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Minijob 400
Der Minijob 400Seitenjob / Minijob / 400? Basis.
Minijob, 400 EUR Arbeit, kleine Arbeit auf einen Blick
Mini-Arbeitsplätze sind für den Auftraggeber ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit bei geringem Zeitaufwand. Die 400 EUR Arbeitsplätze sind für den Mitarbeiter steuer- und zollfrei und es gelten die "brutto gleich netto". Bei einem Minijob kann der Mitarbeiter Steuer und Beiträge einsparen, da die Steuer - und Sozialbeiträge in dieser Teilzeitbeschäftigung vom Dienstgeber in voller Höhe als Pauschalbetrag bezahlt werden.
Der Minijob-Mitarbeiter ist damit grob = reinrassig. Mini-Jobs sind flexibel und leichter zu bearbeiten als die sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverträge, da die Mini-Jobs mit weniger administrativem Aufwand einhergehen. Nur ein Minijob muss vom Auftraggeber beim Minijobcenter und der Berufshaftpflichtversicherung angemeldet und abgerechnet werden. Im Unterschied zur Kurzzeitbeschäftigung kann beispielsweise ein 400-Euro-Job / Minijob professionell und damit auf Dauer durchgeführt werden.
Im Regelfall sind 400 EUR Job-Mitarbeiter weniger stark in das Geschäft und die Arbeitsabläufe integriert als festeingestellte. Arbeitnehmer bei "400 Euro" werden oft als "flexible Reserve" angesehen - dementsprechend wird ein besonders hohes Maß an Einsatzflexibilität verlangt und je nach Arbeitsart werden einige der 400 Euros vor allem in belastenden Stoßzeiten ausgenutzt.
Die erleichterte Abwicklung des Minijob mit dem Minijobcenter bedeutet, dass der Auftraggeber weniger Verwaltungsarbeit hat, aber etwas mehr als 30 Prozentpunkte an Pauschalgebühren zahlen muss. Das bedeutet, dass die Steuerbelastung des Arbeitsgebers bei einem Minijob größer ist als bei einem beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Einkommensgrenze: Das Einkommen eines Mini-Jobs ist auf 400 EUR pro Kalendermonat beschränkt.
Gemäß 8 Abs. 1 S. 1 S. 1 Sozialgesetzbuches ( "SGB IV") besteht eine "geringfügige Beschäftigung" nur, wenn die Vergütung 400 EUR pro Kalendermonat nicht überschreitet. Es gibt keine Beschränkung der Arbeitszeiten für einen Minijob. Flexibilisierung der Einkommensgrenze im Minijob: Es ist auch möglich, die monatliche Einkommensgrenze von 400 EUR vorübergehend zu überschreiten, ohne den Minijob-Status zu verlieren.
Wenn die 400 EUR in Einzelmonaten übertroffen werden, müssen die Einnahmen im Minijob in den anderen Folgemonaten dementsprechend geringer sein. Insgesamt darf die Jahresverdienstgrenze im Minijob jedoch 4.800 EUR nicht ueberschreiten. Bei nicht vorhersehbaren Ausnahmefällen kann aber auch die Jahreslimite von 4.800 EUR übertroffen werden (z.B. zusätzliche Arbeit im Falle einer unvorhergesehenen Krankheit eines Mitarbeiters; dies ist jedoch nicht möglich, z.B. bei absehbarer Urlaubsvertretung).
Aus Sicherheitsgründen sollte dies im Vorfeld mit dem Minijobcenter abklärt werden. In der Höchstgrenze von 4.800 EUR sind Sonderleistungen wie Weihnachts- und Feiertagsgeld enthalten. Dementsprechend sind diese Auszahlungen bei der Berechnung der Einkommensgrenze zu berücksichtigen. Wird die Einkommensgrenze überschritten, geht dem Arbeitsverhältnis der Stellenwert eines Minijobs verloren. Die Höchstgrenze für die steuerfreien Sachbezüge beträgt monatlich 44 EUR.
Steuer am Minijob: Der Minijob ist für den Mitarbeiter in der Regel umsatzsteuerfrei. Liegt das Einkommen unter den Freibeträgen des Besteuerungsminimums (8. 004 EUR p. a.), kann diese 2 %ige Pauschale gespart werden. Der Minijob wird dann aber mit einer Lohnabgabekarte mit entsprechendem höheren administrativen Aufwand registriert.
Von der Steuerbefreiung von Mini-Jobs profitiert insbesondere der Mitarbeiter mit einem höheren Arbeitseinkommen und hoher Steuerquote. Die Einkünfte aus dem Minijob werden nicht zu anderen Einkünften, z.B. aus der Haupttätigkeit, addiert. Allerdings darf der Minijob nicht beim gleichen Auftraggeber wie die Haupttätigkeit stattfinden. Sozialversicherungsbeiträge für den Minijob: In der Regel werden für den Mitarbeiter im Minijob keine Sozialversicherungsbeiträge fällig.
Bei Mini-Jobs zahlt der Unternehmer mehrere Pauschalsteuern und Sozialversicherungsbeiträge von knapp über 30 Prozent. Darin enthalten ist derzeit eine Sozialversicherungspauschale von 2 vH. Der Pauschalbetrag für den Minijob wird an das Minijob-Center gezahlt. Das Minijobcenter gibt die Mittel seinerseits an die jeweiligen Träger der Sozialversicherung und das Steueramt weiter.
Für Privatversicherte, die eine Teilzeitbeschäftigung auf 400-Euro-Basis haben, können Unternehmer die Kostenpauschale von 13% für die gesetzlichen Krankenkassen sparen. Wenn Sie einen Familienmitversicherungsanspruch haben, wird dieser auch dann beibehalten, wenn Sie einen 400-Euro-Job annehmen. So sind Sie trotz Minijob immer noch kostenlos in der Krankenkasse versichert. Für berufstätige Studierende ist nur die 2-prozentige steuerliche Pauschalierung für den Minijob gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB zu zahlen.
Weil für Studierende in Minijobs keine pauschalen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen, sind Studierende daher besonders vorteilhafte Arbeitnehmer für sie. Vorzeitige Pensionierung und Invalidenrentner können mit einem Minijob maximal 350 EUR verdienen. Sozialversicherungsansprüche im Minijob: Die vom Dienstgeber an die Rentenversicherung zu leistenden Leistungen bilden Rente.
Wegen des verhältnismäßig geringen Verdienstes im Minijob sind diese jedoch nicht besonders hoch und belaufen sich je nach Höhe des Verdienstes auf wenige EUR. Die Pensionsansprüche des Arbeitnehmers können jedoch gegen kleine, freiwillige Zusatzbeiträge erheblich erhöht werden. Auch wenn der Dienstgeber einen Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse leistet, gibt es für den Dienstnehmer in der 400-Euro-Stelle keine Forderungen aus der Krankenkasse.
Selbst als Arbeitnehmer auf 400-Euro-Basis hat man bei unverschuldeten Krankheiten einen Leistungsanspruch von 6 Wochen auf Krankengeld. Für seinen Mitarbeiter im Minijob zahlt der Dienstgeber für die gesetzlich vorgeschriebene Unfall-Versicherung einen Beitrag an die zuständige Berufsorganisation. Beim Minijob gibt es einen entsprechenden Schutz für Arbeitsunfälle oder Unfälle auf dem Weg zur Erwerbstätigkeit.
Mini-Job in Privathaushalten: Mini-Jobs in Privathaushalten spielen bei der Randbeschäftigung eine besondere Rolle. Dementsprechend sind die Mini-Jobs in der Privatwirtschaft steuerlich wesentlich besser dran als die gewerblichen Mini-Jobs. Der Pauschalbeitrag für den Privatunternehmer beträgt nur 12% und ein kleiner Beitrag für die Entgeltfortzahlung im Erkrankungsfall.
Der pauschale Freibetrag für Mini-Jobs in privaten Haushalten beträgt nur rund 13,7 Prozentpunkte. Darüber hinaus können Privatkunden von Mini-Jobs 10 Prozentpunkte der Mini-Jobs für haushaltsbezogene Dienstleistungen von der eigentlichen Steuerschuld einbehalten! Wie im kaufmännischen Sektor erhält der Mitarbeiter im Minijob den vollen Lohn (brutto=netto). Auch das Registrierungsverfahren für den Unternehmer wurde gegenüber dem kommerziellen Sektor vereinfachen.
Die Verdienstregelungen sind die gleichen wie für Mini-Jobs im Gewerbe. Maximal 400 EUR pro Kalendermonat oder 4.800 EUR pro Jahr können durch den Minijob eingenommen werden. In einem Privathaushalt beschränkt sich die Tätigkeit eines Mini-Jobs auf die Arbeit, die in der Regel von Haushaltsangehörigen ausgeübt wird. Dazu gehören haushaltsübliche Aktivitäten wie Reinigen, Mangeln, Gärtnern, Kinderpflege, Pflege, Stillen oder auch privatwirtschaftliche Hauswartstätigkeit.
Firmen können keine Mini-Jobs mit den Vorschriften eines Privathaushaltes durchführen. Mehrfache Mini-Jobs: Es ist kein Problem, mehrere Mini-Jobs auf einmal zu haben - aber auch in diesem Falle darf das Gesamteinkommen aus der Gesamtsumme aller Mini-Jobs 400 EUR oder wie oben erwähnt 4.800 EUR pro Jahr nicht übersteigen.
Jedoch ist eine Verknüpfung mehrerer Mini-Jobs nur möglich, wenn keine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ausgeübt wird! Neben dem Hauptberuf Minijob: Wenn weitere Mini-Jobs akzeptiert werden, werden sie der Sozialversicherungspflicht hinzugefügt und sind somit nicht mehr steuer- und zollfrei, auch wenn die Beitragsbemessungsgrenze von 400 EUR pro Monat nicht überschritten wird. Kurzzeitbeschäftigung, Mid-Job oder Selbständigkeit können neben einem Minijob mit ihren entsprechenden Vorzügen eingesetzt werden.