Abmahnung Whatsapp

Warnung Whatsapp

Nach einem Urteil eines deutschen Gerichts können WhatsApp-Nutzer theoretisch gewarnt werden. Heißt das, dass Whatsapp-Benutzer gewarnt werden können? WhatsApp-Nutzer könnten mit Warnungen konfrontiert werden. Ist nun jeder Benutzer mit einer WhatsApp-Warnung bedroht? WhysApp Gerichtsurteil Warum den Nutzern jetzt Abmahnungen drohen.

Warnungsgefahr: Ist die Verwendung von WhatsApp unzulässig?

Eine Entscheidung in einem Custody-Fall hat die große Gemeinschaft der WhatsApp-Nutzer verärgert. Infolgedessen laufen alle Smartphone-Besitzer mit WhatsApp-Konten Gefahr, von jedem auf ihrer Liste benachrichtigt zu werden. Jeder, der ein Konto einrichtet, muss auch den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von WhatsApp Inc. beipflichten. Ganz praktisch heisst es: "Sie stellen uns regelmässig die Rufnummern der WhatsApp-Nutzer und Ihrer anderen Kontakte in Ihrem Handy-Adressbuch zur VerfÃ?gung.

Sie bestätigen, dass Sie berechtigt sind, uns solche Rufnummern zur Erbringung unserer Dienstleistungen zur VerfÃ?gung zu stellen.". Die Problematik: Benutzer sind nur dann berechtigt, wenn sie die Einwilligung der Inhaber aller hinterlegten Rufnummern haben. Zum Schutz ihres Sohnes und sich selbst vor Warnungen muss die betroffene Person bei jedem einzelnen Ansprechpartner im Speicher des Telefons die Erlaubnis erhalten, die Informationen mit WhatsApp zu teilen.

Einigkeit besteht darüber, dass eine große Welle von Warnungen im Privatsektor nicht zu erwarten ist. Wenn Sie die Kundendaten auf einem Mobiltelefon mit einem WhatsApp-Konto speichern, können Sie eine große Anzahl von Benutzernamen und Rufnummern an die Facebook-Tochter weitergeben. Zudem hat das Gericht erneut auf das Geschäftsgebaren von WhatsApp hingewiesen.

Wenn Sie eine Privatperson sind und Angst vor Warnungen haben, sollten Sie zuerst feststellen, welche Kontaktpersonen kein WhatsApp-Konto haben. Wenn eine Bekannte darauf besteht, ihre Telefonnummer nicht an WhatsApp weiterzugeben, ist das Entfernen aus der Liste im Moment die einzige Lösung. Wenn Sie eine große Anzahl von Kontakten auf Ihrem Mobiltelefon speichern, können Sie sich vor Warnungen bewahren, indem Sie Ihr WhatsApp-Konto nur über ein eigenes Mobiltelefon verwenden.

Ist eine Warnung bedrohlich für WhatsApp-Benutzer? Gerichtsentscheidung führt zu wilden Mutmaßungen

Diese Gerichtsentscheidung zu WhatsApp könnte weit reichende Konsequenzen haben: Der Urteilsspruch vom 5. Juni 2017 stellt ein großes Sicherheitsrisiko für alle Anwender des weit verbreitetsten Kuriers WhatsApp dar. Konsequent konzipiert, verhindert es einen bei WhatsApp üblichen Vorgang - das Lesen des Telefonbuches eines Benutzers. Darin heißt es unter anderem: "Wer den Messenger-Dienst'WhatsApp' benutzt, überträgt kontinuierlich und in übersichtlicher Form von allen im eigenen Smartphone-Adressbuch erfassten Ansprechpartnern gemäß den fachlichen Spezifikationen des Dienstanbieter.

Jeder, der durch die Verwendung von'WhatsApp' diese kontinuierliche Übertragung von Daten erlaubt, ohne vorher die Zustimmung seiner Ansprechpartner aus dem eigenen Telefonbuch einzuholen, verstößt gegen diese Person und läuft damit Gefahr, von den Betreffenden auf ihre Kosten verwarnt zu werden. Was WhatsApp verwendet, um Benutzer zu verbinden, wird vom Gerichtshof beschrieben.

Die Telefonbucheinträge des Benutzers werden in WhatsApp übernommen. Dann wird auf den Rechnern ein Vergleich mit den Zahlen der angemeldeten Benutzer durchgeführt. Wenn die Zahlen übereinstimmen, wird die betreffende Kontaktperson in den WhatsApp Kontakten angezeigt. Dieses Verfahren darf jedoch nach Ansicht des Gerichts nicht ohne die vorherige ausdrückliche Genehmigung der betreffenden Benutzer, d.h. aller Kontaktpersonen im Adreßbuch, erfolgen.

Wenn eine solche Vereinbarung nicht vorliegt, hätte sich über die Möglichkeiten der Abwehr durch eine kostenpflichtige Abmahnung an die Verteidigung zu verteidigen, so das Resultat des Urteils: Seit geraumer Zeit ist er "der Meinung, dass sich Benutzer bei der Weitergabe der Informationen an das Untenehmen rechtswidrig verhalten". Infolgedessen "ist es möglich, andere Benutzer zu warnen".

Es sind keine Vorkommnisse bekannt, in denen bereits ein Mahnschreiben ergangen ist - dies kann sich aber nach dem jetzt erlassenen Gerichtsurteil verändern. Eine Massenwarnung vor WhatsApp-Anwendern erscheint eher selten. Einerseits können nur die betroffenen Ansprechpartner Abmahnschreiben ausstellen - wer also keine Unstimmigkeiten im Adressenbuch hat, muss sich kaum vor einem Abmahnschreiben scheuen.

Vor allem, weil sie erst beweisen müssen, dass ihre Rufnummer an WhatsApp übertragen wurde. Ein oldschool-Lösungsansatz: Eine originelle und reizvolle Problemlösung ist ein gutes, veraltetes Adressenbuch, das die Zahlen und Anschriften von Leuten sammelt, die sich nicht mit WhatsApp und Co. beschäftigen wollen, anstatt sie auf ihrem Mobiltelefon zu speichern.

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