Kann man Em Tickets Weiterverkaufen

Darf ich Em-Tickets weiterverkaufen?

Wenn das Ticket auch für den privaten Gebrauch erworben wurde, darf der Weiterverkauf nicht untersagt werden. Aus Zeitmangel muss ich diese beiden Tickets verkaufen. Egal, was kommt, Kinokarten. Wie kann ich Tickets kaufen?

Kann ich EM-Tickets weiterverkaufen? EM 2012 EM Polen & Ukraine

"Kann ich EM-Tickets weiterverkaufen?" Das werden sich viele Fussballfans im Hinblick auf die Europameisterschaft 2012 fragen. Nein. Alle Bewerber, die über das amtliche Ticketportal der UEFA EURO 2012 Tickets erhalten haben, dürfen ihr eigenes Los für ein EM 2012 Match nicht abgeben, verlosen oder ausgeben.

Gemäß den AGB der UEFA für die EM 2012 erhalten die Bewerber eine Einlasskarte für den persönlichen Gebrauch für Sammelbestellungen. Er gibt die Restkarten seiner Sammelbestellung an seine Mitbesteller ("Gäste") zur Benutzung weiter. Diese darf nur bis zur Höhe des Nennwertes des EM-Tickets (zuzüglich der prozentualen Servicegebühr) erfolgen. Weder der Bewerber noch die Besucher dürfen ihr persönliches Ticket weiterverkaufen, feilbieten, weiterverkaufen oder anderweitig weitergeben", sagt die UEFA.

Die über die Portalseiten der 16 Landesverbände erworbenen Tickets für die EM2012 können bis 48 Std. vor dem betreffenden Match kostenfrei auf andere Besucher im Nutzerkonto des Bewerbers übertragen werden. Die neu ausgestellten Tickets werden jedoch nicht erneut ausgestellt. Die Eintrittskarte des Bewerbers kann jedoch nicht neu geschrieben werden. Ein Beispiel: Sie haben vier Karten für die Europameisterschaft 2012 Deutschland - Holland bestellt:

Eine für dich und je eine für deine Freunde Lukas, Bastian und Mario. In der Ukraine wird Mario eine ganze Weile vor dem Turnier erkrankt. Im User-Account auf dem UEFA-Ticketportal, bei dem Sie Ihre EM-Tickets gekauft haben, schreiben Sie das Ticket von Mario auf den neuen Titel um.

Die umgeschriebenen Tickets werden jedoch nicht erneut ausgegeben.

Der Wiederverkauf von EM-Tickets ist verboten?

Bei den Europameisterschaften steht das Viertelfinale vor der Türe und die Karten sind fast vergriffen. Doch was ist mit dem Wiederverkauf über Sekundärmärkte oder Auktionen? Im Jahr 2008 hat der BGH in einem Gutachten (I ZR 74/06) klargestellt, dass die Ventilatoren das Billett im Krankheitsfalle weiterverkaufen können müssen. In der Folge haben die Deutsche Fussball Bundesliga und die Union Europäischer Fussballverbände (UEFA) begonnen, Sekundärmärkte aufzubauen, über die die Fussballtickets von den Zuschauern vertrieben werden können.

Es gibt einen Verhaltenskodex für risikofreies Kaufen und Handeln. Die Hauptregel ist, dass sich die Clubs dazu verpflichten, den Zuschauern die Gelegenheit zu bieten, Tickets, die nicht verwendet werden können, weiterzuverkaufen. Außerdem sind die meisten Tickets jetzt auch personifiziert. Entweder ist der Käufer auf dem Schein aufgedruckt oder der Gast gibt sich selbst auf dem Schein ein, wobei der folgende Hinweis angebracht ist: "Der Schein ist nur für die Person gültig, die nach den Vorschriften auf der Kehrseite berechtigt ist" Ob es sich um einen reinen Inhaberausweis nach 807 BGB oder einen qualifizierten Ausweis nach 808 BGB handelt, ist ausschlaggebend, ob das Recht zum Betreten des Stadions mit seinem Erwerb selbst erlangt wird.

Vor diesem Hintergrund hat das Oberlandesgericht Hamburg 2014 entschieden, dass ein personalisierter Fahrschein, auf dem der spätere Namen eingetragen wird, als Ausweis zu betrachten ist (3 U 31/10). Bei der ersten Variante, bei der der Namen saufdruck am Anfang steht, kommt es auf die Bereitschaft des ausstellenden Unternehmens an, sich zu verpflichten, ob es sich um ein Legitimationsdokument handele.

Ein weiterer Fortschritt im Kartenverkauf ist, dass die Clubs ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen (ATGB) umgestellt haben. In der Vergangenheit gab es ein allgemeines Wiederverkaufsverbot. Seitdem es den "Fair Play Code" gibt, gibt es eine grundsätzliche Vereinbarung zum Wiederverkauf. Sie besagt zum Beispiel, dass Tickets zum ursprünglichen Preis zuzüglich 15% Bearbeitungsgebühr zu verkaufen sind. Die Genehmigung wird nicht gegeben, wenn die Tickets über eine Internet-Auktion, z.B. über e-bay, ersteigert werden.

Zum Beispiel sind in den Ticketkonditionen der UEFA für Europameisterschaftskarten folgende Punkte aufgeführt: 1: "Der/die Bewerber kann/können seine/ihre Tickets an den/die Gast(e) weiterleiten, vorausgesetzt, dass: der/die Bewerber mit dem/den Gast(en) am Gewinnspiel teilnehmen; und dass das/die Ticket(s) für den persönlichen Gebrauch vorgesehen sind; und die Weiterleitung ohne zusätzliche Gebühr auf den Nominalwert des auf dem/den Ticket(s) angegebenen Wertes vorgenommen wird; und der/die durch diese Weiterleitung privilegierte(n) Gast(e) sich an diese Geschäftsbedingungen hält.

"Ob diese Wiederverkaufsklauseln überhaupt greifen, muss in einer Inhaltsprüfung gemäß 305 ff BGB nachvollzogen werden. Die widersprüchlichen Belange des Vereins, der UEFA und der Anhänger sind uneins. Überraschenderweise gibt es keine Bestimmung, da inzwischen bekannt ist, dass die Verbände den Schwarzhandel und das Wiederverkaufsverbot in ihrem Atomgesetz anstreben.

Ein unzumutbarer Nachteil des ersten Käufers kann darüber hinaus nicht allein deshalb geltend gemacht werden, weil der Zweck des Vertrages durch das Angebot in Frage gestellt wird. Beim Abwägen der Interessen zugunsten der Klubs wird argumentiert, dass die Sicherheit der Stadien durch unkontrollierte Ticketverkäufe beeinträchtigt wird. Ein Argument dagegen ist, dass ein Verband den Kauf nicht steuern kann, wenn ein Originalkäufer Tickets nach dem AGB kauft und diese dann an Bekannte oder seine Angehörigen gibt.

Verbände bemühen sich auch, sekundäre Käufer in ihr AGB aufzunehmen und zu ahnden. Das kann jedoch nicht gelingen, da die beiden Parteien die Bestimmungen des Atomgesetzes nur effektiv vereinbaren. In den Anwendungsbereich können die Nebenkäufer nicht aufgenommen werden, da sie nicht fristgerecht (d.h. vor Vertragsabschluss) entgegen 305 Abs. 2 BGB vom Kartenaufdruck erfahren.

Prinzipiell ist weder der Erwerb noch der Vertrieb von Eintrittskarten per se gesetzlich ahnden. Seien Sie aber vorsichtig, wenn der Einkäufer weiß, dass das Los gesperrt ist. Bei den Europameisterschaften werden die Sicherheitschecks am Einlass verstärkt, wo eventuell auch Besucherausweise überprüft werden können.

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