einstweilige Anordnung die Notwendigkeit eines raschen Rechtsschutzes nachweisen muss. Der Erhalt der Abmahnung ist als Rechtsgeschäft und nicht als Absichtserklärung übrigens nicht erwünscht!

Fehlende Kenntnisse der ermahnten Partei der Abmahnung schließen daher die Wirkung der Abmahnung nicht aus. Die Person, die die Warnung ausspricht, muss nur nachweisen, dass die Warnung ordnungsgemäß gesendet wurde. "1 "1 In seinem Mahnschreiben (....) hat der Kläger dem Beklagten eine vernünftige Fristsetzung auferlegt. Von einer Geeignetheit ist auszugehen, wenn der Beschwerdeführer genügend Zeit hat, die rechtliche Situation entsprechend der Situation des Einzelfalls und unter Beachtung der legitimen Belange des Geschädigten zu prüfen und gegebenenfalls auch Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen (....).

Im Normalfall ist ein Zeitraum von einer Stunde genügend (....). Die von der Klägerin eingeräumte siebentägige Schutzfrist war auch im jetzigen Falle sachgerecht. Die fragliche Zuwiderhandlung ist in der Tat und rechtlich keineswegs kompliziert, so dass dem Beklagten keine lange Überprüfungs- und Reflexionsfrist gewährt werden musste.

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