Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Kündigungsschreiben für Wohnung
Vorankündigung für die Wohnung........... Der Austritt erfolgte zum persönlichen Gebrauch gemäß 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB, wobei die gesetzlich vorgeschriebene Bezeichnung des Verhältnisses oder des besonderen Näheverhältnisses anzugeben ist. Begründung, warum die gegenwärtigen Lebensbedingungen für die betreffende Person unzureichend sind und warum sie sich um persönliche Bedürfnisse bewirbt.
Anlässe: Die Gründe: Krankheit, Raummangel, gestörte familiäre Verhältnisse, Familienwachstum, familiäre Ursachen (Reisezeit zur Arbeit). Es sind alle Argumente anzugeben, die eine Beendigung der persönlichen Anforderungen begründen. Ein anderes Appartement, das ich Ihnen gern anbieten würde, steht dem Hausherrn nicht zur Verfügun. Sie können der Beendigung gemäß 574 BGB zustimmen.
Beanstandungen müssen mir gegenüber mindestens zwei Monaten vor Kündigung geltend gemacht werden, vgl. § 574 b Abs. 1 BGB. Ich bitte Sie, die Ursachen des Widerspruchs, in dem Sie eine ungerechtfertigte Not erkennen, ausführlich zu erläutern und zu rechtfertigen. Ich erhebe bereits jetzt Einspruch gegen eine Fortführung des Mietvertrages über den Kündigungstermin hinaus nach § 545 BGB.
Ich weigere mich, das Mietverhältnis gemäß 576 Abs. 2 BGB fortzusetzen, wenn Sie mir den Einspruch nicht mindestens zwei Monaten vor Kündigung des Mietobjekts mitteilen. Wir bitten Sie, einen Besichtigungstermin für die Wohnungsübergabe zu machen und diese bis zum Ende der Frist zurückzugeben.
Bitte tun Sie dies rechtzeitig bis zum Umzug, damit Sie mir die Wohnung mit allen Schlüsseln zur Wohnung und zur Haustür rechtzeitig, also bis zum Ende der Frist, zukommen lassen können. Hiermit möchte ich darauf hinweisen, dass ich nach § 546 a BGB Anspruch habe, im Fall einer nicht rechtzeitigen Rücksendung als Schadensersatz die weitere Bezahlung der vertraglich festgelegten Pacht nachfordern kann.
Fehlerbeispiel: Es funktioniert nicht wie folgt
Es gibt einige Dinge zu berücksichtigen, wenn der Hauswirt den Vertrag kündigt. So kann es beispielsweise notwendig sein, den Erhalt der Beendigung nachzuweisen. Jedoch gibt es 3 gesicherte Möglichkeiten, den Zugriff auf die Terminierung nachzuweisen. Die Vermieterin sendet dem/der MieterIn die Anzeige als einfaches Schreiben. Die Mieterin wird nicht ausziehen.
In der Räumung, der Pächter sagt, dass er nie das Kündigungsschreiben bekommen hat. Alternativ: Der Hauswirt schickt die Anzeige als eingeschriebenen Brief. Die Mieterin sagt dabei: "Es gab keine Terminierung im Umschlag" oder: "Der Umschlag war leer". Folge von Fehlern: Wenn der Bewohner eine Kündigungserklärung während des Räumungsverfahrens ablehnt, muss der Eigentümer das Gegenstück nachweisen.
Hierfür reicht es nicht aus, dass ein Zeuge die Absendung der Anzeige bestätigt; auch der Auftrag an die Bundespost ist diesbezüglich unerheblich (BGH, Urteile vom 21.01.09, Az. XIII Slg. 263/09). Ausschlaggebend ist nur, dass der Eigentümer den Zutritt zum Pächter nachweisen kann. Sollte dies dem Hauswirt nicht gelingen, würde er eine solche Klage aufgeben.
Auf diese Weise kündigt der/die VermieterIn den Vertrag: In jedem Falle sollten Sie eine Versandart auswählen, bei der Sie sowohl den Zugriff Ihres Briefes auf den/die MieterIn als auch den Briefinhalt nachweisen können. Das Kündigungsschreiben kann von einer Vertrauensperson in den Briefkasten des Mieters geworfen oder dem Mieters selbst überreicht werden. Wer sich nicht auf der Seite des Vermieters des zu beendenden Mietverhältnisses befindet, kann als Privatkurier betrachtet werden.
Wer den Pachtvertrag zusammen mit seiner Frau unterschrieben hat, kann die Frau nicht als Bote benutzen, da die Frau selbst diejenige ist, die die Wohnung vermietet und auch die Auflösung zusammen mit dem Mann unterzeichnen muss. Machen Sie eine Abschrift des Kündigungsbriefes. Bitte den gewählten Kurier, das Kündigungsschreiben aufmerksam zu lesen und die Korrespondenz zwischen dem ursprünglichen und der Abschrift zu überprüfen.
Dann den Kurier auffordern, den ursprünglichen Kündigungsbrief selbst in den Briefumschlag zu legen und ihn dann in den Postkasten des Pächters zu legen. Der Kurier kann, muss aber nicht, das Kündigungsschreiben dem Vermieter vorlegen. Der Überbringer auf der Abschrift des Kündigungsbriefes muss die Zustellung des der Abschrift entsprechenden Kündigungsbriefes an den Vermieter nachweisen.
Die Urschrift des Kündigungsbriefes von....[Name des Vermieters] an....[Namen der Mieter], die dieser Abschrift entspricht, I,....[Vorname, Familienname und Adresse des Boten], eingefügt in den Postkasten von....[Namen der Mieter],....[Straße, Telefonnummer, Ort], am.... um.. Stunden. Beispiel eines Fehlers: Ein Hauswirt läßt sich seine Kündigung von einem Kurier zustellen.
Am dritten Arbeitstag des Folgemonats um 21.00 Uhr legt der Bote den Briefe in den Postkasten des Pächter. Folge des Fehlers: Der Pächter hat die Kündigungserklärung erst am Folgetag erhalten. Dies ist bereits der vierte Arbeitstag des Folgemonats, so dass die Beendigung erst einen weiteren Kalendermonat später als vom Anbieter vorgesehen eintritt.
Der Samstag ist bei der Ermittlung der so genannte Wartezeit von drei Arbeitstagen als Arbeitstag anzusehen, wenn der Tag der letzten Wartezeit nicht auf diesen Tag entfällt (BGH, Entscheidung vom 27. April 2005, Rechtssache VIII ZR 206/04). Also melden Wirte richtig: Wenn der Boten den Pächter in seiner Wohnung selbst abholt und den Kündigungsschreiben aushändigt, dann ist die Sache einfach: Die Mitteilung erhielt der Pächter in der Zeit, in der Zeit, im Beispielfall noch pünktlich am dritten Arbeitstag des Monatsmonats die Mitteilung.
Werft der Boten den Briefschlitz jedoch in den Postkasten, so wird davon ausgegangen, dass er beim Pächter eingegangen ist, sobald die nächste Entleerung des Postkastens generell zu erwarten ist (BGH, Urteile vom 21.01. 04, Vgl. XII ZR 214/00). Erfolgt ein Schreiben bis längstens 16.00 Uhr an einem Arbeitstag in den Privatbriefkasten, so wird es als am selben Tag eingegangen betrachtet.
Achtung: Dies trifft jedoch am 31.12. nicht zu, hier ist eine Steuerung der Mailbox am späten Vormittag nicht mehr zu erwarten (BGH, BGH, Urteile vom 05.12. 07, Az. XII ZR 148/05). Sollten die Hauswirte Mangelware haben und ihren Kurier erst am zweiten oder dritten Arbeitstag kündigen können, ist es ratsam, ihm dringend mitzuteilen, dass er den Brief am dritten Arbeitstag bis 16.00 Uhr zustellen wird.
Andernfalls kann die Frist um einen ganzen Kalendermonat verlängern. Auch wenn der Pächter den Postkasten am Folgetag nicht entleert, z.B. weil er wegen einer Geschäftsreise, Urlaub oder Erkrankung eine Weile abwesend ist? Der Rücktritt ist noch am folgenden Morgen erfolgt. Ausschlaggebend ist nur, wann der Nutzer im Normalfall auf die Situation aufmerksam wurde.
Erfolgt die Beendigung des Mietverhältnisses erst nach dem dritten Arbeitstag eines Monates, z.B. aufgrund von Streiks, wird das Ende des Mietverhältnisses um einen weiteren Kalendermonat verschoben. Auf der sicheren Seite sind die Hauswirte auch, wenn sie einen Verwalter mit der Aufkündigung betrauen. Im Notfall können die Grundbesitzer mit Unterstützung des Landvogtes auch den Gehalt und den Zugriff auf das Kündigungsschreiben nachweisen.
Die Gerichtsvollzieherin wird den Antrag offen und eigenhändig zustellen und ein Dienstprotokoll erstellen. Findet der Verwalter den Vermieter nicht in der Wohnung, so wird mit der Einfügung der Mitteilung in den Postkasten des Vermieters die Abmeldung als eingegangen betrachtet. Die Leasingnehmerin kann sich dem Erhalt der Mitteilung nicht entziehen, indem sie den Auftrag nicht bei der Anmeldung einholt.
Auf Verlangen sind dem zuständigen Gericht die für die Belange des Mieters zuständigen Amtsgerichte mit Name, Anschrift und Telefonnummer mitzuteilen. Hinweis: Wenden Sie sich an den Vogt, bevor Sie ihm das Kündigungsschreiben zuschicken. Nach wie vor gilt für viele Hausbesitzer die eingeschriebene Post mit Empfangsbestätigung als sicher.
Aber Achtung: Im Gegensatz zur Übergabe durch einen Verwalter geht der Mietvertrag nicht als gekündigt ein, wenn der Postbote eine Mitteilung im Postfach des Mietvertragspartners auslässt. In diesem Fall könnte der Nutzer den Zugriff auf die Mitteilung dadurch unterbinden, dass er nicht auf die Mitteilung antwortet.
Zudem können Hauswirte nur per Einschreibebrief beweisen, dass der Pächter überhaupt eine Lieferung bekommen hat. Die Inhalte dieses Programms, d.h. ob es sich um eine Stornierung handele, werden auf diese Art und Weise nicht nachgewiesen. Erst dieser letzte Aspekt konnte die Hausbesitzer beseitigen, indem sie den eingeschriebenen Brief zusammen mit einem Zeuge ihres Vertrauen sverhältnisses zum Versand bereit machten und ihn bei der Polizei aufgaben.